• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Was ist nötig, damit man urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich spielen darf?

Selbst wenn man eigene Stücke produziert und veröffentlicht, muss man vor der Veröffentlichung GEMA-Gebühren bezahlen
Das stimmt halt nicht. Wenn ich nicht in der GEMA Mitglied bin, interessiert sie sich auch nicht dafür, so lange ich ausschließlich eigenes Material spiele.

Erst wenn ich anfange, mit GEMA-Material zu mischen, wird das gesamte Event GEMA-pflichtig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Genau um sowas kümmere ich mich beruflich (bin Notenarchivar bei einem prof. Sinfonieorchester), daher ist das auch keine Rechtsberatung, sondern die Realität: man benötigt die Aufführungsrechte vom rechteverwaltenden Verlag.
Kannst du das nochmal genauer erklären, in welchen Fällen Aufführungsrechte vom Verlag eingeholt werden müssen? Bei reinen Konzerten, bei denen die Rock Pop Amateurband nicht vom Blatt spielt, ist es doch mit GEMA im Alltag getan?!
 
Du hast behauptet, man müsse auch bei eigenen (!) Stücken
Wenn man GEMA-Mitglied ist – das hatte ich in Klammern geschrieben –, war das vielleicht unklar ausgedrückt.
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben