Wie lang darf ich Leuchtmittel benutzen?!

ingoHo
ingoHo
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
06.07.21
Registriert
19.01.05
Beiträge
184
Kekse
43
Ort
Hildesheim
Hallo liebe Fachleute,
ich bin Musiklehrer an einer kooperativen Gesamtschule und habe aufgrund meiner tontechnischen Weiterbildungen die Lichttechnik der Aula gleich noch mit auf's Auge gedrückt bekommen... ist ja alles das selbe :D ...hat sich da jemand gesagt.

1. Frage: In welchen Intervallen muss ich die Leuchtmittel austauschen? Ich bin jetzt 5 Jahre an der Schule und bisher ist da noch nichts passiert.

2. Frage: Die Theaterscheinwerfer & PARs hängen in 6 Meter Höhe. Ich bin mit meinen Schülern da oben immer fleißig am Scheinwerfer verdrehen und Torblenden verbiegen. Wir nutzen dafür ein TÜV geprüftes Baugerüst. Kennt jemand Sicherheitsbestimmungen, die es uns verbieten, da oben rumzukrackseln?

3. Frage: Habt Ihr für mich vielleicht ein paar Internet-, Literatur- oder Film-Tipps zum Thema Lichttechnik parat?!
 
Eigenschaft
 
Hallo,

zu 1.
Mir ist nicht bekannt dass Leuchtmittel zwingend gewechselt werden müssen;
Wenn kaputt >> dann tauschen ( Ausnahmen gibts hier natürlich auch; Auf Produktionen bei denen ein Ausfall nicht geduldet wird, werden die Betriebstunden mitgezählt und rechtzeitig Leuchtmittel ausgetauscht, insbesonder bei ACL Sätzen, da dort die Lebensdauer der LM nur ein paar Stunden betragen)
Halogenleuchtmittel halten ihre Farbtemperatur ziemlich konstant bis zum ableben. Bei Entladungslampen sieht man ein dunkler werden bzw. eine Änderung der Farbntemperatur mit Zunahme der Betriebsstunden.
Wenn dann zu große Helligkeitsunterschiede sind, tauscht man halt auch bevor die den Geist aufgeben.

Schlimmstenfalls kann ein Leuchtmittel platzen, das kann dir aber auch mit einem neuen Leuchtmittel passieren.
Die Scheinwerfer müssen (sind es auch) dafür konstruiert sein, dass keine Splitterteile herunterfallen, sollte mal ein Leuchtmittel platzen.

zu 2.
bei Baugerüsten weiß ich leider nicht ob ab einer gewissen Höhe eine PSA zu tragen ist. Da kann vielleicht jemand kompetenteres was dazu sagen.

Edit(h) sagt: schau mal hier: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/754846/publicationFile/48647/TRBS-2121-Teil-1.pdf

Abschnitt 4.7

zu 3.
Max Keller ( Faszination Licht ) war für mich immer erste Adresse was Beleuchtung betrifft.

http://maxkeller.net/home-german.html

oder wenn du in Englisch klar kommst, hier ein sehr geniales Buch:

A Practical Guide To Stage Lighting, Steven Louis Shelley !!!

Und hier noch ein netter Link für "Anfänger" ;)

http://www.onstagelighting.co.uk/lighting-design/lighting-design-how-to-crash-course/
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Bei manchen Leuchtmitteln macht es Sinn, sie vor dem Tod zu tauschen. Denn insbesondere unter (Gas-)Druck stehende Leuchtmittel platzen ganz gerne am Ende ihrer Lebensdauer. Wie just-lights bereits erwähnte, darf hier nichts herunter rieseln. Ein weiteres Problem sind aber die Optiken in den Scheinwerfer. Ist hier also etwas hochwertiges zu schützen (Optiken und deren Feinjustageeinrichtungen) sollten die LM vor der kalkulierten Lebensdauer gewechselt werden.

