Backline mitbenutzen lassen?

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monomoon
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Hi!

Wir lassen andere Bands häufig unsere Backline mitbenutzen, also die Boxen und das Schlagzeug.

Nun ist es passiert, daß ein Bassist durch das Anschliessen einer viel zu leistungstarken Endstufe die Bassbox zerstört hat. Ärgerlich. Aber es ist geregelt, nach einigen Schwierigkeiten.

Würdet ihr euer Zeug nun nicht mehr verleihen? Oder sollte ich einen Vertrag aufsetzen á la "voll funktionsfähig übernommen - ebenso zurückgegeben"

Christian
 
Eigenschaft
 
Danke für den Verweis, ich hab den Thread jetzt durchgelesen.

Für mich stellt sich nun nicht mehr die Frage, ob ich meine Box verleihe, sondern vielmehr:
Wie verleihe ich sie so, daß ich im Schadensfall keinen Ärger hab, zumindest finanziell.

Ich denke, ich komme um so eine Art Vertrag nicht herum, einen Zettel halt, auf dem der Andere unterschrieben hat, daß er im Schadensfall haftet.

Ich setze mal sowas auf und poste es gegenbenenfalls in der "Rechtsabteilung".

Christian
 
Ich denke, ich komme um so eine Art Vertrag nicht herum, einen Zettel halt, auf dem der Andere unterschrieben hat, dass er im Schadensfall haftet.
Das finde ich vollkommen in Ordnung und Fair, eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass der, der etwas kaputt macht es auch ersetzt. Ein kleiner Vertrag bringt dich da auf die sichere Seite.
 
Hallo,

an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber der Hinweis, daß nach deutschem Recht auch mündliche Verträge voll gültig sind. Da reicht zur Not also sogar die mündliche Absprache (allerdings unter Zeugen...).

Viele Grüße
Klaus
 
Morgen,

Generell denke ich, haengt das auch davon ab, in welcher Grössenordnung man da spielt. Sind das bekannte Bands mit speziellem Sound, dann hat wohl eh jeder sein Zeug mit und es sind genug Stagehands am Start um eine schnelle Umbauphase zu gewährleisten.

Ist es eine kleine Veranstaltung mit so halbprivatem Charakter und ohne viel Personal, ist es schon ein bissl unangenehm, wenn man 2 oder 3x die ganze Backline umbauen und auch neu mikrofonieren muss.
Ich hab grade 3 Bands diesen Samstag am Start auf der Wiese vor unserem Proberaum und die konnten sich zumindest auf ein Drumset einigen. Was mir bei all dem ohnehin vorhandenem Stress schon sehr angenehm ist. Ansonsten stellen wir auch gern unsere Sachen hin.

Mündliche Absprachen und auch ein reger email verkehr koennten die Abmachungen im Zweifelsfall dann schon belegen. Ich hoffe halt es kommt nicht dazu. Im übrigen wuerde zb. auch meine bei der Haushaltsversicherung inkludierte Privathaftpflicht die Kosten uebernehmen, wenn ich was beschaedige. Ich denke, da kann man sich schon einig werden. Kommt ja auch drauf an worum es geht. Ein alter abgerockter Gitarrencombo, oder ein nagelneuer triple rectifier - das macht schon nen Unterschied.

cu
martin
 
Hi,

ich bin mir nicht sicher, ob eine Haftpflicht nicht verliehene Sachen ausschließt, du müsstest also ungefragt über das fremde Equipment spielen.

Ich habe jetzt mal sowas aufgesetzt, meint ihr, das ist gut so?
Würdet ihr das unterschreiben?

Ist ja im Grunde das Gleiche wie die mündliche Vereinbarung.

Ich lasse meine Box gerne andere benutzen, keine Frage. Aber nachdem, was unserem Bassisten jetzt aus einer solchen Situation heraus für ein Ärger entstanden ist, nee, kein Bock.
Und damit ich weiter anderen Gitarristen aushelfen kann, eben dieser Vertrag.

Christian
 
Ich habe jetzt mal sowas aufgesetzt, meint ihr, das ist gut so?
Für mich persönlich würde das in Ordnung gehen, wenn ich mich halt im Vorfeld über den Zustand informieren kann und eventuell schon vorhandene Mängel auch als schon vorher dagewesen festgehalten werden. Das ist nämlich wichtig. Hab keine Lust mir ne Delle aufschieben zu lassen.
 
