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Tontechniker ohne Ausbildung

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Mr. Pickles
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Hallo Leute!

Angenommen eine Person ohne Ausbildung zum Tontechniker hätte die Möglichkeit auf diversen Veranstaltungen den Ton zu mischen und hätte dadurch die Möglichkeit als Freiberufler gelegentlich einen Job anzunehmen.

Wäre es denkbar, dass ein ungelernter freiberuflicher Mischer auf größeren Veranstaltungen sich einfach nicht als Mischer anbieten dürfte, sofern man die Anwesenheitspflicht der §2 folgenden Links mit einer Anwesenheitspflicht eines Ausgebildeten Tonmeisters bei entsprechenden Veranstaltungsgrößen richtig interpretieren würde?
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VSt%C3%A4ttVBY2007rahmen&doc.part=X

beste Grüße Sebi ;-)
 
Eigenschaft
 
Ich verstehe das so, dass ein ungelernter Mischer als Mischer auf großen Veranstaltungen arbeiten darf, bloß dass der Veranstalter sich dann einen anderen suchen muss, den er gegenüber den Behörden als Verantwortlichen benennt.
 
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T
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Keine konkrete Rechtsberatung, bitte die besonderen Regeln lesen und beachten!
alexanderjoseph
  • Gelöscht von jw-lighting
Tonmeister ist keine geschützt Bezeichnung, das darf sich jeder nennen.

Wer bei Veranstaltungen gewisser Größe vor Ort sein muss und für die Sicherheit verantwortlich ist, ist der Meister für Veranstaltungstechnik. Den darf nur führen wer die Ausbildung gemacht und Prüfungen bestanden hat.
 
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Man könnte also unter dem Strich davon ausgehen, dass die Bereitstellung eines "Meisters für Veranstaltungstechnik" (sofern laut VStättV gefordert) in der Verantwortung eines Veranstalters liegt und es für den Mischer an sich keinerlei Ausbildung bedarf, unabhängig von Veranstaltungsgröße?
 
Ich weiß gerade nicht, wie Du auf § 2 kommst. Die Anforderungen hinsichtlich der Anwesenheit von Verantwortlichen f. Veranstaltungstechnik sind in § 39 u. 40 geregelt.

Und jetzt sehen wir das mal ganz praxisnah. Du bist entweder mehr oder weniger fester Tonmensch der Band oder halt für den heutigen Abend gebucht, auf Veranstaltung XY den Ton abzumischen. Das ganze findet in irgendeiner Stadthalle oder meinetwegen auch in einem Zelt statt.

Könntest Du da wirklich "Verantwortlicher" für diese Veranstaltung sein, selbst wenn Du einen "Schein" (Fachkraft für VA-Technik zum Bleistift) hättest? Ich denke nein. Du weißt genau gar nichts über das Haus, insbesondere über dessen Fluchtwege, elektrotechnische Einrichtungen, Feuerlöscher-Standorte, zulässige maximale Personenzahl oder was auch immer. Du weißt im Zelt nicht, ob die Art der Traversenaufhängung wirklich mit der Zeltstatik "kompatibel" ist, ob die Anbringung der Geländer wirklich so in Ordnung ist, etc. etc.
Genau das sind aber alles Dinge, auf die ein entsprechender Verantwortlicher in "seinem" Haus schauen muss bzw. über die er Kenntnis haben muss.

Warum weißt Du das nicht? Ganz einfach: Weil das verdammt noch mal nicht dein Job ist (zur Erinnerung: Du bist von der Band gebucht und bezahlt), und Du als normal denkender Mensch einen Teufel tun wirst, für andere Leute deinen Kopf in die Schlinge zu stecken.

Du kannst es auch gar nicht wissen, dass da vielleicht was nicht passt, denn Du hast ja die entsprechende Qualifikation nicht. Das ist aber wie gesagt auch kein Problem, denn Du bist da als Tontechniker künstlerisch tätig, nicht mehr und nicht weniger. Was würden sonst Bands machen, die sich selber mischen? Die können ja auch nicht jedesmal jemanden mitschleppen, damit alibimäßig für die Akten ein "Verantwortlicher" da ist.

Ich mach jetzt ja auch nicht extra ne Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker, um nachher haarklein kontrollieren zu können, ob mein Autohändler beim letzten Service schon alles richtig gemacht hat. Da muss ich mich wie bei allen anderen Dingen im Leben halt einfach drauf verlassen, dass mein Gegenüber (im hier diskutierten Fall also der Veranstalter) alle fünf Sinne beieinander hat und die entsprechen Leute zur geforderten Zeit vor Ort sind, um die Besucher nicht fahrlässig oder gar mutwillig einer Gefährdung auszusetzen.

Jede Location hat ihren festen Haustechniker mit den entsprechenden Qualifikationen. Auch bei fliegenden Bauten gibt es irgendwen, der die "Oberhand" hat. Wobei grade bei Letzteren die Realität da natürlich auch oft in Richtung "Wo kein Kläger, da kein Richter" geht. Aber wenn halt mal was passiert...
 
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Tonmeister ist keine geschützt Bezeichnung, das darf sich jeder nennen.
Ich bin dann ab sofort Tonmeister ;-)

Der Mischer muss sich in der Regel keine Gedanken um so einen Krempel machen, außer der Veranstalter will ihn als Verantwortlichen eintragen, aber das habe ich bisher noch nicht erlebt.
 

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