• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Samples aus Filmen etc

  • Ersteller My Noir Spirit
  • Erstellt am
M
My Noir Spirit
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
26.03.10
Registriert
27.06.06
Beiträge
64
Kekse
54
Ort
Hamm
Angenommen, eine Band hat einen Synthesizer/Sampler, und der würde gerne Zitate aus Filmen etc. in Songs einbauen. Sowohl live als auch irgendwann mal auf Tonträgern. Was gibt es zu beachten? Wo müsste er sich ggf. Zustimmungen einholen?
 
Eigenschaft
 
Hallo My Noir Spirit,

mit dieser Frage machst du ein ziemlich umfangreiches Thema auf.

Tendenziell musst du natürlich das Recht für eine Verwertung eines Samples
vom Urheber holen. Oder von dessen Vertreter. Also bei den meisten, bekannten
Urhebern von einem Verlag, einer Filmproduktionsfirma und dergleichen.

Die genaue Rechtslage kann allerdings sehr stark variieren.
Zum Beispiel, je nachdem woher das Sample kommt und wofür
du es verwenden möchtest.

Wenn du es für ein kaufbares Produkt, oder auch nur für eine Veröffentlichung,
die einem breiten Publikum zugänglich ist
, verwenden möchtest, würde ich dir
tendenziell davon abraten, Samples aus "Filmen etc.", wie du es schreibst,
zu verwenden.

Tipp: Es gibt jede Menge Sample-CDs mit allen möglichen Samples der verschiedensten
Richtungen. Wenn du eine Sample-CD kaufst, erwirbst du damit die Rechte, diese
Samples für alle möglichen Zwecke zu verwenden. (Das wird auf den CDs dann im
Detail erklärt).
- - - - -

Stöbere mal bitte ein wenig im "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte":
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

Beispielsweise lies dir mal durch:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__14.html
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__31.html
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.html


... Nur mal als drei Beispiele.

Schon durch diese paar Paragraphen erhältst du einen Eindruck,
wie vielschichtig und komplex das Urheberrechtsgesetz ist.

EINERSEITS darfst du zitieren, ANDERERSEITS darfst du das Werk nicht
entstellen ... und der Begriff "Entstellen" ist sogar noch abhängig davon,
wie der Urheber es empfindet ... es kommt also unter anderem darauf an
VON WEM du ein Werk WO, und IN WELCHEM ZUSAMMENHANG ... und
FÜR WELCHEN ZWECK ... und so weiter ... verwendest.

=> Aus diesem Grund lässt sich die Frage so pauschal nicht beantworten.


Zusammenfassend:

1) Tendeziell würde ich versuchen auf diese Art von Samples und Ausschnitten
zu verzichten. Denn es macht deinen Veröffentlichungs-Prozess unnötig kompliziert.

2) ODER, wenn es dir möglich ist(?), kläre ganz direkt mit dem Urheber was
Sache ist. Und dann setzt ihr eine eine Vereinbarung auf, die eure jeweiligen
Rechte klärt.

3) ODER besorg dir Sample-CDs. Dort kriegst du so ziemlich alles, was das
Herz begehrt.

(4) FÜR DEN FALL dass du deine Tonträgerveröffentlichung mit BESONDERS BEKANNTEN
Zitaten aus Filmen sozusagen 'aufwerten' wolltest(?), kannst du dir ja wahrscheinlich
denken, wie die Film-Firmen das sehen: Die wollen natürlich in der Regel entweder
Geld dafür sehen. Oder verbieten solche Sachen ganz, damit sie 'den Original-Kult'
beibehalten. Oder sie vergeben die Rechte nur an ebenfalls 'besonders bekannte'
Musikproduzenten und Musiker.)

... Wie schon einige Male in diesem Forum, kann ich auch dir empfehlen:
Bitte werde konkret. Und kläre die Dinge mit den betreffenden
Personen oder Firmen persönlich.
Also: rufe einfach mal bei den Firmen oder Personen an, von denen du die
Samples nutzen möchtest.

... Ich vermute, wenn du diese Vorgehensweise beherzigst, hat sich auch
dieser Thread geklärt. ;)

Alles Gute und beste Grüße,
Nils
 
Danke für die ausfürliche Antwort.

Wie sieht denn das im Live-Sektor aus, wenns nicht mitgeschnitten oder anderweitig weiter verwendet wird? Ich mein, man darf ja auch Songs covern (live), aber nicht unbedingt als CD rausbringen oder so.
 
Hallo My Noir Spirit,

eine Cover-Version unterscheidet sich aus rechtlicher Sicht
ganz maßgeblich von einem Sample.

Siehe unter anderem hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion

Übrigens liegst du ... soweit ich die Lage kenne ... falsch mit der Vermutung,
man dürfe eine Cover-Version nicht auf CD rausbringen.
So weit ich weiß, darf man das durchaus, ... in diesem Fall sogar, auch ohne den
Urheber zu fragen, solange man die entsprechenden
Gebühren an die GEMA zahlt. UND ... ganz wichtig ... solange es sich um eine
wirkliche Cover-Version handelt.
Sobald das Werk verändert wurde, gilt diese Regelung nicht mehr!
Wie auch immer. Wenn dich das näher interessiert und du eine juristisch
wasserdichte Aussage dazu suchst(?), findest du dazu überall im Internet Details.
- - - - - - - - - - - - - -

Für einen Live-Auftritt gilt genau das gleiche, wie für ein anderes
Produkt oder eine von dir durchgeführte Verbreitung von Inhalten.
Ein Live-Auftritt ... bezahlt, oder unbezahlt ist egal ... stellt eine so genannte
'Verbreitung' des Fragmentes (des Samples) dar.
Das bedeutet, es gilt das gleiche Recht, wie oben bereits genannt.

Mal ANGENOMMEN, du würdest in einem Club 400 Euro verdienen
und würdest bei deiner Show drei ungeklärte Samples verwenden.
Einen Beat von Eminem oder sonst etwas. Egal, was.

Dann MÜSSTE der Urheber ... selbstverständlich ... eine Beiligung
an deinen Einnahmen erhalten und er müsste auch zustimmen, dass
du sein 'Fragment' in der von dir gewählten Weise einbauen, darbieten
... und somit also verbreiten ... würdest.

EINERSEITS geht es also um den Geldfluss.
ANDERERSEITS geht es um die anderen, oben bereits ausführlich angedeuteten, Dinge.
(Siehe oben: WO, ZUSAMMENHANG etc.)
- - - - - - - - - - - - - -

Was immer hilft, wenn du dir eine solche Frage stellst, ist ganz einfach, Logik:

Stell dir einfach selbst die Frage:
"Was würde ich denken und wollen, bevor jemand anderes Samples
aus meinem Werk verwendet."

Oder falls das nicht hilft. Stell dir die Frage:
"Was würde 'der Autor' wahrscheinlich denken und wollen ..."

DIE Antwort, die du auf diese Fragen findest sind in der Regel auch das,
was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es ist alles ziemlich logisch. Kniffelig wird es nur bei Einschätzungsfragen.
Also 'ab wann ist es keine Cover-Version mehr' und dergleichen.
Aber was du beschreibst, ist sehr eindeutig.

Sample verwenden, außerhalb des privaten Rahmen = Genehmigung holen.
(Oder, wenn du es dir leicht machen möchtest: eine gute Sample-CD kaufen;
siehe oben)

Kurzum: Auch für eine Verbreitung durch einen Live-Auftritt ... egal, ob der bezahlt
oder unbezahlt ist ... gilt das Urheberrechtsgesetz. (Hinweise siehe oben).

Was du auf jeden Fall ohne Genehmigung des Urhebers machen kannst,
wäre eine Darbietung 'im privaten Rahmen'. Also vor einem überschaubaren Kreis
von Freunden. Beispiel: Auf einer kleinen Geburtstagsfeier einen Song von 'Robbie' singen.
Dafür musst du natürlich weder GEMA-Gebühren zahlen, noch sonstiges.

Noch mal: Alle diese Gesetze sind normalerweise sehr logisch.
In der Regel ist genau 'das' festgelegt, was man bei logischer
Überlegung auch erwarten würde!

Und im Zweifelsfall: Lieber einen Anruf beim Urheber zu viel machen,
als einen zu wenig!

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Alles klar. :)
 
B
  • Gelöscht von DieGräfin
  • Grund: hier sind nur allgemein formulierte Fragen zu rechtlichen Möglichkeiten erlaubt!
M
  • Gelöscht von DieGräfin
  • Grund: hier sind nur allgemein formulierte Fragen zu rechtlichen Möglichkeiten erlaubt!
B
  • Gelöscht von DieGräfin
  • Grund: hier sind nur allgemein formulierte Fragen zu rechtlichen Möglichkeiten erlaubt!
M
  • Gelöscht von DieGräfin
  • Grund: hier sind nur allgemein formulierte Fragen zu rechtlichen Möglichkeiten erlaubt!
B
  • Gelöscht von DieGräfin
  • Grund: hier sind nur allgemein formulierte Fragen zu rechtlichen Möglichkeiten erlaubt!
Leider ist dieser Thread schon sehr alt, aber vielleicht kennt sich ja jemand etwas aus mit dem Thema und kann eine qualifizierte Einschätzung geben. Meine Frage bezieht sich speziell auf das Verwenden von Filmsamplen als Intro vor einem Lied, wie es ja häufiger von vielen unbekannten, sowie sehr bekannten Bands getan wird, auch auf Tonträgern die einer sehr breite Masse erreichen und eben kommerziell vertrieben werden.
Im Grunde genommen tendiere ich dann auch immer dazu im Zweifelsfall eher auf diesen Spaß zu verzichten. Doch manchmal schaut man einen Film in dem ein Satz fällt, der thematisch eine sehr coole Einleitung zu Song YX wäre.

Kann man einen kurzen Ausschnitt (als "Fragment") aus einem synchronisierten Film als Intro verwenden, wenn man den Tonträger/Track später kommerziell vertreibt, ohne urheberrechtliche Probleme zu bekommen???
(ein paar Sekunden lang)


Höchstwahrscheinlich bleibt das ganze eine Grauzone. Ich bin aber sehr dankbar für Antworten!!!

Im Hip-Hop wird ja beispielsweise traditionell mit Samplen gearbeitet, allerdings glaube ich nicht, dass dort jemals Geld an die Band/den Komponisten des Samples (Stückes/Riffs oder des Licks) fließt. Das würde mich zusätzlich interessieren!
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben