• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Student mit Nebenverdienst: Was ist zu beachten?

rusher
rusher
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
04.01.24
Registriert
11.06.06
Beiträge
2.204
Kekse
7.170
Ort
Köln
Hi,
ich hätte mal ein paar allgemeine Fragen zum freiberuflichen Nebenverdienst. Soweit ich herausgefunden habe, fallen künstlerische Tätigkeiten in den freiberuflichen Bereich.

Also mal angenommen, man wäre Student und würde sich Gedanken darüber machen, freiberufliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Unterricht geben, CDs mixen, Aufnehmen usw gegen Bezahlung auszuüben, was müsste man da beachten?

Die jährliche Verdienstgrenze, um BAföG ohne Abzüge zu erhalten, liegt meines Wissens bei 4800€. Der Steuerfreibetrag pro Jahr beträgt meines Wissens nach 8004€, ab dem dann auch das Kindergeld wegfällt. Soweit ich herausgefunden habe, muss man als Student und freischaffender Künstler, wenn man unter den 8004€ bleibt, kein Gewerbe anmelden, aber sämtliche Verdienste in der jährlichen Steuererklärung (und natürlich beim BAföG-Amt) angeben. Weil man aber unter der Grenze liegt, zahlt man dafür keine Steuern, ist das richtig?


Angenommen, man erstellt sich jetzt eine öffentliche Homepage, auf der man seine Dienste (z.B. Mixing) anbietet, was wäre dabei zu beachten? Es ist ja - gerade, wenn man das neben dem Studentendasein betreibt - nicht abzusehen, ob und wieviele Einnahmen dadurch entstehen.

Außerdem: Was ist zu beachten, wenn ein Kunde eine Rechnung verlangt?


Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Es wird sicherlich viele interessieren, wie man in dem fiktiven Fall handeln müsste, um keine rechtlichen Folgen fürchten zu müssen.
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ein Freiberufler meldet sowieso kein Gewerbe an, das schließt sich begrifflich aus.
Das Unternehmen muss beim Finanzamt angemeldet werden, Rechnungen werden geschrieben und Umsatzsteuer je nachdem, ob für oder gegen die Kleinunternehmerregelung optiert wurde, ausgewiesen oder eben nicht.
Für die Homepage sollte man § 5 TMG beachten und natürlich alle anderen Gesetze auch.
Rechtliche Folgen muss man immer fürchten, das Leben ist nunmal riskant, das gilt auch für das Rechtsleben.
Man kann das Risiko minimieren, indem man a) keinen Mist baut und b) im Zweifel mal den Fachberater um die Ecke konsultiert.
Einkommensteuergesetz und Umsatzsteuergesetz kann man sich ja mal ansehen. Ist die Lektüre zu langweilig, gibt es sicherlich da auch so einen Fachberater um die Ecke, der das mal gelesen hat.
Gerne wird ja auf Homepages Bild und Ton aus Fremdproduktion gezeigt, davon würde ich die Finger lassen.
Ansonsten würde ich noch einen Blick ins BAföG werfen und mir überlegen, ob ich denn die ein oder andere Versicherung abschließen möchte, Berufshaftpflicht wäre interessant. Wenn der Schüler im Unterricht stolpert, weil da was im Weg stand, was der Lehrer vergessen hat wegzuräumen und der Schüler sich eine komplizierte Fraktur besorgt mit viel Aua und lange Krankenhaus mit Reha kann das sonst ein Spaß werden, der unweigerlich in die Privatinsolvenz führt.
Bei den Tätigkeiten kann es passieren, dass bei dem vielen Mischen das Freiberufliche hinter dem Gewerbe etwas blass aussieht, da sollte man dann doch noch mal in die Gewerbeordnung schauen.

Grüße
Jürgen
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben