Zulässigkeit von Bühnen

Loch
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Heyho!

Ich habe da mal eine Frage an Jene, die die Vorschriften für den Betrieb einer mobilen Bühne kennen:
- Was für "Zeug" ist da zulässig? -

Zusammenhang/Beispiel:
In ein paar Monaten findet hier eine VA statt (Kasernenfest). Mir wurde gesagt, dass eines der örtlichen Wohnheime für geistig Benachteiligte eine Bühne besitzt und uns diese für den Gig zur Verfügung stellt. Fragt mich bitte nicht, warum die eine eigene Bühne haben; keine Ahnung!
Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Bühne aus professionellen Platten dort vorhanden ist. Neugierig wie ich war, habe ich das Sommerfest des Hauses aufgesucht und mir die Geisterbahn mal angesehen. Ich habe leider keine Bilder, weil ich mein Handy vergessen habe :gutenmorgen: *selbstschlag*

Aus der Erinnerung: Die Fläche ist so geschätzt 2.5 (oder 3) mal 5 Meter. Soweit ich es erkennen konnte, wird ein Metallrahmen zusammen gesteckt, -schraubt oder sonstwas - keine Ahnung - und dann werden dünne Holzplatten darein gelegt. An dem Rahmen hingen an der Seite noch Geländer und die Dachkonstruktion.
Es sah nicht nach Selbstbau aus!
So, ist sowas für öffentliche VAs erlaubt oder müssen die genormten 2 mal 1 Meter Elemente mit dem ganzen anderen Material (Podestklammern etc.) verwendet werden? :gruebel:

Schöne Grüße!


Till
 
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Wenn es einen Standsicherheitsnachweis gibt, und das ganze beim Amt genehmigt wurde, sollte es meines Wissens keine Probleme geben. Hab grade leider keine MVStättV da, sonst könnte ich anchschauen wie die Regelung genau war.
 
Moinsen!

Warum machst Du zum fast selben Thema noch einen Thread auf, wo es doch HIER schon quasi darum geht?

Greets Wolle
 
Das Thema mit den Scheren- bzw. Steckfußpodesten hat mit diesem Thema nichts zu tun. :nix:
Wie im Text oben beschrieben, suche ich den rechtlichen Hintergrund für das Betreiben der oben beschriebenen Bühne! Da diese nicht aus den genormten Podesten besteht, existiert auch keine Parallele zu der anderen Diskussion.
Man muss dazu auch sagen, dass ich diesen Thread erstellt habe, als Wil die Beiträge über die Platten noch nicht aus dem "Schultech-Thread" extrahiert hat; letzteres hat mich lediglich daran erinnert, dass ich diese Frage hier posten wollte.
 
Ich habe jetzt gehört, dass die Bühne, um die es oben geht, wohl TÜV hat.
Kann mir denn jemand noch verraten, wo ich die rechtliche Grundlage zum Betrieb nachlesen kann? Steht das in der MVStättV (nach MHumann)?

Grüße!
 
Rechtliche Grundlagen für einen mobilen Bühnenbau (fliegende Bauten) befinden sich in der:

MVStättVO
LBO (Landesbauordnung)
BGV C1
und je nach Bauart in der
BGI 810 0-3
evtl. nicht vollständig

;) Darum hat man so tolle Dinge wie den Standsicherheitsnachweis erfunden. Soll die Bühne auch überdacht werden?
 
Die Bühne ist überdacht. Es sah nach einer Plane aus, die über eine Konstruktion aus Standen geworfen wird. Die Stangen hängen mit dem Grundgerüst des Bodens zusammen, wo auch das Geländer dran hängt.
 
Ja, also auf Fernanalyse kommt man da nur schwer weiter. Die Konstruktion muss (TÜV sowieso) auch einen Standsicherheitsnachweis haben. Die Besitzer sollen einfach mal die ganzen Unterlagen wälzen ;)
 
ok. ich werde das mal erfragen.
danke!
 

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