Stolperpalast
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Es geht wohl den meisten ungesignten Bands so, dass sie selber nicht über Labelcode, ISRC-Erstinhaberschlüssel oder ein Kontingent an EANs verfügen können.
Genau für diese Zielgruppe gibt es im Unternet eine Vielzahl an Diensten, den Bands diese Codes zur Verwendung zu überlassen. Sei es im Paket mit Pressung, Digitalvertrieb, Promotion oder als reine Weitergabe.
In meiner Frage geht es um die Konkrete Abhängigkeit der Künstler von diesen Diensten.
Beim Labelcode ist es klar. Die z.B. Rundfunkanstalten rechnen Pauschal mit dem Codeinhaber (dem Label) ab, der Künstler sieht in der Regel bei den geläufigen Diensten nichts davon. Eine Kündigung ist nicht notwendig, weil man einach CDs mit einem anderen LC nachpressen könnte...
Bei den ISRC fällt es mir schwerer, mir das vorzustellen... Das Problem dreht sich um die GVL-Tantiemen.
Die Stellen, die nach ISRC abrechnen, können Interpret und Titel genau an die GVL übermitteln. Verstehe ich das richtig, dass im GVL-Trisys-System dann die Verknüpfung zum Label hergestellt wird und die Tantiemenausschüttung dadurch geregelt wird? Da die VÖ eindeutig mit einem (in dem Fall fremden) Erstinhaberschlüssel für immer verbunden sein wird, stelle ich mir die feste Verknüpfung zu einem Dienst, von dem man sich evtl. später auch wieder lösen möchte etwas problematisch vor.
Zumal etwas Recherche ergeben hat, dass die einige dieser Anbieter keinerlei Verträge für die Überlassung der Codes mit den Bands abschließen...
Kurz: Welche Verpflichtungen / Einräumung von Rechten geht ein Künstler ein, der ISRC von den diversen Diensten benutzt?
Vielleicht kann mir ein gut informierter Mensch etwas Licht in mein Unverständnis bringen...
Genau für diese Zielgruppe gibt es im Unternet eine Vielzahl an Diensten, den Bands diese Codes zur Verwendung zu überlassen. Sei es im Paket mit Pressung, Digitalvertrieb, Promotion oder als reine Weitergabe.
In meiner Frage geht es um die Konkrete Abhängigkeit der Künstler von diesen Diensten.
Beim Labelcode ist es klar. Die z.B. Rundfunkanstalten rechnen Pauschal mit dem Codeinhaber (dem Label) ab, der Künstler sieht in der Regel bei den geläufigen Diensten nichts davon. Eine Kündigung ist nicht notwendig, weil man einach CDs mit einem anderen LC nachpressen könnte...
Bei den ISRC fällt es mir schwerer, mir das vorzustellen... Das Problem dreht sich um die GVL-Tantiemen.
Die Stellen, die nach ISRC abrechnen, können Interpret und Titel genau an die GVL übermitteln. Verstehe ich das richtig, dass im GVL-Trisys-System dann die Verknüpfung zum Label hergestellt wird und die Tantiemenausschüttung dadurch geregelt wird? Da die VÖ eindeutig mit einem (in dem Fall fremden) Erstinhaberschlüssel für immer verbunden sein wird, stelle ich mir die feste Verknüpfung zu einem Dienst, von dem man sich evtl. später auch wieder lösen möchte etwas problematisch vor.
Zumal etwas Recherche ergeben hat, dass die einige dieser Anbieter keinerlei Verträge für die Überlassung der Codes mit den Bands abschließen...
Kurz: Welche Verpflichtungen / Einräumung von Rechten geht ein Künstler ein, der ISRC von den diversen Diensten benutzt?
Vielleicht kann mir ein gut informierter Mensch etwas Licht in mein Unverständnis bringen...
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