Faelschung nach Hause bringern

  • Ersteller leechlife
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
L
leechlife
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
03.04.09
Registriert
31.08.06
Beiträge
23
Kekse
0
Ort
Syndey
Hi

Ich weiss zu diesem Thema gibst schon ein paar Threads, hab auch einige gelesen und haette da aber noch ein paar ergaezende Fragen zu denen ich nix gefunden habe:

Es geht um faelschungen aus china: Soweit habe ich verstanden, das es illegal ist diese nach Deutschland zu importieren. Meine Frage: kann man eine faelschung rechtlich in eine normale Noname gitarre verwandeln, indem man alle fake-kennzeichen entfernt und sie damit legal einfuerhen? D.h zB den GIBSON oder ibanez namenzug entfernen,etc. ? In wie weit ist Form nachbildung als Faelschung kennzeichnend? Ein Les Paul body mag eindeutig sein, aber ich habe z.B eine halb accustische Gitarre, die es so oder in aehnlicher bauart von vielen marken gibt, so exact in der bauweise aber nicht von gibson gebaut wurde(so weit ich gesucht habe). Wenn ich den gibson (was auch mehr wie gibsun aussieht) schriftzug entferne, bleibt nicht viel von ner echten Gibson uebrig.

Ich wohne imho in Australien und habe die Gitarre fuer ca 300Euro (inc Shipment) hier ueber ebay bekommen. Die gitarre klingt fuer den preis wirklich gut und ich wuerde sie gerne behalten auch wenn wieder nach D komme.

So wuerde ich gerne die Faelschung in was legales verwandeln, also das was sie zur 'flaeschung macht' entfernen! ist das moeglich?


Desweiteren habe ich eine Ibanez aus aehnlicher Quelle, bei der bin ich aber nicht sicher ob sie nicht doch orginale b ware ist, weils ersten das model mit einem orginalen Ibanez modell identisch ist, alles Zubehoer (tasche, bedieungs anleitung,..) orginal ausschaut, serien nummer sinn macht (baujahr/farbik/ made in Korea) und preislich zwar guenstig aber doch eher im 'realistischen' bereich lag.
Ist es irgendwie moeglich genau raus zu finden ob diese Orginal oder falsch ist.
(nebenbei meine Hauptgitarre ist eine 'orginale' Ibanez SZ520)


Gruss
 
Eigenschaft
 
kann man eine faelschung rechtlich in eine normale Noname gitarre verwandeln, indem man alle fake-kennzeichen entfernt und sie damit legal einfuerhen?
Dazu müsstest Du schon den Hals absägen - da meist auch die Form der Kopfplatte geschützt ist.
 
Hallöli,

kam die Tage noch im Fernsehen!

PRIVATPERSONEN ist es LEIDER nicht verboten solche Fakes zu importieren!
Hast Du einen Gitarrekoffer aus echtem Kroko-Leder, kann man ihn dir abnehmen. Verstöße gegen das Markenrecht führen in Deutschland bei Privatpersonen nicht zur Konfiszierung.
Achtung! Niemals einen Gig in Italien machen und dafür sorgen, dass das Flugzeug not- oder zwischenlandet! In Italien ist alleine der Besitz strafbar!

So eine Gitarre sollte man aber nicht über ebay verkaufen, denn der Wiederverkauf aus Deutschland heraus könnte strafbar sein. Anwälte lieben ebay!

Achtung: Ich bin kein Jurist und betone, dass dies mein persönlicher Wissensstand als Laie ist. Also sollte sich jeder selbst genau informieren, wie die rechtliche Lage ist.

Gruß
Andreas
 
...PRIVATPERSONEN ist es LEIDER nicht verboten solche Fakes zu importieren...Verstöße gegen das Markenrecht führen in Deutschland bei Privatpersonen nicht zur Konfiszierung.
Soso. Könntest Du bitte mal eine nachvollziehbare Quelle für die kühne Behauptung 'aus dem Fernseher' nennen?
Cadfael schrieb:
...Hast Du einen Gitarrekoffer aus echtem Kroko-Leder, kann man ihn dir abnehmen.
Das ist eher eine Frage des öffentlichen Rechts und der zollrechtlichen Anwendung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Nicht nur das; selbstverständlich steht dem Ankläger daneben eine Prüfung unter strafrechtlichen Gesichtspunkten frei. Das hat aber mit Markenrecht nichts zu tun.
 
