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Vergütung des Sängers

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DerTB
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Hallo zusammen,

ja, es geht ums Geld, leider.

Bisher habe ich mit anderen Musikern Projekte gestartet und mit ihnen so gut zusammengearbeitet, dass sich nie die Frage stellte, wie wir die Vergütungen teilen. Jeder hatte seinen Part und so wurde alles zu gleichen Teilen ausgezahlt, sofern es keine Projektkasse gab.

Nun sitze ich an einem Musikprojekt, wo ich (fast) alles selber mache - Komposition und Texte schreiben, einspielen, mischen. Vom Singen halte ich mich fern - meine Stimme klingt nicht wirklich schön und den Ton konnte ich auch noch nie halten. Also werde ich mir einen Sänger suchen. Dieser muss natürlich entlohnt werden. Wahrscheinlich werde ich nicht immer den gleichen Sänger für all meine Songs in Anspruch nehmen wollen.

Gibt es eine allgemeine Aufteilungsregelung, wie man einen Sänger (der ja immerhin "nur" singt) prozentual bezahlen sollte?
Falls nicht, wie würdet ihr (vielleicht macht das der eine oder andere von euch ja schon) prozentual aufteilen?
Ich habe nicht einmal annähernd einen Ansatzpunkt und im weltweiten Netz bin ich nicht wirklich fündig geworden.

Es geht mir auch nicht um fixe Zahlen, die eingehalten werden müssen. Schlussendlich muss ich mit mit dem jeweiligen Sänger einigen. Ich möchte gerne wissen im Voraus wissen, womit ich in die "Verhandlung" einsteige.

Vielen lieben Dank für eure Antworten.
 
Eigenschaft
 
Beteiligen musst du ihn gar nicht, da er in dem Fall ja kein Urheber wäre.

Ich bin mit der Gitarre auch auf 1-2 Songs im Radio zu hören und bekomme keinen Cent. Ich habe eine einmalige Gage bekommen und hab den Part im Studio eingespielt.
Da ich kein geistiges Eigentum beigesteuert habe, bekomme ich auch keinen Anteil an drn einnahmen.

Wenn Text und Kompositionen von dir sind, dann biete dem Vokalisten eine Gage für die Studio Session und fertig.
 
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Beteiligen musst du ihn gar nicht, da er in dem Fall ja kein Urheber wäre.

Ich bin mit der Gitarre auch auf 1-2 Songs im Radio zu hören und bekomme keinen Cent. Ich habe eine einmalige Gage bekommen und hab den Part im Studio eingespielt.
Da ich kein geistiges Eigentum beigesteuert habe, bekomme ich auch keinen Anteil an drn einnahmen.

Wenn Text und Kompositionen von dir sind, dann biete dem Vokalisten eine Gage für die Studio Session und fertig.

Vielen Dank.

Gerade eine Gage wollte ich nicht bezahlen. Je nachdem ob und wie der jeweilige Song ankommt, möchte ich den Sänger dementsprechend beteiligen.

Gehe ich vom Undenkbaren aus und ein Song wird extrem erfolgreich, kann der Sänger mir auch nicht gegen das Schienbein treten und maulen, er hätte für diesen Megahit nur fünfzig Mäuse bekommen. Auch gehe ich dann nicht in Vorkasse, was ich ziemlich gut finde.
Zudem möchte ich den Künstler auch ein wenig an mich binden, zum Beispiel für eventuelle Gigs.
 
Du kommuniziert im Vorraus, dass du ihn/sie als Live Musiker für eventuelle Live Gigs haben möchtest - muss der Musiker ja auch wollen - und so bleibt dementsprechend in Kontakt.

Gage für die Session ist am realistischten. Wäre es auch für mich als Sänger (ohne Live).
 
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Aber genau so läuft das Business. Sein Job ist es, ein Stück nach Vorgabe in Studioqualität zu singen. Da sind Gagen von 150€-300€ pro Session im unteren Profi Segment recht normal.
Idr interessiert die das nicht was du damit machst. Die wollen einmalig Kohle und gehen wieder.

Aber ich verstehe deinen Ansatz.
Der (ungeschriebene) Regelfall ist, dass Arrangement, Komposition und Lyrics zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

So kenn ich das zumindest.

D.h Komponierst und arrangierst du das Stück und ein anderer schreibt den Text, dann würdest du 66% bekommen und der Texter den Rest.

Viele Texter geben ihre Lyrics sogar für 10% frei.

Wenn du ihn als Musiker beteiligen willst, ist alles über 5% mMn zu viel.
 
