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Verwendung von ISRC - Genaue Rechtslage?

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Es geht wohl den meisten ungesignten Bands so, dass sie selber nicht über Labelcode, ISRC-Erstinhaberschlüssel oder ein Kontingent an EANs verfügen können.
Genau für diese Zielgruppe gibt es im Unternet eine Vielzahl an Diensten, den Bands diese Codes zur Verwendung zu überlassen. Sei es im Paket mit Pressung, Digitalvertrieb, Promotion oder als reine Weitergabe.
In meiner Frage geht es um die Konkrete Abhängigkeit der Künstler von diesen Diensten.
Beim Labelcode ist es klar. Die z.B. Rundfunkanstalten rechnen Pauschal mit dem Codeinhaber (dem Label) ab, der Künstler sieht in der Regel bei den geläufigen Diensten nichts davon. Eine Kündigung ist nicht notwendig, weil man einach CDs mit einem anderen LC nachpressen könnte...
Bei den ISRC fällt es mir schwerer, mir das vorzustellen... Das Problem dreht sich um die GVL-Tantiemen.
Die Stellen, die nach ISRC abrechnen, können Interpret und Titel genau an die GVL übermitteln. Verstehe ich das richtig, dass im GVL-Trisys-System dann die Verknüpfung zum Label hergestellt wird und die Tantiemenausschüttung dadurch geregelt wird? Da die VÖ eindeutig mit einem (in dem Fall fremden) Erstinhaberschlüssel für immer verbunden sein wird, stelle ich mir die feste Verknüpfung zu einem Dienst, von dem man sich evtl. später auch wieder lösen möchte etwas problematisch vor.
Zumal etwas Recherche ergeben hat, dass die einige dieser Anbieter keinerlei Verträge für die Überlassung der Codes mit den Bands abschließen...

Kurz: Welche Verpflichtungen / Einräumung von Rechten geht ein Künstler ein, der ISRC von den diversen Diensten benutzt?

Vielleicht kann mir ein gut informierter Mensch etwas Licht in mein Unverständnis bringen...
 
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ich hab zwar ne zeitlang in einem kleinen musikunternehmen gearbeitet, aber für diesen speziellen fall hab ich leider keine erfahrungswerte. zwar wurde der labelcode schon mal verliehen, aber halt nur damit die blaskappele aus hintertupfing einmal im jahr beim bayrischen rundfunk im volksmusik-programm laufen kann.

den EAN bekommt man übrigens in der regel nicht vom label oder presswerk, sondern vom vertrieb. der ist ja auch jederzeit austauschbar und ist im gegensatz zu labelcode und ISRC nur während des vetriebs interessant.


wer sich einen labelcode oder ISRC ausleiht, ohne vertraglich über die ausschüttung zu verfügen, ist selbst schuld. steht mittlerweile sogar auf wikipedia.

rein theoretisch müsste man eine vertragliche regelung treffen, dass die tantiemen entweder unverzüglich oder nach ablauf eines bandübernahmevertrags, an die künstler ausgeschüttet werden (möglicherweise abzüglich einer bearbeitungsgebühr). der künstler kann dann seinen rechnungsprüfer vorbeischicken, der in die bücher schaut damit alles korrekt abgerechnet wird usw... rein theoretisch könnte man wohl auch den verleiher der codes verklagen, schließlich hat man ja lau UrHG anspruch auf angemessene vergütung etc... aber ob das praktikabel ist, kann jeder für sich selbst entscheiden.


ich würde mir um das thema keine so großen gedanken machen. für die meisten künstler, die nicht im radio hoch und runterlaufen, ist labelcode und ISRC irrelevant. ist es doch mal so weit und man erreicht nennenswertes airplay, ist die sache dann auch groß genug, dass da alles korrekt mit anständigen verträgen und anwalt geregelt werden kann.
 
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Danke schonmal. Das nähere Befassen mit dem ISRC-Handbuch der IFPI/VDI hat ergeben, dass die GVL (zum Zeitpunkt der VÖ des Handbuches) noch nicht einmal auf die Abrechnung per ISRC eigerichtet ist... Naja...
Mittlerweile habe ich auch von Vergütungsregelungen der Tantiemen erfahren. 80/20 bis 90/10 scheint Usus zu sein.
Ein interessanter Aspekt ist auch, dass man, was die Administration angeht wohl immer auf die Zusammenarbeit mit der, die ISRC-innheabenden Stelle angewiesen ist. Man sollte vielleicht nachfragen, welche Datensätze gepflegt werden, wer Datensätze anpasst und wer das auf Dauer bezahlt...
Auf jeden Fall aufschlussreich, wie die Praxis der einzelnen Verleiher ist... (Meistens: Nimm die Codes, wir streichen die Tantiemen ein...)

Aber ich liege richtig, dass über Trisys dann die Labels den Aufnahmen, die über den ISRC identifiziert werden, zugeordnet werden? Dann kann man sich, zumindest was die Tantiemen angeht, vollständig vom ISRC-Erstinhaber lösen?
 
ich kenne mich mit diesem system überhaupt nicht aus. ich hab zwar ISRCs vergeben, aber die abrechnung hat jemand anders gemacht, da kamen von den radiostationen noch genaue titellisten wann was gelaufen ist usw...

die einzeltitelabrechnung wir damit zwar deutlich vereinfacht, aber man hängt ja trotzdem noch am label, unter dessen erstvergabeschlüssel die aufnahme ihren ISRC bekommen hat. gelder automatisch umleiten werden die mit sicherheit nicht mitmachen.
 
...aber man hängt ja trotzdem noch am label, unter dessen erstvergabeschlüssel die aufnahme ihren ISRC bekommen hat. gelder automatisch umleiten werden die mit sicherheit nicht mitmachen.

Ich verstehe es so, dass das Trisys.GVL genau dafür da ist. Man kann darin wohl "claimen" und der aktuelle Inhaber "überträgt" dann die Vergütungsansprüche. Und genau da scheint der Haken. Ohne Verträge, worin dies explizit geregelt ist, müsste man dann, so wie du es schreibst, über das UrHG seine Vergütungsansprüche versuchen geltend zu machen. Aber wie praktikabel und angemessen das bei kleinen Bands mit wenig Airplay (gerade bei ca. 3,50€ pro Sendeminute) sowas dann ist, ist fraglich...
Offensichtlich scheint es mit dem System (obwohl es schon seit Mitte der 80er existiert), jede Menge Graubereiche und "wir machen das mal so" zu geben.
...irgendwann werd ich auch nochmal GVL-Mitglied, dann steige ich durch den Kram besser durch... ;-)
 
das klingt für meine begriffe ja viel zu praktisch und fortschrittlich, als dass die musikwirtschaft sowas wirklich hervorbringen könnte :D
 
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