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Wieviel Umsatzsteuer in versch. Fällen?

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Hi,
aus aktuellem Anlass habe ich mal eine Frage an die Kollegen unter Euch mit Kenntnissen der aktuellen Rechtslage:

Fall 1:
Eine Coverband (GbR) wird mit einer Festgage gebucht. Es gibt einen Vertrag mit dem Veranstalter. Die Band bekommt die vertraglichen Einnahmen und führt die Umsatzsteuer ab.

Fall 2:
Die Coverband (GbR) hat einen Gig mit einem Doordeal. Sie setzt einen eigenen Mann an die Kasse und bekommt die Einnahmen zu 100%.

Wieviel Umsatzsteuer muss die Coverband in den beiden Fällen abführen?

Ich lese mir schon seit Tagen und Wochen Beiträge zu diversen rechtlichen GbR Themen durch. Ist echt interessant. Aber ich spiele eigentlich lieber Musik ;-)

Wann gilt eigentlich eine Band als Veranstalter?

Gruß
Roland
 
Eigenschaft
 
Das ist von oben genannten Faktoren vollkommen unabhängig.
Zuerst ist zu klären ob ihr Umsatzsteuerpflichtig seid oder nicht. Das hängt in 1. Line vom Jahresumsatz ab. Fragen hierzu bitte direkt an das zuständige FA (die beißen nicht und wer sich fürchtet kann auch anonym anrufen) oder an einen Steuerberater.

Dann muss euer "Status" geklärt werden
Künstler: 7%
"Handwerker": 19%
(Merchandise immer 19% da Handel)
 
Also:
Umsatzsteuerpflicht : JA
Handwerker sind wir nicht ;-)

Aber ein Veranstalter muss 19% anrechnen.
Ist eine Band bei nem Veranstalter, dann rechnet die Band 7% ab.

Und jetzt: Wann bin ich in Fall1 und wann in Fall2?

Gruß
Roland
 
Wenn du Veranstalter bist musst du auf alles 19% USt aufschlagen und ans FA abführen. Auf deine Gage musst du (wenn du kein "Handwerker" sondern Künstler bist, was aber nicht du sondern das FA bestimmt) nur 7% aufschlagen und ans FA abführen.

Wieviel du jetzt in Fall 1 abführen musst? 19% oder 7% (falls du beim örtlichen FA den Künstlerstatus beantragt und genehmigt bekommen hast),

Bist du allerdings Veranstalter und verkaufst die Karten selber (wie man das im Fall 2 auslegen könnte) ist es ein "Handel" und fällt nicht unter künstlerische Tätigkeit -> würde ich zu 19% tendieren.

Bin weder Jurist noch Steuerfachmann, daher stelle ich das als REINE VERMUTUG dar. Wenn du USt pflichtig bist hast du ja sowieso einen Steuerberater der die USt Voranmeldung machen muss, warum fragst du nicht bei dem nach?

Oder ist das ein Was Wäre Wenn Szenarion????
 
Doch ihr seid sozusagen Handwerker. Als Künstler geltet ihr erst wenn ihr eure eigene Musik produziert und auch dann nur unter bestimmten Vorraussetzungen.

In einer GBR muss jeder Teilnehmer am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben. In dieser gibt jedes (in eurem Fall) Bandmitglied an, wie viel er eingenommen hat. Dabei ist völlig egal ob das Geld durch einen gebuchten Auftritt, einen Doordeal oder z.B. durch Equipment Verleih reingekommen ist.
Also am Ende des Jahres hat der Facharbeiter, der nebenher musiziert, 10.000 Euro verdient plus zusätzlich 5 Gigs gespielt. Die Band hat damit 5x1000 Euro eingenommen, bestehen aus 5 Personen also bekommt jeder Musiker 1000 Euro am ende vom Jahr, bzw. hat das über das Jahr bekommen.
Der Facharbeiter gibt in seiner Steuererklärung also 11.000 Euro Einnahmen an. Davon zeiht er seinen Freibetrag und seine Abzüge ab. Für den Rest bezahlt er ganz normal seine Steuer.
Übrigens kann gerade eine Band unheimlich viel absetzen.
 
@highQ
Was du ansprichst ist die Lohn/Einkommensteuer und hat erstmal nichts mit der Frage nach USt gemein.
Dass das so schwer ist.....
 
Danke ThomasA1000,

mich interessiert die einkommensteuer nicht!

Es geht mir nur um die USt!

Im Moment ist es noch eine "Was wäre Wenn" Frage. Desshalb ist es auch keine Rechtsberatung, da ich nur mit konstruierten "Fällen" meine Fragen formuliere.

Ich kenne die Problematik der "Online-Beratung" :D

Ich sehe das wie ThomasA1000. Aber gibt es das auch irgendwo zum Nachlesen. Ich habe (noch) keinen Steuerberater. Aber das sind anscheinend die "Götter" an denen man nicht vorbeikommen darf :screwy:

Gruß
Roland
 
So würe ich das nicht sagen. Aber das Steuerrecht ist eben sehr komplex und daher kannst du nur vom Experten verbindliche Aussagen bekommen.

Wenn du Brot brauchst gehst du auch zm Bäcker und nicht zum Schreiner.
 
Hi, Du hast Recht.......
aber ich back mir mein Brot zuhause selber in nem billigen Aldi Brotbackautomaten. Da muss ich nur alle Zutaten reintun und dann kommt irgendwann was "brauchbares" raus.
Ist definitiv nicht so gut wie von nem Profi Bäcker......aber ich kann damit leben ;)

Sicher ist nur eines......ich werde mein Geld schon beim Steuerberater los. Das war ohnehin so geplant. Nur wollte ich im Vorfeld wissen, ab wann man sich als Veranstalter fühlen muss. Ich bereite mich gerne auf teure Termin vor um das Maximum zu erreichen :cool:

Danke
Roland
 
Hi, Du hast Recht.......
aber ich back mir mein Brot zuhause selber in nem billigen Aldi Brotbackautomaten. Da muss ich nur alle Zutaten reintun und dann kommt irgendwann was "brauchbares" raus.
Ist definitiv nicht so gut wie von nem Profi Bäcker......aber ich kann damit leben ;)
Und nun reichen eben deine Backkünste nicht mehr aus, weil die Hefe nicht aufgeht und du einen Profi brauchst.
Bevor du Lust zum weiterphilosofieren bekommst darf ich dich an meine Signatur verweisen.

Ich habe meinem Steuerberater noch nie was zahlen müssen, wenn ich tel angefragt habe wieviel % USt ich ausweisen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
In einer GBR muss jeder Teilnehmer am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben. In dieser gibt jedes (in eurem Fall) Bandmitglied an, wie viel er eingenommen hat. Dabei ist völlig egal ob das Geld durch einen gebuchten Auftritt, einen Doordeal oder z.B. durch Equipment Verleih reingekommen ist.
Also am Ende des Jahres hat der Facharbeiter, der nebenher musiziert, 10.000 Euro verdient plus zusätzlich 5 Gigs gespielt. Die Band hat damit 5x1000 Euro eingenommen, bestehen aus 5 Personen also bekommt jeder Musiker 1000 Euro am ende vom Jahr, bzw. hat das über das Jahr bekommen.
Der Facharbeiter gibt in seiner Steuererklärung also 11.000 Euro Einnahmen an. Davon zeiht er seinen Freibetrag und seine Abzüge ab. Für den Rest bezahlt er ganz normal seine Steuer.
Übrigens kann gerade eine Band unheimlich viel absetzen.

Nur kurz, da OffTopic:

Das ist nicht richtig! Leider wird das häufig falsch gemacht. Die Band als GbR muss eine eigene Steuererklärung abgeben. Dort werden vereinfacht gesagt die Einnahmen (z.B. Gage) und die Ausgaben der Band (z.B. Proberaummiete) gegengerechnet. Das was dort als Ergebnis übrigbleibt wird dann auf die Gesellschafter (= Bandmitglieder) umgelegt.
Bei der Steuererklärung jedes Bandmitglieds ist dieses Ergebnis dann Einnahme aus Mitunternehmerschaft. Hier kann dann jedes Bandmitglied seine indivduellen Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Saiten etc) absetzen.

Bsp.: Band nimmt 10.000 Euro an Gage ein;
Kosten für Proberaummiete 5000 Euro
Überschuss der Band 5000 Euro
Über diesen Betrag erhält die "Band" quasi einen Bescheid vom FA. Die Band als solche muss keine Steurn zahlen. In diesem Bescheid wird dann festgestellt, dass jeder der 5 Mitglieder der Band 1000 Euro Einnahmen erzielt hat.
Die muss jetzt jeder selbst in seiner Einkommensteuererklärung angeben und kann dann seine Ausgaben abziehen. Jeder zahlt also letzlich einen anderen Steuerbetrag für den gleichen Gewinn.

Die Methode von highQ geht nur, wenn man nicht Mitglied der Band ist, sondern selbständiger Musiker (z.B. bei Auhilfsjobs). Dann ist die von der Band ausbezahlte Gage die Einnahme des einzelnen Musikers aus seiner selbständigen Tätigkeit und als solche bei der Einkommensteuererklärung anzugben.
 
Ja, das stimmt. Aber schon sind wir wieder bei der Einkommenssteuer und nicht mehr bei der USt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du an den Veranstalter eine Rechnung schreibst "Musikalische Umrahmung am ......." dann kommen 7% zum Ansatz. Ihr werdet also engagiert.
d.h. wenn die ausgemachte Gage 1000 Euro beträgt, dann könnt ihr die Rechnung auf brutto 1000 Euro ausstellen und 65,42 Euro gebt ihr dem Finanzamt ab. Euch gehören also dann "nur" 934,58 Euro. Die 65,42 Euro müsst ihr auf jeden Fall auf der Rechnung als separate Position ausweisen.
Clevere berechnen natürlich 1000 Euro + MWST (70 Euro) und führen dann die 70 Euro ab.

Wenn jemand an der Kasse sitzt und Eintrittsgeld verlangt, dann kommen 19% zum Ansatz. Wurde ja auch schon so gesagt: dann seid IHR der Veranstalter. Die Einnahmen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Logo, nur der Vollständigkeit halber.

Voraussetzung - siehe Post #2: ihr seid überhaupt umsatzsteuerpflichtig.
 
dann kommen 7% zum Ansatz.
Leider nicht automatisch. Grundsätzlich 19%. Das FA kann aber den "Künstlerstatus" gewähren, dann sind es nur 7%.
Wir mussten das allerdings beantragen und auf Genehmigung warten. Da aber einige Lenze seit dem ins Land gezogen sind, würde ich nicht meine Hand drauf wetten, dass es nicht geändert wurde.
 
Bist du dir sicher, dass ÖLand hier nicht von DLand abweicht?
Mir wäre diese Prozedur nicht bekannt und wir berechnen schon immer (also seit ich Musiker bin) 7%.
 
Bin Habsburger in Diensten des Kini.
Bayerische Band. Von 7% USt bekämen Österreicher feuchte Träume.
 
o.k. - vermutlich hat man mich/uns immer und sofort als Künstler erkannt und dementsprechend kategorisiert :D
 

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