wenn du den gefälschten markennamen überpinselst, solltest du eigentlich keine probleme bekommen. das australische markenrecht ist inzwischen sehr viel strenger als das deutsche, dort gibt es ja nicht mal burger king. wenn die gitarre dort reingekommen ist, kommt sie hier auch rein.

ganz andere frage ist, ob es sich lohnt eine 300 AU gitarre um den halben planeten zu schicken. wenn du dir die gitarre nach australien importiert hast, musst du unbedingt den ganzen australischen einfuhr-papier-kram behalten, sonst zahlst du hier in deutschland nochmal einfuhrzölle. oder du kannst dir den in australien gezahlten zoll am flughafen zurückerstatten lassen, das hängt von deinem visums-status ab. wenn du ein work and travel visum hast, geht nur möglichkeit zwei, eine working permit lässt auch möglichkeit eins zu.

solltest du die gitarre im flugzeug mitnehmen wollen, hängt es von der airline ab wieviel du zahlen musst. die quantas nimmt horrende aufpreise bei internationalen flügen, die korean air machts manchmal garnicht und austrian airways auch nicht immer.

unbedingt vor abflug klären!
 
wenn du den gefälschten markennamen überpinselst, solltest du eigentlich keine probleme bekommen. das australische markenrecht ist inzwischen sehr viel strenger als das deutsche, dort gibt es ja nicht mal burger king. wenn die gitarre dort reingekommen ist, kommt sie hier auch rein.

ganz andere frage ist, ob es sich lohnt eine 300 AU gitarre um den halben planeten zu schicken. wenn du dir die gitarre nach australien importiert hast, musst du unbedingt den ganzen australischen einfuhr-papier-kram behalten, sonst zahlst du hier in deutschland nochmal einfuhrzölle. oder du kannst dir den in australien gezahlten zoll am flughafen zurückerstatten lassen, das hängt von deinem visums-status ab. wenn du ein work and travel visum hast, geht nur möglichkeit zwei, eine working permit lässt auch möglichkeit eins zu.

solltest du die gitarre im flugzeug mitnehmen wollen, hängt es von der airline ab wieviel du zahlen musst. die quantas nimmt horrende aufpreise bei internationalen flügen, die korean air machts manchmal garnicht und austrian airways auch nicht immer.

unbedingt vor abflug klären!


Danke fuer Tipps, aber das wird kein problem, ich bin mittlerweile schon 3 jahre hier und im moment auf einem 2 jahre arbeits visa, umziehen werd ich nicht mit flugzeug sondern ne ganze schiffsladung ;-) (nen mittelgrosse metallschachtel halt) und wenn ich mich recht erinner ist Umsiedelungsgut Zollfrei. (wie genau das jetzt wieder definiert ist bin nicht 100% sicher, von D nach Australien mussten sachen min 1 Jahr alt sein um Zollfrei reinzukommen)
 
Ich wohne imho in Australien und habe die Gitarre fuer ca 300Euro (inc Shipment) hier ueber ebay bekommen. Die gitarre klingt fuer den preis wirklich gut und ich wuerde sie gerne behalten auch wenn wieder nach D komme.

Endlich mal einer, der eine solche Gitarre wirklich gespielt hat und nicht flamed, was das Zeug hält!
 
PRIVATPERSONEN ist es LEIDER nicht verboten solche Fakes zu importieren!
Ich bin kein Zöllner - aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man damit nicht ungeschoren durch den Zoll kommt (sollte er nachschauen). Eine falsche Rolex wird auch konfisziert...

Es mag natürlich Zöllner geben, die nicht wissen, was eine Gibson ist...
 
Ich wohne imho in Australien...

Dazu erstmal ein ":D:D" - du wohnst also deiner Meinung nach in Australien *gg


Zu der Gitarrenthematik: Wenn du den Namen entfernt kann ich mir nicht wirklich vorstellen dass der Zoll wegen dem Open-Book-headstock das teil beschlagenahmen wird - da müssten die sich schon EXTREM gut auskennen
 
Stellt dass irgendwie ein Problem dar??

Nach der mir bekannten Definition von wohnen trifft das zu. Ich wohn, lebe und arbeite in Sydney und das ist soweit immer noch in Australien ... !
 
