Hallo My Noir Spirit,
eine
Cover-Version unterscheidet sich aus rechtlicher Sicht
ganz maßgeblich von einem
Sample.
Siehe unter anderem hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion
Übrigens liegst du ... soweit ich die Lage kenne ... falsch mit der Vermutung,
man dürfe eine Cover-Version nicht auf CD rausbringen.
So weit ich weiß, darf man das durchaus, ... in diesem Fall sogar, auch ohne den
Urheber zu fragen, solange man die entsprechenden
Gebühren an die GEMA zahlt. UND ... ganz wichtig ... solange es sich um eine
wirkliche Cover-Version handelt.
Sobald das Werk
verändert wurde, gilt diese Regelung nicht mehr!
Wie auch immer. Wenn dich das näher interessiert und du eine juristisch
wasserdichte Aussage dazu suchst(?), findest du dazu überall im Internet Details.
- - - - - - - - - - - - - -
Für einen
Live-Auftritt gilt genau das gleiche, wie für ein anderes
Produkt oder eine von dir durchgeführte
Verbreitung von Inhalten.
Ein Live-Auftritt ... bezahlt, oder unbezahlt ist egal ... stellt eine so genannte
'Verbreitung' des Fragmentes (des Samples) dar.
Das bedeutet, es gilt das gleiche Recht, wie oben bereits genannt.
Mal ANGENOMMEN, du würdest in einem Club 400 Euro verdienen
und würdest bei deiner Show drei ungeklärte Samples verwenden.
Einen Beat von Eminem oder sonst etwas. Egal, was.
Dann MÜSSTE der Urheber ... selbstverständlich ... eine Beiligung
an deinen Einnahmen erhalten und er müsste auch zustimmen, dass
du sein 'Fragment'
in der von dir gewählten Weise einbauen, darbieten
... und somit also verbreiten ... würdest.
EINERSEITS geht es also um den
Geldfluss.
ANDERERSEITS geht es um
die anderen, oben bereits ausführlich angedeuteten, Dinge.
(Siehe oben: WO, ZUSAMMENHANG etc.)
- - - - - - - - - - - - - -
Was immer hilft, wenn du dir eine solche Frage stellst, ist ganz einfach,
Logik:
Stell dir einfach selbst die Frage:
"Was würde
ich denken und wollen, bevor jemand anderes Samples
aus meinem Werk verwendet."
Oder falls das nicht hilft. Stell dir die Frage:
"Was würde 'der Autor'
wahrscheinlich denken und wollen ..."
DIE Antwort, die du auf diese Fragen findest sind
in der Regel auch das,
was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es ist alles ziemlich logisch. Kniffelig wird es nur bei
Einschätzungsfragen.
Also 'ab wann ist es keine Cover-Version mehr' und dergleichen.
Aber was du beschreibst, ist sehr eindeutig.
Sample verwenden, außerhalb des privaten Rahmen = Genehmigung holen.
(Oder, wenn du es dir leicht machen möchtest: eine gute Sample-CD kaufen;
siehe oben)
Kurzum: Auch für eine Verbreitung durch einen Live-Auftritt ... egal, ob der bezahlt
oder unbezahlt ist ... gilt das Urheberrechtsgesetz. (Hinweise siehe oben).
Was du auf jeden Fall
ohne Genehmigung des Urhebers machen kannst,
wäre eine Darbietung '
im privaten Rahmen'. Also vor einem überschaubaren Kreis
von Freunden. Beispiel: Auf einer kleinen Geburtstagsfeier einen Song von 'Robbie' singen.
Dafür musst du natürlich weder GEMA-Gebühren zahlen, noch sonstiges.
Noch mal: Alle diese Gesetze sind normalerweise sehr
logisch.
In der Regel ist genau '
das' festgelegt, was man bei logischer
Überlegung auch erwarten würde!
Und im Zweifelsfall: Lieber einen
Anruf beim Urheber zu viel machen,
als einen zu wenig!
Alles Gute und beste Grüße
Nils