• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Umsatzsteuer und Leistungsschutzrechte bei engagierten Musikern für Aufnahmen

  • Ersteller Guitar-Mike
  • Erstellt am
G
Guitar-Mike
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
31.12.09
Registriert
30.11.05
Beiträge
12
Kekse
0
Ort
Stuttgart
Hallo,

vielleicht könnt Ihr mir bei folgender Fragestellung helfen, welche ich hier im Forum noch nicht gefunden habe:

Mal angenommen, man nimmt seine eigenen Songs mit einem Produzenten im Tonstudio auf. Nun engagiert man freiberufliche Musiker, die weitere Instrumente wie z.B. Schlagzeug, Keyboard,... einspielen, wie sieht es da mit der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und den Leistungsschutzrechten aus?

1. Muss der Musiker auf der Rechnung, die er nicht dem Produzenten sondern den Komponisten stellt, 7% oder 19% Mehrwertsteuer ausweisen?

2. Bei den Aufnahmen entstehen automatisch Leistungsschutzrechte für die Musiker. Sollte auf der Rechnung stehen, dass sie mit Zahlung der Gage auf sämtliche Leistungsschutzrechte verzichten? Könnten sie ansonsten später Beteiligungen an den Einnahmen aus Verkäufen verlangen? Schliesslich soll die CD ja mal veröffentlicht und verkauft werden.

Viele Grüße
Michael
 
Eigenschaft
 
Sofern derjenige der eine Rechnung ausstellt überhaupt UMSATZSTEUERPFLICHTIG ist dann läuft alles was mit musikalischer Darbietung (also z.B. Gage) zu tun hat unter "Kultur" und wird mit 7% ausgewiesen.
Alles andere ist 19%.
 
die leistungsschutzrechte müssen vertraglich auf jeden fall abgetreten werden, egal ob sie eine einmalzahlung erhalten oder eine lizenz. das wird aber auch im sinne der musiker sein, sonst bekommen sie nix von der gvl.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben