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jorginho
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Eine recht interessante Sache für Berufsmusiker!!
In einem anderen Forum hat ein Kollege gerade berichtet, daß es möglich ist, die "Geschäftsbereiche" zu splitten, auf Antrag beim Finanzamt (einmalige Gebühr 100.-) ist es möglich, die Einkünfte aus privatem Musikunterricht (Unterricht an fremden Schulen, freiberuflich oder angestellt ist ausgenommen!!) von der Mehrwertsteuer zu befreien, andere Einkünfte bleiben wie gehabt und die entsprechenden Ausgaben sind dann vorsteuerabzugfähig.
Gerade mit Hinblick auf die kommenden 19% kann die Befreiung ein gutes "Verkaufsargument" werden gegenüber Musikschulen.
In einem anderen Forum hat ein Kollege gerade berichtet, daß es möglich ist, die "Geschäftsbereiche" zu splitten, auf Antrag beim Finanzamt (einmalige Gebühr 100.-) ist es möglich, die Einkünfte aus privatem Musikunterricht (Unterricht an fremden Schulen, freiberuflich oder angestellt ist ausgenommen!!) von der Mehrwertsteuer zu befreien, andere Einkünfte bleiben wie gehabt und die entsprechenden Ausgaben sind dann vorsteuerabzugfähig.
Gerade mit Hinblick auf die kommenden 19% kann die Befreiung ein gutes "Verkaufsargument" werden gegenüber Musikschulen.
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