Mr. Pickles
Registrierter Benutzer
Hallo Leute!
Angenommen eine Person ohne Ausbildung zum Tontechniker hätte die Möglichkeit auf diversen Veranstaltungen den Ton zu mischen und hätte dadurch die Möglichkeit als Freiberufler gelegentlich einen Job anzunehmen.
Wäre es denkbar, dass ein ungelernter freiberuflicher Mischer auf größeren Veranstaltungen sich einfach nicht als Mischer anbieten dürfte, sofern man die Anwesenheitspflicht der §2 folgenden Links mit einer Anwesenheitspflicht eines Ausgebildeten Tonmeisters bei entsprechenden Veranstaltungsgrößen richtig interpretieren würde?
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VSt%C3%A4ttVBY2007rahmen&doc.part=X
beste Grüße Sebi ;-)
Angenommen eine Person ohne Ausbildung zum Tontechniker hätte die Möglichkeit auf diversen Veranstaltungen den Ton zu mischen und hätte dadurch die Möglichkeit als Freiberufler gelegentlich einen Job anzunehmen.
Wäre es denkbar, dass ein ungelernter freiberuflicher Mischer auf größeren Veranstaltungen sich einfach nicht als Mischer anbieten dürfte, sofern man die Anwesenheitspflicht der §2 folgenden Links mit einer Anwesenheitspflicht eines Ausgebildeten Tonmeisters bei entsprechenden Veranstaltungsgrößen richtig interpretieren würde?
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VSt%C3%A4ttVBY2007rahmen&doc.part=X
beste Grüße Sebi ;-)
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