Bei Parscheinwerfern mit Pressglas reicht ein Gitter in der Röhre, bei Raylightscheinwerfern würde ich im zweifelsfall die Bühne einmal kurz abkehren (da hier feine Splitter durch das Gitter rutschen können). Aus den Theaterscheinwerfer kann nahezu nichts austreten, zumindest nicht bei denen, die ich bisher kennen gelernt habe. Tatsächlich platzen solche Leuchtmittel aber auch äußerst selten! Ich kann solche Fälle in knapp 10 Jahren mit einer Hand abzählen. ;)

Zu sagen, wer auf das Gerüst darf, traue ich mir hier nicht zu. Schüler, Lehrer in öffentlichen Gebäuden an stromtechnischen Einrichtungen...vermutlich darf keiner von euch da rauf.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Seh' ich alles genauso.

Zu 1.
Wenn es sich um konventionelles Licht (Halogenlicht) handelt, dann tauschen wenn kaputt.
Bei Leuchtstoffröhren erkennt man das Sterben an einem gelblich-schwarzen Ring an den Enden der Röhren.
Bei Kurzbogenlampen (MSD, HTI, MSR,...) erkennt man das baldige Ableben, wie schon beschrieben, an der Änderung der Farbtemperatur bzw. dass das Licht nicht mehr so aussieht wie es aussah - um es mal ganz laienhaft zu beschreiben.
Besondere Vorsicht gilt bei Xenonbrennern, da diese während der Betriebsphase unter Hochdruck stehen. Wenn so ein Brenner platz, dann ist man lieber ein paar Meter weit weg. Das Gerät ist hinterher meist Schrott. Gilt in minimierter Version auch für die anderen Kurzbogenlampen.
Sind in der Schule überhaupt andere Leuchtmittel, abweichend von Halogen, überhaupt im Einsatz? Falls nein ist das ganze wirklich easy und folgt dem erst genannten Grundsatz: Wenn kaputt, dann neu.

Bei LED gilt auch in 95% der Fälle: Wenn kaputt, dann tauschen und dann eben den kompletten Scheinwerfer. Einzelne, defekte LED's lassen sich meist nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand tauschen. Das lohnt meist nicht, obgleich die amtlichen LED's Betriebsstunden von über 20.000 Stunden abkönnen.

Zum Wechseln selbst: Generell sollte man den Glaskolben nicht mit den blosen Händen anfassen. Zum einen brennt sich der Fettfilm von den Fingern in den Glaskolben ein und verschlechtert dadurch den Lichtstrom, zum anderen sind Handschuhe mit Splitterschutz gerade bei Xenonbrennern wegen der Unfallverhütung quasi verpflichtend, aber auch bei den anderen Kurzbogenlampen.

Vielleicht noch zur Erklärung was Raylight bedeutet. Bei PAR Scheinwerfern gibt es generell zwei Möglichkeiten der Bestückung. Entweder man nimmt Pressglaslampen, welche ich bevorzugt empfehle, oder eben die Raylight Variante. Bei der Raylightvariante wird ein Reflektor nebst Sockel (meist GY9,5) in das Scheinwerfergehäuse eingesetzt. Der Sockel selbst nimmt dann das Leuchtmittel. Dieses ist im Gegensatz zu Pressglaslampen eben nicht hinter Glas sondern direkt zugänglich. Die Lichtverteilung ist bei Raylight schlechter und ein oft angegebener schneller Wechsel der Leuchtmittel ist auch usus.

Zur Wiederbeschaffung und Entsorgung.
Ich rate dringend zu Markenleuchtmittel! GE, Osram oder Phillips. Bei mir kommt nichts anderes in die Scheinwerfer. Ich hatte schon mal einen 6er Pack Billigheimer, welche mir nacheinander um die Ohren geflogen sind.

Die Entsorgung von Halogenleuchtmitteln kann durchaus über den Hausmüll erfolgen, besser ist aber der Recyclinghof. Nicht weil die Dinger umweltgefährdend sind, sondern einfach wegen der Menge Glas, besonders bei Pressglaslampen.

Leuchtstoffröhren sowie Energiesparlampen (sind ja auch Leuchtstoffröhren) gehören definitiv auf den Sondermüll (wegen des Quecksilbers). Ebenso ist die Beschichtung, welche überhaupt das Licht generiert, nicht gerade umweltverträglich.

