Welche Rechtslage bei Funk ab 1.1.2016?

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Magg0
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Mal eine andere Frage zu dem D-Band Bereich.

Die LTE Sendemasten werden ja nicht erst am 1.1.16 eingeschaltet in diesem Bereich.
Die laufen ja jetzt schon. Aber aktuell darf ich in dieser Frequenz senden, sofern ich es nutzen kann und es keine Störung gibt.
Danach ist es illegal. Sende ich trotzdem zb. auf einer Party wer kontrolliert es? Welche Rechtlichen schritte würden eingeleitet werden? Gibt es eigentlich dazu Infos?
Eigentlich dürfte ja nicht viel Passieren, also auch mit den Handys.
Genau so im Bereich unter den 790 MHz, welcher ja im D-Band bis 786 MHz geht.
Wenn ich dort sende kann mich ja nur der, wo die rechte für diesen einen Bereich hat, zwingen mein Funke auszustellen, aber sonst?
Mir geht es nicht um Großveranstaltungen, sondern um Party/Hochzeiten/Geburtstage.
Wie seht ihr das dort?
 
Eigenschaft
 
Eigentlich dürfte ja nicht viel Passieren, also auch mit den Handys.
Ich denke nicht, dass wir hier Tipps zu einer Grauzone bzw. Legalisierung von verbotenem Betrieb geben.

Lies' Dir einfach die Digitale Dividende 2 durch. Dort ist alles drin. Wenn dazu Fragen auftauchen, dann wende Dich an die Bundesnetzagentur.
Alles andere wäre gefährliches Halbwissen und ins Blaue geraten.
 
Mit dem "dürfte ja nicht viel passieren", meinte ich auch zum aktuellen Zeitpunkt.
Ich darf ja noch bis Ende des Jahres in diesem Bereich funken.
Danach ist es illegal.
Aber zum jetzigen Zeitpunkt, wenn ich in der Frequenz funke was passiert? Ich habe seine Störung wenn ich Sende und mehr, also hier war die Frage, ob es Einfluss auf das Handy hat?
Oder ist in dem LTE Bereich gar kein arbeiten mehr ohne Störung möglich?
 
Hallo Magg0,

teilweise funktioniert es im Moment noch störungsfrei, oft aber nicht, und dann hast Du Pech gehabt. Erlaubt ist es offiziell bis 31. Dezember 2015, danach darfst Du in diesem Bereich nicht mehr funken. Dürfte bei Silvester-Gigs interessant werden ;)...
 
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Danach ist es illegal. Sende ich trotzdem zb. auf einer Party wer kontrolliert es? Welche Rechtlichen schritte würden eingeleitet werden? Gibt es eigentlich dazu Infos?

Hier kommt das Telekommunikationsgesetzt zum Tragen - ein Verstoß gegen die Vorschriften wird empfindlich bestraft.

TKG § 149 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt, ...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen die in Satz 1 genannten Beträge hierfür nicht aus, so können sie überschritten werden.

Wer das kontrolliert? Diejenigen, die gestört werden können jederzeit und kostenlos den Funkmessdienst rufen - der kann dann eindeutige Messungen vornehmen. Eine Störererkennung läuft auf jedem LTE-Sendemast automatisch immer mit - die Provider wollen ja auch wissen wann und wo ihre Aussendung gestört wird.
Nachdem die alten Geräte alle analog arbeiten ist eine De-Modulation (also der Empfang dessen, was du mit der Funkstrecke überträgst) sehr einfach - Feind hört mit......

Ich würde das Risiko nicht eingehen - vor allem weil meine eigene Übertragungsstrecke auch gestört wäre.
 
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Ich würde das Risiko nicht eingehen - vor allem weil meine eigene Übertragungsstrecke auch gestört wäre.
Darauf läuft es mMn vor allem hinaus!

Wer mit Wireless-Technik arbeitet weiß, wie sehr es nervt, wenn irgendwas rauscht, zirpt, zerhackstückt etc...

Da auch alle Fon-User Funkstörungen kennen rechne ich persönlich nicht gerade mit Klagen gegen einen InEar-User, vielmehr wird letzterer, weil die Störungen zunehmen und das richtig nervt und er langsam aber sicher kapiert, dass dies zu seinem Problem gemacht worden ist, ein neues Gerät anschaffen.

In meinem Falle bin ich schon gespannt, wann ich mein InEar-System nicht mehr nutzen kann und habe mich schon für den Kauf eines neuen Systems entschieden - aber erst mal sehen, wie lange es noch funzt... ;)
 
Was passiert eigentlich... wenn man die alten Funken weiter nutzt?

Solange man keine Aussetzer hat, tut das doch keinem Weh. Also ich rede jetzt nicht vom Tourbetrieb, sondern stationärem Einsatz (Schulen, Kirchen, usw.).
Wenn es LTE gibt, dann liegt das im städt. Bereich auf 1.8Ghz, das stört eine Funke bei 700Mhz nicht, im ländlichen Gebiet mag das anders sein.
Das LTE/DVB-T-Signal wäre eh stärker.

Aber wer will das kontrollieren wenn da sonntags beim Gottesdienst oder beim Schulfest mal für 1-2 h alte Funkmikros im Einsatz sind. Es gibt auch noch alte DECT-Telefone, die seit Jahren nicht mehr verwendet werden dürfen, und trotzdem sind noch genug davon im Einsatz (und funktionieren).


Neelix
 
Wenn es keiner merkt heißt das nicht, dass es erlaubt ist, wenn man auch weiterhin in dem besagten Bereich herumfunkt.

Fakt ist: man macht sich seit dem 1.1.2016 strafbar - ich habe mir jetzt ein neues Shure PSM 300 S8
zugelegt samt Akku und Ladeschale.

Das Gerät macht mir einen wirklich sehr guten Eindruck, auch wenn es zwei Kleinigkeiten zu verbessern gäbe - aber das ist Jammern auf hohem Niveau:
  1. Der Volumenpoti sollte mMn gerastert sein - wenn man von einer Pause zurückkommt und nicht die gleiche Lautstärke einstellt wie zuvor verschiebt sich dadurch der gesamte Mix, wenn auch Amps oder ein Drumset auf der Bühne lauten Schall erzeugen - das ist etwas gewöhnungsbedürftig, vor allem, wenn man den Receiver hinter sich am Gürtel trägt und nicht sehen kann, wo der Volumenregler steht.
  2. leider zeigt das Display im Default-mode nicht die Sendefrequenz an - man muss erst danach suchen, was dann nötig wird, wenn ein Mitmusiker plötzlich Störungen auf seiner Frequenz hat, was in letzter zeit häufiger passiert - also nicht schlimm, ich weiß jetzt, wie man die Frequenz herausfindet ;)
 
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Aber wer will das kontrollieren wenn da sonntags beim Gottesdienst oder beim Schulfest mal für 1-2 h alte Funkmikros im Einsatz sind. Es gibt auch noch alte DECT-Telefone, die seit Jahren nicht mehr verwendet werden dürfen, und trotzdem sind noch genug davon im Einsatz (und funktionieren).
Das "kontrollieren" vollautomatisch die Basisstationen der Provider die diese Frequenzen gekauft haben.

Ich verstehe huer dein Rechtsverständnis nicht:
Das Telekommunikationsgesetz ist ein Gesetz unseres Landes - du hälst dich doch auch an die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landstraße wenn gerade keine Polizei hinter dir fährt?
Eine Zuwiederhandlung wird nach dem Starfgesetzbuch geahndet, dazu kommt dass die gestörten Dienste Anspruch auf Schadenersatz haben (§44 TKG).
 
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