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Eine Erfolgsbeteiligung ist dann sinnvoll, wenn du entsprechende Erfolge vorweisen kannst.
Es ist zumindest schwieriger einen (semi-)professionellen Sänger zu finden, der sich darauf einlässt, das du seine Leistung in Anspruch nimmst, aber nichts dafür bezahlst. Du hast dann ein Top-Ergebnis, er hat für seine Arbeit, Vorbereitung, An/Abreise etc. nichts.
Eine Gage vereinbaren, vertraglich fixieren, dann gibt es auch keine Möglichkeit ans Bein zu pinkeln.
 
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Gehe ich vom Undenkbaren aus und ein Song wird extrem erfolgreich, kann der Sänger mir auch nicht gegen das Schienbein treten und maulen, er hätte für diesen Megahit nur fünfzig Mäuse bekommen. Auch gehe ich dann nicht in Vorkasse, was ich ziemlich gut finde
Genau dieses gut gemeinte Vorgehen hat leider zu der (potentiell auch rechtlich strittigen) undefinierten Situation geführt.
Wie schon geschrieben lieber die Leistung einmalig angemessen vergüten und gut ist. Damit sollte ein (semi-)professioneller Sänger kein Thema haben.
 
Ich bin mit der Gitarre auch auf 1-2 Songs im Radio zu hören und bekomme keinen Cent. Ich habe eine einmalige Gage bekommen und hab den Part im Studio eingespielt. <...> Wenn Text und Kompositionen von dir sind, dann biete dem Vokalisten eine Gage für die Studio Session und fertig.
Hmm, ich bringe mal zusätzlich die GVL ins Spiel. Habe aber selbst keine Erfahrungen, da kein ausführender Musiker mit Airplay. (Und entsprechend da nicht gemeldet.)
 
GVL wäre eine Möglichkeit und die meisten MusikerInnen sind da auch Mitglied, ABER: seit einigen Jahren ist der Ausschüttungsanteil auf ein Minimum geschrumpelt und außerdem darf man in der GVL Datenbank auch noch selber nachforschen ob und wann der Song/die Aufnahme/ die Produktion veröffentlicht oder gesendet wurden. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen und vor allem: das geht auch nur, wenn man für die Aufnahme/Produktion auch eine Honorar erhalten hat. Mühselig….
Für eine vage Beteiligung - und seien es sogar 10% ..;-) bekommt man kaum einen (semi)professionellen Musiker hinter dem Ofen hervor.
Die genannten €150 (bäh!)- €300 (schon besser) sind da durchaus eine faire Vergütung. Damit entfallen (außer GVL) auch alle weiteren Ansprüche seitens Sänger/in, halte ich für die sauberste Lösung und ist auch allgemeine Praxis.
Über weitere Engagements (Live-Aftritte) kann man dann immer noch verhandeln.
 
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@bemoll genau so ist es!
Außerdem gehört zum Erfolg des Songs mehr dazu als ihn zu singen.

Um einen Song national in die Charts zu bringen, sollte man schon 20.000€ Budget rechnen. Marketing Agentur, Promotion Gigs, usw. Und das ist dann nicht mehr der Verdienst des Musikers der im Studio gespielt hat.

Kenn jemanden persönlich der mittlerweile mit eigener Musik sein Geld verdient und er sagt selbst, dass man sich diesen Erfolg „kaufen“ kann.
Klar die Musik muss gut sein, aber das alleine ist nur die Basis. Aufbau einer Fanbase, etc…
Das kann man mit Budget gut planen und realisieren.
Was rechtfertigt dann die Beteiligung von jemanden, der „nur“ gesungen hat?
 
Der Satz "It's the singer, not the song".
Den ich aber noch nie für absolut richtig gehalten habe.
 
Ich möchte gerne wissen im Voraus wissen, womit ich in die "Verhandlung" einsteige.
Generell haben wir Vertragsfreiheit: Im Grunde könnt Ihr aushandeln, was immer Ihr wollt. Mitunter kommen Verträge ja auch nicht zustande ...

Allerdings ... es wurde ja bereits angesprochen ... könnten Anrechte in bestimmten Situationen erwachsen. Das wasserdicht vertraglich zu regeln, sollte man nicht ohne versierten Anwalt machen.

Tja, Aufwand und Nutzen. Vielleicht fällt Euch ja eine win-win-win-Strategie ein? Nein, die kommt sicher nicht aus dem Fachgebiet der Erbsenzählerei (BWL u.Ä.) ...
 
@DerTB Es bleibt Dir frei, bei einem späteren großen Erfolg des songs, den jeweiligen Sänger*innen etwas von den Einnahmen zukommen zu lassen.

Eine reine prozentuale Beteiligung bedeutet, dass die Sänger*innen ein unternehmerisches Risiko eingehen, aber letztlich nur eine Dienstleistung für Dich erfüllen. Sie haben ja sonst kein Mitspracherecht. Das passt nicht.