Bei Kurzbogenlampen Recyclinghof, denn diese Brenner enthalten Wertstoffe, wie z.B. seltene Erden.

Zu 2.
Das Baugerüst an sich ist zugelassen, doch das sagt überhaupt nichts über die weitere Verwendung bzw. Begehung aus. 6m sind nicht wenig und man landet in der Regel nach dem Energieerhaltungssatz mit v = sqrt(2gh), also mit 10,8 m/s oder annährend 40 km/h auf der Nase. Selbst eine vorhandene Absturzsicherung in Form eines Geländers hilft nichts, wenn man sich ausserhalb dieser Absturzsicherung im Rig bewegt oder sich eben mal rauslehnt.
Vor 20 Jahren wäre das im Falle eines Falles (schönes Wortspiel) noch glimpflich für den Verantwortlichen ausgegangen, heute aber... Ich möchte es mal mit den Worten eines schwäbischen Kabaretisten ausdrücken: Früher hät mer gsah do hätsch halt besser aufpassa müsse (wenn es der Abstürzende überlebt hat), heut wirsch erst mal uf elles was'd hosch verklagt und wandersch dann no dazu en da Knascht. Gerade wenn Schüler mit im Spiel sind, abgesehen davon, dass es sich ja doch um eine öffentlich Einrichtung handelt, ist eine PSA mehr als angebracht. Stell dir einfach vor einer der Schüler stürzt ab. Was meinst du, was du als verantwortliche Person dann alles Erklären darfst, insbesondere wenn die Person nicht gesichert war geschweige denn eine PSA zur Verfügung stand.

Zum anderen Aspekt, ob du bzw. die Schüler überhaupt da rauf dürfen. Das lass dir bitte sehr zeitnah durch deinen Vorgesetzten oder einem Verantwortlichen in der Stadt/Gemeinde schriftlich absegnen.

Ob du/ihr selbst an elektrotechnischen Anlagen schrauben dürft...
Generell darf jeder, sofern es sich um eine ordentliche Steckverbindung, insbesondere Schukostecker, handelt, diese ein und ausstecken und ein damit verbundenes, nach VDE geprüftes Gerät in Betrieb nehmen oder eben ausser Betrieb setzen. Das ganze hört dann auf, sobald man den Deckel des Gerätes öffnet und man damit stromführende Teile freilegt, die nun nicht mehr vor Berührung gesichert sind, z.B. beim Tausch von Leuchtmitteln. Selbst das Wechseln einer Sicherung oder das zurücksetzen eines Leistungsschutzschalters (Sicherungsautomat) ist hier nicht erlaubt.

In solchen Fällen ist es in Gewerbebetrieben und öffentlich Institutionen zwingend notwendig, dass die betreffende(n) Person(en) an einer sogenannte EUP Schulung (elektrotechnisch unterwiesene Person) teilgenommen hat, welche jährlich zu wiederholen ist, falls sie keine Ausbildung als Elektriker oder eine vergleichebare Qualifikation nachweisen kann.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person darf ich dann Sicherungen erneuern, Leistungsschutzschalter zurücksetzen und eben auch Leuchtmittel wechseln. Mehr aber auch nicht und eben immer unter der Voraussetzung, dass alles Normgerecht ist.

Und da sind wir schon bei der nächsten Baustelle. 5 Jahre wurde nichts gemacht. Ich gehe mal davon aus, dass die Lampen und auch alles andere technische Gerät nicht jährlich geprüft wurde. Dies ist aber (die theoretische) zwingende Voraussetzung dafür, dass diese technischen Geräte überhaupt in Betrieb genommen werden dürfen. Das fängt bei der stinknormalen Schukoverlängerung an und macht auch vor dem oberamtlilchen Digitalpult nicht halt.
Das heißt, dass du als nun unterwiesene oder gar verantwortliche Person dafür sorge tragen musst, dass alle technischen Geräte einmal im Jahr durch einen Elektromeister oder einer anderweitig authorisierten Person geprüft werden. Passiert ein elektrotechnischer Unfall und hat das Gerät keine Plakette, so hast du den absolut schwarzen Peter auf der Hand.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

