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Rechnung Und Steuernummer

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garvos
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Wir sind eine neue band und vor ein paar Tagen hatten wir bereits unseren ersten Auftritt. Wir haben einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Die Gage (650 Euro für vier Musiker) musste am Ende des Auftritts bezahlt werden. Der Auftraggeber aber war besoffen, liess uns über zwei Stunde warten und ist ohne das Geld zu zahlen verschwunden. Wir sind den weiten Weg ohne Geld zurückgefahren. Ich schickte ihn eine Email und forderte das vereinbarte Geld plus 50 Euro an. Am nächsten Tag rief er an wunderte sich über unsere Reaktion.

Am Abend trafen wir uns und er bezahlte das Geld aber weigerte sich de 50 extra zu zahlen.

Er forderte eine Rechnung obwohl es nicht abgesprochen war. Er bekam die Rechnung mit dem Namen der Gruppe und Adresse und alles was dazu gehört. Nur keine Steuernummer und die braucht er, so hat er es mir heute mitgeteilt. Er gab uns eine Frist von fünf tagen.

Ist seine Forderung gerechtfertigt?

Muss man wirklich eine Steuernummer mitteilen?

Die Gage ist zu gering für vier Leute und wurde durch vier geteilt.

Wir sind unsicher ob wir die Steuernummer von einem der Musiker geben sollen da wir Angst haben er könnte was damit anfangen.

Wir brauchen eure Ratschläge.

Vielen Dank für die Antworten.
 
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Noch etwas. Der Auftraggeber bekam am diesem Abend die Rechnung, kontrollierte sie und bezahlte uns ohne irgendetwas über Steuernummer zu erwähnen. Erst heute verlangte er die Steuernummer.
 
tja, immer vorher einen Steuerberater befragen!!

Auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird, muß die vollständige Adresse des Lieferanten, eine fortlaufende Rechnungs-Nummer, das Rechnungsdatum und eine Steuer-Nummer draufstehen!

Falls ihr Angst habt vor Mißbrauch der Steuer-Nummer, dann besorgt euch eine internationale Umsatzsteuer-Ident-Nummer (das ist alternativ zulässig) - geht aber wahrscheinlich nur, wenn ihr auch umstzsteuerpflichtig seid...

Und wenn der Auftraggeber eine Steuernummer von euch will, dann müßt ihr davon ausgehen, daß er diese Aufwendung beim Finanzamt geltend macht - heißt für euch, alles schön klein beim Finanzamt angeben und gegebenenfalls versteuern...

...und mal ganz ehrlich, wenn von mir jemand in solch einem Fall, erstens zum Kassieren von Bargeld kommt und noch 50.- extra abgreifen will, hätte ich genauso reagiert! Was wäre dabei gewesen, wenn man dem Mann eine Konto-Nr. mitgeteilt hätte und das Geld dort innerhalb 14 Tagen eingetrudelt wäre... - sowas spricht sich rum, bei ihm und seinen Bekannten werdet ihr wohl keinen Gig mehr spielen!!
 
Hallo & Willkommen im Forum :)

vermutlich will er sich die sog. "Vorsteuer" ziehen. Sich also die MWST erstatten lassen.

Das geht allerdings nur, wenn Ihr selbst umsatzsteuerpflichtig seid & eine Umsatz-Steuer-Ident Nr. habt.

Auf die Drohung würde ich gelassen reagieren. Wenn Ihr nicht zur UST verpflichtet seid, kann er wenig machen.

Wenn er sich die Steuern trotzdem "zieht", macht er sich strafbar.
 
slaytalix schrieb:
Hallo & Willkommen im Forum :)
vermutlich will er sich die sog. "Vorsteuer" ziehen. Sich also die MWST erstatten lassen.
Das geht allerdings nur, wenn Ihr selbst umsatzsteuerpflichtig seid & eine Umsatz-Steuer-Ident Nr. habt.
Auf die Drohung würde ich gelassen reagieren. Wenn Ihr nicht zur UST verpflichtet seid, kann er wenig machen.
Wenn er sich die Steuern trotzdem "zieht", macht er sich strafbar.

kleiner Einspruch!
ich bin schon über 25 Jahre selbständig und habe keine Ust-I-Nr. trotzdem kann jeder meiner Kunden die Umsatzsteuer geltend machen - normale Steuer-Nr. reicht dazu auch. Die Ust-I-Nr. wird erst dann zwingend notwendig bei internationalen Geschäften!

Er kann die Rechnungssumme auch ohne Ust z.B. als Betriebsausgabe für eine Feier in seiner Firma geltend machen - ich würde das als Band nicht gelassen sehen, zumindest bei der Steuererklärung muß diese Einnahme drauf.

...und da die beim FA ja auch nicht blöd sind, werden die sich sicherlich fragen ob die wirklich nur einmal pro Jahr gegen Geld Musik gemacht haben...
 
Ich habe eben eine UST ID auf Grund diverser internationaler Einkäufe wie bei Audio Technica, etc.

Schwarzarbeit sieht das FA nicht gern, das ist schon klar.

In wie weit die "GBR" der Band eine eigene Steuer Nr. hat, erschließt sich uns hier nicht
 
Vielen Dank für die Antworten!!
 
Lite-MB schrieb:
Auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird, muß die vollständige Adresse des Lieferanten, eine fortlaufende Rechnungs-Nummer, das Rechnungsdatum und eine Steuer-Nummer draufstehen!

In ERgänzung zu Lite-MBs wichtigen Fakten noch zwei Dinge.

In der Rechnung muss auch das Datum bzw. der Zeitraum aufgeführt sein, in der die Leistung erbracht wurde.

Zur GbR:
Wenn eine Band dem Finanzamt "zu popelig" ist, also der sogenannten "Liebhaberei" zugeordnet wird (und entsprechend auch keine Steuernummer als GbR hat), weil der Income zu gering ist, dann müssen die einzelnen Bandmitglieder die erzielten Gagenerlöse trotzdem bei der Einkommensteuererklärung angeben.

In diesem Falle stellt die "GbR Meier-Huber-Müller" dem Club eine Rechnung (natürlich ohne Umsatzsteuer). Konsequenterweise müssten die Herren Meier-Huber-Müller jeweils ihre Steuernummern angeben.

Und von welchem Missbrauch dieser Steuernummern redet ihr?

vermutlich will er sich die sog. "Vorsteuer" ziehen. Sich also die MWST erstatten lassen.
Wenn auf einer Rechnung keine Umsatzsteuer oder ein enthaltener Umsatzsteuersatz ausgewiesen ist, kann der Rechnungsempfänger diese auch nicht als Vorsteuer absetzen.

...und mal ganz ehrlich, wenn von mir jemand in solch einem Fall, erstens zum Kassieren von Bargeld kommt...
Im übrigen: Es ist noch immer Usus in der Branche, dass bis zu einem gewissen Level die Gagen cash ausbezahlt werden. Auf eine Überweisung zu warten würde ich nur dann empfehlen, wenn man sich seit längerem gut kennt oder wenn es z.B. ein Firmenevent ist (bei dem die Firma aber auch - noch - liquide sein sollte). Es haben nämlich schon etliche sonst sehr lange oder für immer auf eine Überweisung gewartet!

Aber das sollte eigentlich im Vorfeld vertraglich vereinbart sein. Dazu reichen auch überspitzt formuliert "zehn Zeilen". Aber auch eine schriftliche Bestätigung eines vorher geführten Telefonats ist zu empfehlen.

lg.
 
rockbuerosued schrieb:
... In der Rechnung muss auch das Datum bzw. der Zeitraum aufgeführt sein, in der die Leistung erbracht wurde ...
Bei meiner Zweitfirma hat mich das Finanzamt sogar dringend gebeten, neben dem Rechnungs/Ausführungsdatum auch noch den Ort (Straße/Hausnummer/Anwesen) der Arbeitsleistung anzugeben, damit daraus geschlossen werden kann, ob die Leistung von einem Privathaushalt oder z.B. einer Firma in Anspruch genommen wurde - ... beim FA bildet man sich ein, daß z.B. ein Unternehmer daran gehindert werden kann, für "private" Rechnungen nicht die Ust anzurechnen...
rockbuerosued schrieb:
... Und von welchem Missbrauch dieser Steuernummern redet ihr? ...
Frag mal einen Finanzbeamten, den du persönlich kennst, unter der Hand wird er dir bestätigen, das fast jede Amtsstelle Probleme und Unregelmäßigkeiten hat durch Hacker, meist nicht in Betrugsabsicht, aber Trolle, die den Betrieb stören wollen...
 
Lite-MB schrieb:
Frag mal einen Finanzbeamten, den du persönlich kennst, unter der Hand wird er dir bestätigen, das fast jede Amtsstelle Probleme und Unregelmäßigkeiten hat durch Hacker, meist nicht in Betrugsabsicht, aber Trolle, die den Betrieb stören wollen...

Tja, "Geister, die man rief..." könnte man da wohl nur kurz antworten. Aber wenn man seine Daten auf allen x-beliebigen Ebenen öffentlich machen muss, dann sollten die Verantwortlichen auch die Konsequenzen ausbaden.

Uns ist letztes Mal passiert, dass sich eine/r mit unseren Bankverbindungsdaten bei einem Online-Partnerportal angemeldet hat. Aufgefallen ist das erst, als diese von unserem Konto Geld abbuchten. Wir haben dann bei der Kripo Anzeige erstattet und sogar einen richterlichen Beschluss bekommen, dass der Provider die Kundendaten der festgestellten IP-Adresse rausrücken musste. Nur hatte sich der/diejenige über den WLAN-Knoten eines Technikmarktes eingeloggt. Zu deutsch: Verfahren eingestellt.

Dass da aber jetzt keiner AUF FALSCHE GEDANKEN KOMMT! Das ist kein Spass mehr sondern strafbar und kann bis zu fünf Jahren Knast kosten!!

lg.
 
ich frage mich wovor du angst hast.

bei uns läuft es so:

wir sind keine GBR, da uns das gewerbeamt davon abgeraten hat. wir sind einfach nur ein zusammenschluß aus freischaffenden künstlern (wie man so schön sagt) und es ist blödsinn sich als gbr eintragen zu lassen, wenn man nicht hauptberuflich musiker ist.
kostet nur geld und papierkram.
wir sind einfach nur beim finanzamt als gemeinschaft freischaffender küstler eingetragen und wir haben auch als band eine steuernummer erhalten.
so kann man bis 17500 euro umsatz machen ohne es versteuern zu müssen.
natürlich weisen wir einnahmen und ausgaben nach.

wenn wir nun einen auftritt haben, dann stellen wir nur quittungen aus, was völlig reicht.
umsatzsteuer und so weiter berechnen wir natürlich nicht, da freischaffend.

ich weiß gar nicht warum ihr euch immer alle als gbr eintragen lasst. oder macht ihr das alle hauptberuflich oder habt ihr alle mega umsätze.

ausserdem kann eine rechnung/quittung für den veranstallter auch wichtig sein, um es als werbungskosten absetzen zu können zb bei eröffnungsfeiern usw.
 
hallo Peter sortier dir deine Argumnete und probiers nochmal - du schmeist hier Äpfel in die Birnenkiste...

freischaffend/freiberuflich hat überhaupt nix mit Umsatzsteuer zu tun...! Ich würd mich schwer bedanken, ich bin Freiberufler und Gott sei dank vorsteuerabzugsberechtigt.

ich bin auch der Meinung, daß man als Musiker den Status "Freischaffend/freiberuflich" erhalten sollte - aber hier beginnt der Ermessensspielraum des einzelnen Finanzbeamten - und viele Musiker scheuen einfach den Gang vors Verwaltungsgericht um zu ihrem Recht zu kommen - und wenn nicht Freiberufler, dann sieht das BGB halt ganz einfach die GbR vor...

und die Zeit der Quittungen im Geschäftsverkehr sind vorbei - Rechnung! siehe oben
im privaten Bereich ist das eine andere Sache.
 
Lite-MB schrieb:
sowas spricht sich rum, bei ihm und seinen Bekannten werdet ihr wohl keinen Gig mehr spielen!!

Davor hätte ich auch sehr viel mehr Angst! Ich hätte nie so wie du reagiert, weil ich mir einfach keine Verantalter vergraulen möchte... Ich weiss ja nicht, was für Musik ihr macht und wie profesionell ihr schon seit, aber 650 Euro für den ersten Auftritt ist schon ziemlich viel meiner Meinung nach. Meine erste Gage war ein Kasten Bier :great:.
Ausserdem gibt es Blacklists, auf denen Bands draufstehen, die nicht mehr gebucht werden sollen. Diese Blacklists werden natürlich in dem jeweiligen Netzwerk des Veranstalters rumgereicht. Der neue "Besitzer" reicht sie dann in seinem Netzwerk rum, usw.usf.... Davor hätte ich an deiner Stelle jetzt am meisten Angst und nicht vor dem Finanzamt. Du solltest dich so schnell wie möglich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen (persönlicher Kontakt ist dabei immer am Besten), dich entschuldigen und nochmal betonen, dass du auf die 50 Euro verzichtest. Wenn er kein Vollidiot ist, wird er diese Entschuldigung annehmen.
 
wenn du dich jedoch als freiberufler einträgst, kannst du es dir aussuchen, ob du umsatzsteuer berechnest oder nicht, dass musst du halt nur festlegen. siehe fragebogen zur steuerlichen erfassung gründung einer personengesellschaft/gemeinschaft. das nennt man dann auch kleinunternehmer-regelung.

eine rechnung MUSST du eigentlich erst schreiben, wenn du als gewerbe eingetragen bist (zb gbr) da wir es nicht sind , reicht auch die quittung. wir könnten natürlich auch eine rechnung schreiben, jedoch wofür wir berechnen ja noch nicht mal umst. und ob nun auf der rechnung der betrag steht oder auf der quittung ist doch wurst. das finanzamt hat sich auch noch nicht beschwert. ausserdem lassen wir uns gleich nach dem gig bezahlen und nicht 14 tage oder so später, was dann auch schon mal bei einer rechnung der fall sein kann.


des einzelnen finazbeamten ist auch blödsinn. bei finazamt geht es doch nicht um die meinung eines einzelnen, sondern um die gegebenen rechtsgrundlagen, an die sich jeder finanzbeamter halten muss.
unser finazamt hat uns gleich drauf hingewiesen, dass eine gbr nicht notwendig ist. wir haben uns das dann noch mal vom gewerbeamt bestätigen lassen und gut ist. was will man da denn mit dem verwaltungsgericht.
 
PeterPanik schrieb:
... des einzelnen finazbeamten ist auch blödsinn. bei finazamt geht es doch nicht um die meinung eines einzelnen, sondern um die gegebenen rechtsgrundlagen, an die sich jeder finanzbeamter halten muss.
unser finazamt hat uns gleich drauf hingewiesen, dass eine gbr nicht notwendig ist. wir haben uns das dann noch mal vom gewerbeamt bestätigen lassen und gut ist. was will man da denn mit dem verwaltungsgericht ....
...Theorie und Praxis...
ich bin schon über 25 Jahre selbständig (als Freiberufler, mit 11 Angesellten) und habe inzwischen mehrfach den Finanzamtsbezirk gewechselt - bei einem FA geht alles, beim anderen geht gar nix, so auch intern, ein Sachbearbeiter ist kooperativ der andere stur wie eine Mauer, für den Musikbereich war das noch nicht notwendig, aber für die Firma habe ich zwei gewonnene Prozesse beim Verwaltungsgericht hinter mir...
 
HMmm ich denke das passt auch hier rein.

Meine Band verdient ja eigentlich ueberhaupt nichts bei den Konzerten. Ok es kann sein das mal 200,- Euro rueberkommen aber die sind ja schon alleine mit Fahrtgeld etc. weg also nichts verdient bei der Sache. Auch der CD-Verkauf ist eigentlich eine reine Druaflegerei.
Muesste ich uns jetzt trotzdem irgendwie anmelden ?
 
Whych schrieb:
HMmm ich denke das passt auch hier rein.

Meine Band verdient ja eigentlich ueberhaupt nichts bei den Konzerten. Ok es kann sein das mal 200,- Euro rueberkommen aber die sind ja schon alleine mit Fahrtgeld etc. weg also nichts verdient bei der Sache. Auch der CD-Verkauf ist eigentlich eine reine Druaflegerei.
Muesste ich uns jetzt trotzdem irgendwie anmelden ?
...das läuft wahrscheinlich auf ein großes diches Jein raus...
Das Problem ist, daß ihr schon relativ professionell seid, und in diesem Rahmen ist es ziemllich wichtig sowohl Innen- als auch Außenverhältnisse vertraglich zu regeln, eventuell ist das ganze einfacher, wenn die Band eine Gesellschaftsform hat - es ist aber auf keinen Fall unmöglich, das auch unter Einzelpersonen zu regeln.

Solange alles in der Band gut läuft, denkt niemand an einen Vertrag, aber wenns dann mal ans Eingemachte (z.B. Rechte an Songs, an den CDs, Rechte am Bandnamen, Ausrüstung, etc.) geht bei Streiereien, dann ist ein Vertrag, in guten Zeiten ausgehandelt, goldwert.

Wegen dem Geld wird eine Anmeldung nicht notwendig sein - trotzdem würde ich nachvollziehbar dokumentieren, wenn + woher/wohin + wofür Geld kam und ausgegeben wurde - macht sich einfach sehr gut vor Gericht, wenn man nicht mit leeren Händen vor unangebrachten Beschuldigungen steht.
 
Ahh dank dir. Das geht mir in letzter Zeit immer haeufiger durch den Kopf da wir doch recht viele Auftritte haben und nacher steht da mal einer vor der Tuer. ;)
 
Lite-MB schrieb:
Wegen dem Geld wird eine Anmeldung nicht notwendig sein - trotzdem würde ich nachvollziehbar dokumentieren, wenn + woher/wohin + wofür Geld kam und ausgegeben wurde - macht sich einfach sehr gut vor Gericht, wenn man nicht mit leeren Händen vor unangebrachten Beschuldigungen steht.


Sehr weise ! Wenn nur alle so denken würden ! :great: :great: :great:


Topo :cool:
 

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