Ich bin kein Zöllner - aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man damit nicht ungeschoren durch den Zoll kommt (sollte er nachschauen). Eine falsche Rolex wird auch konfisziert...

Es mag natürlich Zöllner geben, die nicht wissen, was eine Gibson ist...

Gefährliches Halbwissen!!

Du darfst im Reiseverkehr im persönlichen Gepäck eine solche Fälschung ohne Probleme mitnehmen/mitbringen, solange es für den privaten Gebrauch ist und unter 175 Euro (Reisefreimenge).
Wenn du dir das Teil per Post zuschickst, dann ist es schon nicht mehr erlaubt.
(klingt blöd - is aber so!)
 
Zitat:
Zitat von leechlife
Ich wohne imho in Australien...

Dazu erstmal
Stellt dass irgendwie ein Problem dar??

imho ist eine Abkürzung für "meiner Meinung nach" - und nicht "im Moment" ;) Wir gehen davon aus, dass du weiß wo du wohnst :D

greets Cello und Bass (mein ich auf jeden fall, dass ich der bin ;))
 
ach wer viel fragt bekommt viele antworten, also rein ins Flugzeug und ab damit!
Seh am Hahn oft Leute mit Gitarrenkoffern, die kontrollieren da wohl nicht jeden Koffer bzw. haben die 08/15 Zöllner bei sowas wie Gitarren sicher nicht das KnowHow. Rolex und andere beleibte Wertfälschungen vielleicht, aber ne Gitarre, also ich bitte euch.
 
wie genau das jetzt wieder definiert ist bin nicht 100% sicher, von D nach Australien mussten sachen min 1 Jahr alt sein um Zollfrei reinzukommen

genauso, wenn du die sachen ein jahr besitzt, zahlst du keine einfuhrsteuer. auch gelten für bestimmte dinge unterschiedliche sätze, andere sachen sind ganz zollfrei, wie kleindung und persönliche artikel. für möbel gelten auch unterschiedliche sätze, je nachdem ob antik oder nicht usw, ist recht kompliziert. mit einer 2 year working permit hast du auch ne australian residental card, die gilt als amtlicher wohnsitz für deutsche behörden, dann laufen diese ganzen zollbestimmungen nochmal anders, da du dann auch in deutschland waren wie ein ausländer zollfrei einkaufen kannst. geh mal auf die zoll-homepage.

mit dem markenrecht kenne ich mich nicht gut aus, aber, die gitarre gilt als dein eigentum, du führst sie nicht in deutschland ein, wenn sie legal nach australien gekommen ist, was für markenpiraterie nicht leicht ist, kommt sie auch legal nach deutschland. ich würde den markennamen trotzdem entfernen, erstens ist das nummer-sicher, zweitens hält dich dann keiner mehr für einen aufschneider.
wobei ich mich über das australische markenrecht schon oft gewundert habe, oder wie erklärst du dir sonst die ganzen "von dutch"-klamotten im paddys market für 3 AU? aber das ist da legal...

falls du ne kiste VB mit importierst, schick mir ne dose...;)

ich habe zwei jahre in darlinghurst gewohnt, wo wohnst du denn?
 
Sowohl das Verbot des Plagiats und des Fälschens von Produkten als auch die Rechtsfolgen bei Verstößen ist in Deutschland im PRODUKTPIRATERIEGESETZ geregelt.

Selbstverständlich können die Zollbehörden schon bei einem Verdacht beschlagnahmen. Der Empfänger der ‚heißen’ Ware oder derjenige, der Plagiate und/oder Fälschungen mit sich führt, aber auch der Markeninhaber werden schriftlich benachrichtigt. Erfolgt seitens des Empfängers nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen Widerspruch gegen die Beschlagnahem, geht die Ware in Staatseigentum über. Im Falle des Widerspruches wird gerichtlich geklärt, ob eine Eigentumsverletzung (bzw. die Verletzung von geistigem Eigentum) vorliegt. Ist dies tatsächlich so, darf sich der Importeur freuen. Neben den Gerichtskosten droht ein Finanzstrafverfahren, daß eine Strafe von bis zu € 15.000,00 vorsieht. Mahlzeit!

Besonders ‚clever’ ist das Einführungen von Fälschungen aus Nicht-EU-Ländern. Hier schaut der Zoll gewöhnlich sehr viel genauer hin, auch bei den Reisenden.

Die angebliche generelle Straf- und Regreßlosigkeit bei der Wareneinfuhr von Einzelwerten unterhalb der 175,00 EUR-Schwelle ist eine Chimäre. Selbstverständlich kann der Zoll dennoch beschlagnahmen – dann steht es dem Einzelnen frei, den Beweis (!) anzutreten, daß es sich ausschließlich um die Verwendung für private Zwecke handelt.
 
... haben die 08/15 Zöllner bei sowas wie Gitarren sicher nicht das KnowHow.
Warum das? Hältst Du Zöllner für minderbemittelte Menschen und/oder für unmusikalisch? Ich bin keiner und kenne auch keinen, aber ich nehme mal stark an, die Jungs und Mädels sind Fachleute auf ihrem Gebiet - und Musikinstrumentplagiate aus Fernost sind bestimmt keine Seltenheit. Abgesehen davon hat der Threadersteller hier ganz gezielt nach einer legalen Methode gefragt, wie die Gitarre nach Deutschland zu bekommen ist.

Ein Nachbar von mir hatte zu Jahresbeginn zwei Plagiate (T-Shirts) aus dem Urlaub mitgebracht. Sie wurden ihm am Flughafen abgenommen. Da er sonst ein unbescholtener Bürger ist und glaubhaft machen konnte, dass er selbst auf die Fälschung reingefallen ist, wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. Ärgerlich und nervenaufreibend war es allemal. Die Shirts hatten übrigens einen Wert von 10 EUR.
 
Danke fuer alle diskussionen soweit, habe noch etwas zeit bis ich wirklich zurueck komm (auch noch moeglich dass ich gar nicht ;) komm)

was das imho angeht, mmh manchmal wohl doch ratsam sein beitrag nochmal zu lesen :screwy:,

falls du ne kiste VB mit importierst, schick mir ne dose...;)

ich habe zwei jahre in darlinghurst gewohnt, wo wohnst du denn?

mmh, vb mag ich net, ;), habe schon hier und da gewohnt, erst coogee beach jetzt etwas abseits, abe dafuer mietfrei ;), (sonst waer ich schon wieder am strand)

Gruss
 
Warum das? Hältst Du Zöllner für minderbemittelte Menschen und/oder für unmusikalisch? Ich bin keiner und kenne auch keinen, aber ich nehme mal stark an, die Jungs und Mädels sind Fachleute auf ihrem Gebiet

Hehe, heute meinen Pickup aus USA abgeholt beim Zoll und da kommt ein langhaariger angelatscht und diskutiert gut eine viertel Stunde mit mir über Gitarren, Pickups etc. Also da gibt es selbstverständlich auch Musiker :)
 
Sowohl das Verbot des Plagiats und des Fälschens von Produkten als auch die Rechtsfolgen bei Verstößen ist in Deutschland im PRODUKTPIRATERIEGESETZ geregelt.

Selbstverständlich können die Zollbehörden schon bei einem Verdacht beschlagnahmen. Der Empfänger der ‚heißen’ Ware oder derjenige, der Plagiate und/oder Fälschungen mit sich führt, aber auch der Markeninhaber werden schriftlich benachrichtigt. Erfolgt seitens des Empfängers nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen Widerspruch gegen die Beschlagnahem, geht die Ware in Staatseigentum über. Im Falle des Widerspruches wird gerichtlich geklärt, ob eine Eigentumsverletzung (bzw. die Verletzung von geistigem Eigentum) vorliegt. Ist dies tatsächlich so, darf sich der Importeur freuen. Neben den Gerichtskosten droht ein Finanzstrafverfahren, daß eine Strafe von bis zu € 15.000,00 vorsieht. Mahlzeit!

Besonders ‚clever’ ist das Einführungen von Fälschungen aus Nicht-EU-Ländern. Hier schaut der Zoll gewöhnlich sehr viel genauer hin, auch bei den Reisenden.

Die angebliche generelle Straf- und Regreßlosigkeit bei der Wareneinfuhr von Einzelwerten unterhalb der 175,00 EUR-Schwelle ist eine Chimäre. Selbstverständlich kann der Zoll dennoch beschlagnahmen – dann steht es dem Einzelnen frei, den Beweis (!) anzutreten, daß es sich ausschließlich um die Verwendung für private Zwecke handelt.