Viele Grüße
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
In solchen Fällen ist es in Gewerbebetrieben und öffentlich Institutionen zwingend notwendig, dass die betreffende(n) Person(en) an einer sogenannte EUP Schulung (elektrotechnisch unterwiesene Person) teilgenommen hat, welche jährlich zu wiederholen ist, falls sie keine Ausbildung als Elektriker oder eine vergleichebare Qualifikation nachweisen kann.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person darf ich dann Sicherungen erneuern, Leistungsschutzschalter zurücksetzen und eben auch Leuchtmittel wechseln. Mehr aber auch nicht und eben immer unter der Voraussetzung, dass alles Normgerecht ist.

Und da sind wir schon bei der nächsten Baustelle. 5 Jahre wurde nichts gemacht. Ich gehe mal davon aus, dass die Lampen und auch alles andere technische Gerät nicht jährlich geprüft wurde. Dies ist aber (die theoretische) zwingende Voraussetzung dafür, dass diese technischen Geräte überhaupt in Betrieb genommen werden dürfen. Das fängt bei der stinknormalen Schukoverlängerung an und macht auch vor dem oberamtlilchen Digitalpult nicht halt.

Vielen Dank an Euch alle... also in den Ferien werde ich mich erstmal auf die Suche nach einer EUP-Schulung machen... die BGV-A3-Prüfungen finden regelmäßig bei uns statt... aber die Aula wird da gerne gemieden, weil sie so verdammt viel Arbeit macht! :rofl:
Das Geld, was der Chef der unterwiesenen Person für diese Prüfungen kassiert, hätte ich gerne als Budget für Neuanschaffungen...
 
Ich kenne den Bereich VA-Technik an Schulen aus eigener Erfahrung. Auf Nachfrage der bei uns zuständigen GUV war die unbeaufsichtigte Verwendung einer Leiter (3m) nach einer Unterweisung des min. 16 Jahre alten Schülers versichert, sofern es sich um eine Tätigkeit im Rahmen einer Schulveranstaltung handelte. Ein (anonymer) Anruf kann da Aufschluss geben. Neben den TRBS gibt es auch von der Berufsgenossenschaft Vorschriften für den Bereich.

Eine Absturzsicherung (PSA) ist in jedem Fall sinnvoll, egal ob vorgeschrieben oder nicht. Bei 6m Höhe würde ich da nicht drauf verzichten.

Nach 5 Jahren würde ich alle Scheinwerfer abhängen, gründlich reinigen - dann kennst du auch wieder die wahre Lichtleistung ;) und dann auch gleich Prüfen lassen. Eine Elektrofachkraft kann anhand der bei euch gegebenen Voraussetzungen beurteilen, wie oft die Prüfung stattfinden muss - innerhalb der Grenzen der BGV A3.

Das ganze hört dann auf, sobald man den Deckel des Gerätes öffnet und man damit stromführende Teile freilegt, die nun nicht mehr vor Berührung gesichert sind, z.B. beim Tausch von Leuchtmitteln. Selbst das Wechseln einer Sicherung oder das zurücksetzen eines Leistungsschutzschalters (Sicherungsautomat) ist hier nicht erlaubt.
Leitungsschutzschalter (NICHT Leistungsschutzschalter !!!) sind laienbedienbar. Dafür sollte natürlich die Installation bei euch den Vorschriften entsprechend berührungssicher usw. sein (VDE 0100-410). Leuchtmittelwechsel immer mit sauberen, nicht fusselnden Stoffhandschuhen bei ausgezogenem Netzstecker, viele Scheinwerfer lassen sich sonst gar nicht Öffnen. Dann sind hier auch keine berührbare spannungsführende Teile mehr.

Wichtig ist, die Schüler zu beaufsichtigen und für die Gefahren durch Hitze und elektrischen Schlag zu sensibilisieren! Das kannst du als EUP natürlich wesentlich besser. Daher ist die Unterweisung wirklich sinnvoll.


Bei Fragen zur Lichttechnik kannst du gerne hier fragen!


Grüße :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben