Warum wird hier nicht toleriert, das ich gegen Ebay-Regeln verstosse?

  • Ersteller kittenskinner
  • Erstellt am
Angebote vorzeitig beenden




Da steht aber nichts von "Verkauf an anderer Stelle". (und durch einen Verkauf veraendert sich weder die Beschaffenheit, noch ist der Artikkel verloren oder zerstoert).

Verzeih, wenn ich es so fragen muss, aber bist du dir nicht für dieses im Kreis herumgedrehe zu blöd? :confused:

Du kannst bei evilBay unter "Angebot zurücknehmen", also nicht "Angebot vorzeitig beenden", einfach als Begründung, "Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf!", anklicken.

Was hast du für ein Problem? Ich hab doch weder euer Recht Regeln aufzustellen in Frage gestellt (ganz im gegenteil), noch gegen die neu formulierte Regel gewettert! Ich hab noch nicht einmal gegen die Absicht der alten Regel gewettert. Ich hab lediglich die alte Regel wörtlich genommen, genauso wie ich alle anderen, also auch die neue Regel, wörtlich beachten werde.
 
hoss
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kittenskinner
  • Gelöscht von bassterix
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Wobei sich die weitere moralische Frage stellt. Muss man jede Regel bis an ihre Grenzen interpretieren? Muss man jede Regel wörtlich nehmen, so wie sie da steht? Oder kann man nicht einfach mit etwas gesundem Menschenverstand an die Sache ran gehen?

Wenn da steht, keine Links zu IhBäh, dann ist es doch wohl auch logisch, keine sonstigen Verweise darauf zu posten

(wehwehweh.ihbäh.de...ätschbätsch, ist ja gar kein Link, kann man nicht drauf klicken)...
 
regeln, regeln und nochmal regeln.. das nervt..
 
Du kannst bei evilBay unter "Angebot zurücknehmen", also nicht "Angebot vorzeitig beenden", einfach als Begründung, "Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf!", anklicken.

Zeig mir bitte wo das so steht, bzw. wie du darauf kommst das es zwischen "Angebot zurücknehmen" und "Angebot vorzeitig beenden" einen unterschied gibt. Denn bisher habe ich keine Quelle gefunden, die deine These unterstuetzt.

Ebay: Ein Angebot vorzeitig richtig beenden - RECHT - PRAXIS - PC-Welt - pcwelt.de

Internetrecht - ebayangebot-vorzeitig-beenden
 
X!nyoung ..... mal ehrlich weißt du, wo die Regeln herkommen?

a) die haben sich die bösen Mods aus reiner Boshaftigkeit ausgedacht, weil eigentlich wollen die sowas wie nen Musikerpolizeistaat im Internet und ausserdem mögen die es User zu quälen.

b) weißnicht

c) es gab da mal einen virtuellen Berg, da hat der Admin des Boards die kwasi runtergeschleppt, nachdem irgenwer, (also so ne Art BillGates-Typ) die in Bits und Byzes gemeißelt hat.

d) die haben sich mit der Zeit entwickelt. Am Anfang stand da nur: bitte an die Netiquette halten. Dann kamen User, die sich da nicht dran gehalten haben. Daraufhin wurden die Regeln deutlicher. Daraufhin gab es User, die immer noch nicht verstanden hatten. Daraufhin wurden die ersten Mods eingeführt. Daraufhin haben sich User einen Spaß draus gemacht, die Mods anzugreifen. Daraufhin haben die Mods Werkzeuge an die Hand bekommen um das Board vor Nervensägen zu schützen. Der erste Troll wurde geboren. Daraufhin haben die Mods verständnislos mit dem Kopf geschüttelt. Die Trolle haben sich vermehrt. Daraufhin wurden mehr Mods eingestellt und mehr Regeln aufgestellt. Das hat dann User auf den Plan gerufen, die 1) die Regeln wortwörtlich ausgelegt haben wollten und 2) die Regeln sinngemäß ausgelegt haben wollen .....

Und das ganze immer begleitet von Usern, die eigentlich nur gegen alles, insbesondere Regeln sind ....
Danke fürs lesen.
 
Zeig mir bitte wo das so steht, bzw. wie du darauf kommst das es zwischen "Angebot zurücknehmen" und "Angebot vorzeitig beenden" einen unterschied gibt. Denn bisher habe ich keine Quelle gefunden, die deine These unterstuetzt.

Ebay: Ein Angebot vorzeitig richtig beenden - RECHT - PRAXIS - PC-Welt - pcwelt.de

Internetrecht - ebayangebot-vorzeitig-beenden

Stell etwas bei evilBay ein und versuchs selber. Ich würds ja dir zeigen, jedoch muss man erst alle Gebote streichen, um auf die Seite mit den Begründungen zu kommen!
 
Stell etwas bei evilBay ein und versuchs selber. Ich würds ja dir zeigen, jedoch muss man erst alle Gebote streichen, um auf die Seite mit den Begründungen zu kommen!

Es wird doch irgendwo eine weitere, glaubhafte Quelle geben, in der erklaert wird das zwischen "Angbot zuruecknehmen" und "Angbeot vorzeitig beenden" ein Unterschied ist, bzw. unter welchen Umsataenden das zulaessig ist.

Lt. der Quellen die ich gefunden habe, gibt es den nicht, d.h. dann fuer mich das die Option "Angebot zuruecknehmen" den Regeln unterliegt, die Ebay unter "Angebot vorzeitig beenden" angibt. Aber du wirst mir ja sicher noch ein paar Quellen nennen, die erklaeren, das dem nicht so ist.
 
Da steht aber nichts von "Verkauf an anderer Stelle". (und durch einen Verkauf veraendert sich weder die Beschaffenheit, noch ist der Artikkel verloren oder zerstoert).

Ich sach ja, da kommt dann immer die Story vom Hund, der den Gegenstand angeblich zerfetzt oder angenagt hat :D


Allerdings gings bei höherpreisigen Sachen auch schon anders aus, mit juristischer Hilfe. Irgendeiner wollte mal ein Auto wieder ohne Begründung rausnehmen (oder wars gar ein Haus?), weil die Auktion zum Ende hin nicht sonderlich steig. Da halfen aber keine Ausflüchte.
 
Allerdings gings bei höherpreisigen Sachen auch schon anders aus, mit juristischer Hilfe. Irgendeiner wollte mal ein Auto wieder ohne Begründung rausnehmen (oder wars gar ein Haus?), weil die Auktion zum Ende hin nicht sonderlich steig. Da halfen aber keine Ausflüchte.


Das war ein Autohaus, und da ging es afair um einem Passat.


EDIT: gefunden... Verkaufsangebot bei Auktionen ist verbindlich - OnlineRecht

OnlineRecht schrieb:
15.6.2006 - Verkaufsangebot bei Auktionen ist verbindlich
BGH - VIII ZR 13/01

Verkaufsangebot bei einer Internet-Auktion sind genauso verbindlich wie bei einer normalen Versteigerung.

EinMann hatte bei einer Internet- Auktion einen neuen VW Passat zum Preisvon 26350 DM ersteigert. Der PKW kostete nach Verkaufsliste 57000 DM,ein Mindestkaufpreis wurde bei der Auktion jedoch nicht angegeben. DasAuktionshaus weigerte sich das Fahrzeug herauszugeben und verlangte39000 DM.

Die Richter entschieden, dass das Auktionshaus denWagen zum höchsten Gebot herausgeben müsse. Willenserklärungen könntenauch per Mausklick abgegeben werden und der Vertrag sei somit wirksam.
 
X!nyoung
  • Gelöscht von LennyNero
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  • Gelöscht von LennyNero
  • Grund: Antwort auf den Spambeitrag
Stell etwas bei evilBay ein und versuchs selber. Ich würds ja dir zeigen, jedoch muss man erst alle Gebote streichen, um auf die Seite mit den Begründungen zu kommen!

niemand hat bestritten das es technisch möglich ist, ein Angebot raus zu nehmen. Das ändert aber eben nichts an der Existenz eines bindenden Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden. Ein höheres Kaufangebot stellt auch mitnichten einen Anfechtungsgrund dar.

Das ist auch durchaus nachvollziehbar. Der Bietende muss sich ernsthaft darauf verlassen können, wenigstens die Möglichkeit zum Erwerb des angebotenen Artikels zu haben.

Stell dir mal vor, Du willst Dir unbedingt eine neue Gitarre kaufen. Du siehst zwei interessante bei Ebay, wobei die zweite die doch besser gefällt, aber erst 2 Tage später ausläuft. Du lässt also die erste Auktion verstreichen, und einen Tag bevor die andere ausläuft, ist die Auktion plötzlich vorzeitig beendet... ich vermute deine Begeisterung würde sich auch in Grenzen halten. ;)

[edit]

toll, da editier ich gerade an meinem Beitrag rum, und dann ist der schon gelöscht :p
der sollte schon noch Sinn ergeben, aber wenn man zwei Leute quoted geht es so halt schneller ;)

ihr seit aber gerade schnell
 

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