Anders kann es sein, wenn Du Auftritte fix hast: dann haben die über die Auftritte festes Geld und über die Beteiligung einen Anteil am möglichen Erfolg.

Letztlich ist es aber eine Sache beider Parteien.

x-Riff
 
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Nur mal ein Gedanke:
Gage und das Geschäft ist abgeschlossen.
Beteiligung und man hat ewig laufende Verpflichtungen (Aufwand).
 
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Da bring ich immer gerne das Beispiel vom Baumeister und der Puffmutti.

Nur weil der Baumeister das Bordell gebaut hat, ist es doch äußerst unüblich, dass er später mit der Beglückung anderer mitverdient. :ROFLMAO:
 
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umgekehrt war's jetzt wohl so, dass der Kameramann, der bei "Das Boot" gefilmt hat und dafür eine Gage bekommen hat, vor Gericht eine Erhöhung der Gage eingefordert (und wohl auch bekommen hat) hat, weil die Produktion so erfolgreich war. Soooo sicher ist dann eine dahingehende Vereinbarung wohl auch nicht. Ich weiß, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, die Geschichte geht aber schon ein bisschen in die Richtung...
 
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umgekehrt war's jetzt wohl so, dass der Kameramann, der bei "Das Boot" gefilmt hat und dafür eine Gage bekommen hat, vor Gericht eine Erhöhung der Gage eingefordert (und wohl auch bekommen hat) hat, weil die Produktion so erfolgreich war. Soooo sicher ist dann eine dahingehende Vereinbarung wohl auch nicht. Ich weiß, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, die Geschichte geht aber schon ein bisschen in die Richtung...
Hätte ich noch meinem post hinzugefügt, war mir aber nicht sicher, ob das dann nicht zu überladen gewesen wäre.
Fakt ist, dass diese ganze Auseinandersetzung Jahre gedauert und etliche Summen an Prozesskosten gekostet hat, bevor es jetzt zu einer außergerichtlichen Einigung kommen kann (!) - noch ist das Ding nicht im Hafen. Einen ähnlichen Fall gibt es bei der Mitschreiberin des Drehbuchs "Keinohrhasen" und Till Schweiger bzw. deren juristischen Vertreter*innen. Da geht es erst mal darum, dass die Mitautorin überhaupt Einsicht in die Geschäftsbücher werfen darf ...
Und: da geht es nachweislich um mehrere Millionen Euro und einen Zeitraum von etlichen Jahren (weil die mehrmaligen Ausstrahlungen und die internationale Verbreitung von "Das Boot" ja auch eine Zeit gebraucht haben).

Also: hinkt - aber: der Grundsatz, dass die (Mit-) Autor*innen "angemessen" vergütet werden wird dadurch bestätigt. Der Rechtsstreit geht immer darum, was das heißt - und es muss ein krasses Mißverhältnis offenkundig sein/werden.
Hinkt, Teil 2: Die Sänger*in(nen) im vorliegenden Fall sind Ausführende, keine Mitautor*innen - deswegen sehe ich da wenig Aussichten.

Direkte Bezahlung mit eventueller Beteiligung bei großem Erfolg - das sehe ich im vorliegenden Fall als das Angemessene an.

x-Riff
 
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Also wenn das der Preis dafür ist, dass ich mit meiner Musik reich werde, dann bin ich dabei. Darum kümmert sich dann meine kapitalistische Horde Anwälte:juhuu:
 
umgekehrt war's jetzt wohl so, dass der Kameramann, der bei "Das Boot" gefilmt hat und dafür eine Gage bekommen hat, vor Gericht eine Erhöhung der Gage eingefordert (und wohl auch bekommen hat) hat, weil die Produktion so erfolgreich war. Soooo sicher ist dann eine dahingehende Vereinbarung wohl auch nicht. Ich weiß, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, die Geschichte geht aber schon ein bisschen in die Richtung...
Achtung, der Fall vom Kameramann hat einige Besonderheiten, die ihn nicht vergleichbar machen. Bei ihm ging's darum, dass seine Aufnahmen so große Schöpfungshöhe hatten (sogar mit Oscar bedacht), dass er als Urheber (!) behandelt wurde, und nur deshalb greift überhaupt der Fairness-Paragraph. Die Klausel mit Rechtsanspruch auf "angemessene Vergütung" gilt eben nur für Urheber, nicht für lediglich Ausübende.

Wenn aber ein Sänger vorgefertigte Melodien einsingt, macht ihn das nicht gleich zum Urheber. Im Regelfall sind seine Ansprüche mit Einmalzahlung abgegolten, egal wie groß der kommerzielle Erfolg ist.
 
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