Hallo, monomoon,

da fehlt noch was wichtiges: Nicht nur vorher, sondern auch nacher gemeinsam Zustand und Funktionstüchtigkeit checken! Und wenn es äußere Mängel gibt, die gleich mit aufführen (z. B. Kratzer im Verstärkerbezug o. ä.).
Die Haftpflichtversicherung wird sich wahrscheinlich bei verliehenem Equipment sträuben. Eine Hausratversicherung deckt auch nur ab, was im den eigenen vier Wänden passiert (und da auch beileibe nicht alles!). Da lohnt die Frage bei der zuständigen Versicherung schon.

Viele Grüße
Klaus
 
Eine Hausratversicherung deckt auch nur ab, was im den eigenen vier Wänden passiert


falsch.

Da greift eine Aussenhausratsversicherung, WENN das zeug nicht länger als 2 Monate außerhäusig irgendwo gelagert wurde
 
Wenn ich dann wieder mein Topteil anschliesse, merke ich ja, ob alles geht. Wenn der andere sagt: Bei mir gings noch alles! Dann sage ich: Vorher gings alles - wie unterschrieben , nachher offensichtlich nicht. Ich denke beim Aufbau kann man das gemeinsam checken, in der Abbauhektik kaum.

Die Mängelliste finde ich gut, werd ich einbauen.

Und ich lasse einfach noch ein Freifeld, wo man zusätzliche Verinbarungen reinschreiben kann.
 
also zum thema versicherung:

weder die hausratversicherung noch die privathaftpflichtversicherung zahlt in so einem falle.
die hausratversicherung deswegen nicht, weil es sich nicht um hausrat handelt und weil es eben nicht in den eigenen 4 wänden passiert. aussendeckungsklausel greift hier auch nicht.
die privathaftpflicht erstattet grundsätzlich keine schäden an gemieteten oder geliehenen sachen. PUNKT.
Abhilfe schafft hier nur eine musikinstrumentenversicherung die es z.B. günstig bei allianz, nürnberger oder speziellen konzept-maklern gibt. einfach mal googeln, da wirste fündig.

zum thema backline-verleih:
wie stellen auch unser zeuch zur verfügung, allerdins mit einigen beschränkungen:
wer über unsere amps spielt, verändert die einstellungen nicht, wem die nicht passen muss halt nen preamp, multi etc. mitnehmen, beim schlagzeug gilt : eigene snare, eigene becken, eigene fussmaschine.
solche scherze, dass einer seine eigene endstufe etc. mitschleppt kommt nur dann in frage, wenn impendanzen und nennwerte in ordnung sind. fertig aus...
das ganze wird vorher per email und am veranstaltungsort nochmal untereinander geklärt.

bislang sind wir immer gut gefahren, ich würde daher nicht von einem negativen ereignis auf alle schließen. vertragsgedöns würde ich jedenfalls lassen, mündliche absprachen vor zeugen gehen genauso (rechtlich wasserdicht). ansonsten reicht auch der schriftverkehr vorab per email, in dem kurz genannt wird: wenn einer was kaputtmacht wird der schaden auch ersetzt.
 
Normalerweise bist du ja eh in der Nähe, wenn die anderen Bands ihr Gerümpel aufbauen.
Grade wenn's z.B. "nur" eine Box ist, sollte es doch eigentlich keine Probleme geben: Der andere packt sein Topteil drauf, du schaust nochmal, ob das teil auch mit der Box arbeitet und gut ist.
Während das Teil in Gebrauch ist, kann ja nicht viel passieren, um Ab-/Aufbau solltest du dich halt selbst kümmern, bzw. zumindest ein Auge drauf haben.
Ist ja schließlich kein Problem. den anderen kurz zu fragen, wieviel Ohm er braucht, wenn er dich nach einer Box fragt.
Klar, wenn die dein Gerät dann durch die Gegend werfen oder Bier drauf verschütten muss das schon geregelt werden, aber du solltest meiner Meinung nach zu allermindest mal wissen, was der da an deine Box anschließen will - Kann ja auch sein, dass es ein Anfänger ist, der sich erst ein Topteil geholt hat und noch gar keine Ahnung von Impedanzen/Wattzahlen etc. hat, und den da einfach machen lassen und später drauf pochen, dass Ersatz geleistet wird, halte ich für die schlechtere Lösung.
Also: Einfach mit den Leuten reden und immer auch noch ein Auge auf die eigenen Teile haben, dann braucht man im Regelfall keinen Vertrag, so ist jedenfalls mein Erfahrungsstand :great:
 

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