Hi,

dein zitiertes Gesetz ist aus Österreich, gilt also in Deutschland nicht.

Auch für den Rest deiner Aussagen hätte ich gerne Belege.
Insbesondere für das mit dem Staatseigentum, dem Finanzstrafverfahren und der angeblichen Beweislastumkehr nach der Beschlagnahme, das glaube ich nämlich nicht.
Wenns geht, bitte die entsprechenden Vorschriften zitieren.

Das Thema Plagiate ist derart umfassend und vielschichtig, dass man es kaum überschauen kann. Vor allem ist es hier wichtig, die wettbewerbsrechtliche (zivilrechtliche) Seite von der strafrechtlichen zu trennen.
Der strafrechtliche Schutz bei Plagiaten ergibt sich meist schon aus §263 StGB (Betrug), für die meisten Fällebei denen Plagiate als "echt" verkauft werden.
Werden die Plagiate ausdrücklich als Fälschungen bezeichnet, greift imho § 143 MarkenG ein, der eine Strafbarkeit (nur) im geschäftsmäßigen Verkehr begründet.

Zum Thema Zoll und private Einfuhr:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...beschlagnahme/e0_private_einfuhren/index.html

Im Übrigen ist laut Zoll das vereinfachte Vernichtungsverfahren (wie du es oben beschrieben hast) mangels Umsetzung der EG-Norm noch gar nicht anwendbar! Inwiefern das richtig ist, kann ich nicht beurteilen, da es sich eigentlich um eine EG-Verordnung handelt, die (im Gegensatz zur EG-Richtlinie) nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Gruß
Chris
 
Dazu müsstest Du schon den Hals absägen - da meist auch die Form der Kopfplatte geschützt ist.
Wenn ich mich nicht irre liegst du da falsch.
Geschützt per Gesetz sind in D-Land Markennamen und Logos; dafür gibt es ein Verzeichnis beim Patentamt.
Als Besitzer einer eingetragenen Marke kann ich sofort von anderen, die meine eingetragene Marke benutzen, Unterlassung uznd geg.falls Schadensersatz verlangen.

Kopfplattenformen usw. sind in D-Land nicht per se geschützt per Gesetz.
Hier muss ich als Hersteller (z.B. Gibson) erst vor Gericht per Klage feststellen lassen, ob andere Firmendie selbe Kopfplattenform benutzen dürfen oder nicht.

Die Firma Gibson war in der Vergangenheit recht klagewütig, hat aber selten gerichtlich gewonnen, afaik. So hat Gibson erst vor einiger Zeit gegen PRS verloren, seitdem bietet PRS wieder ungehemmt Singlecuts an.
Auch wenn Gibson gerichtlich nicht viel erreicht hat: viele Hersteller gestalten ihre SGs/Paulas trotzdem abweichend, um (kostspieligen, zeitraubenden und nervenden) Klagen durch Gibson gleich vorzubeugen.
Denn selbst wenn Gibson vor Gericht letztlich unterliegt: ein langjähriges Gerichtsverfahren bricht so mancher kleinen Firma des Genick (Anwaltskosten, einstweilige Verfügungen usw.), auch wenn die kleine Firma letztlich im Recht wäre.
Gibson weiss das und nutzt halt das "Recht" des Finanzstärkeren . . . .

Und weil viele kleine Firmen es halt gar nicht erst auf eine Klage ankommenlassen, hat Gibson doch etwas erreicht mit deiner beschämenden Klagewut.

Halls of Justice, painted green, money talking.
...
Justice is lost, Justice is raped, Justice is done ... :evil:

Im Fall von PRS traf Gibson aber auf einen Gegner der genug finanzielles Sitzfleisch hatte, es vor Gericht auszufechten. Der es finanziell auch wegstecken konnte, eine längere Zeit keine Singlecut verkaufen zu können, wegen schwebendem Verfahren und so.
Und folglich hat Gibson dann auch am Ende verloren vor Gericht. :twisted:
Eine kleinere Firma hätte Gibson aber mit der Klage in die Pleite treiben können bzw, so weit, dass die kleine Firma wegen drohender Pleite freiwillig aufgibt.
Justice is lost, Justice is raped, Justice is gone. :evil:

Na ja, irgendwo ist das Verhalten von Gibson halt typisch USA.

Ciao
Burny
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben