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Was ist nötig, damit man urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich spielen darf?

  • Ersteller murmichel
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Selbst wenn man eigene Stücke produziert und veröffentlicht, muss man vor der Veröffentlichung GEMA-Gebühren bezahlen
Das stimmt halt nicht. Wenn ich nicht in der GEMA Mitglied bin, interessiert sie sich auch nicht dafür, so lange ich ausschließlich eigenes Material spiele.

Erst wenn ich anfange, mit GEMA-Material zu mischen, wird das gesamte Event GEMA-pflichtig.
 
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Genau um sowas kümmere ich mich beruflich (bin Notenarchivar bei einem prof. Sinfonieorchester), daher ist das auch keine Rechtsberatung, sondern die Realität: man benötigt die Aufführungsrechte vom rechteverwaltenden Verlag.
Kannst du das nochmal genauer erklären, in welchen Fällen Aufführungsrechte vom Verlag eingeholt werden müssen? Bei reinen Konzerten, bei denen die Rock Pop Amateurband nicht vom Blatt spielt, ist es doch mit GEMA im Alltag getan?!
 
Du hast behauptet, man müsse auch bei eigenen (!) Stücken
Wenn man GEMA-Mitglied ist – das hatte ich in Klammern geschrieben –, war das vielleicht unklar ausgedrückt.
 
Kannst du das nochmal genauer erklären, in welchen Fällen Aufführungsrechte vom Verlag eingeholt werden müssen? Bei reinen Konzerten, bei denen die Rock Pop Amateurband nicht vom Blatt spielt, ist es doch mit GEMA im Alltag getan?!
Ich kann dir nur sagen, dass in meiner Nische Aufführungsrechte eingeholt werden müssen. Ob, wie, wann, warum und weshalb das für andere Nischen auch gilt, kann ich nicht beurteilen, da ich kein Fachanwalt bin, der die allgemein formulierten Gesetze rechtssicher auf eine bestimmte Situation runterbrechen kann.

Was ich aber sagen kann: es ist schnurz, ob jemand vom Blatt spielt oder nicht. Ich hatte eigentlich gehofft, dass das klar wäre. Die Existenz oder der Gebrauch von Noten hat überhaupt keine Aussagekraft zur Rechtslage der Aufführung.

(Und was ich noch sagen kann: viele Coverbandmusiker klammern sich weitaus sklavischer an Aufnahmen und reproduzieren diese detailgetreuer, als klassische Musiker nach Noten spielen. Wenn das detailgetreue Reproduzieren von Vorlagen über die Lizenzgebühren der Aufführungsrechte entscheiden würde, wären Konzerte vieler Tribute-Bands unbezahlbar, ohne ein einziges Notenblatt auf der Bühne. Das ist aber hier im Musikbusiness-Forum off topic 🤷‍♂️)
 
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Kannst du das nochmal genauer erklären, in welchen Fällen Aufführungsrechte vom Verlag eingeholt werden müssen? Bei reinen Konzerten, bei denen die Rock Pop Amateurband nicht vom Blatt spielt, ist es doch mit GEMA im Alltag getan?!
Kurz und vereinfacht gesagt:

Das hier so genannte „Aufführungsrecht“ (genauer: Musikaufführungs- und -darbietungsrecht) ist ein originäres Recht des Urhebers des Musikwerkes, über das er frei bestimmen kann. Für die öffentliche Aufführung eines Musikwerkes muss durch den dritten Aufführenden immer eine Erlaubnis des Rechteinhabers - also des Urhebers oder dessen, der vom Urheber die Rechte erhalten hat oder verwaltet/verwertet (z.b. GEMA) - eingeholt werden, es sei denn das Werk ist (ausnahmsweise) gemeinfrei.

Insofern muss man sich als Aufführender jeweils selbst darum kümmern, wer Rechteinhaber ist und insofern eine Erlaubnis zur Aufführung erteilen kann.

Die Notenpartitur hat damit kaum etwas zu tun. Sie ist lediglich eine - ihrerseits geschützte - grafische Aufzeichnung eines Musikwerkes, die ihrerseits - mit entsprechenden Rechten - vervielfältigt und damit vertrieben werden kann. Ob man ein Werk mit oder ohne Notenpartitur aufführt, hat keinen Einfluss auf das Aufführungsrecht und auf die Frage, ob man aufführen darf oder nicht.
 
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Macht Spaß zu lesen. ;)
Insofern muss man sich als Aufführender jeweils selbst darum kümmern, wer Rechteinhaber ist und insofern eine Erlaubnis zur Aufführung erteilen kann.
Die Praxis in meiner Nische (Swing Jazz Chanson u.ä.) sieht da wie gesagt anders aus. Bei einer Session zB. wird ein Titel aufgerufen, wer ihn nicht kennt, schaut in iReal die Akkorde nach und los geht es.

Da kommt keiner auf die Idee, erstmal die Rechteinhaber zu recherchieren.

Ich wüsste nicht mal, wer da im Zweifelsfall verantwortlich wäre. Der Veranstalter (zB Kneipe) zahlt vermutlich pauschal Gema, hat aber keinen Einfluss auf die Auswahl der Stücke.
 
Es behauptet aber auch keiner, das jede Musik in DE "rechtssicher" aufgeführt wird. Insofern würde ich da mit den kleinen Szenarien den Ball besonders flach halten :great:

Eines sollte aber hier klar geworden sein. Es gibt so viele "Nischen" in der Auslegung, dass das hier weder in einem Thread, noch von Amateuren abgehandelt werden kann.

Ansprechpartner sollte in jedem Fall der spezialisierte Anwalt sein. Der kann eine Empfehlung für den konkreten Fall aussprechen, die bei einer "Abwandlung" schon wieder hinfällig ist.

Nicht umsonst ist hier nicht der geeignete Ort für Rechtsberatung - oder hypothetische Fälle, die keine Rechtsberatung sein sollen. Ihr zahlt zum Schluss die Zeche, wenn es schief geht.

Und weil hier im MB keine Rechtsberatung erfolgen darf, schließe ich diesen Thread.

Gruß
Martin
 
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