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Umsatzsteuer-Befreiung für Privatunterricht!

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jorginho
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Eine recht interessante Sache für Berufsmusiker!!

In einem anderen Forum hat ein Kollege gerade berichtet, daß es möglich ist, die "Geschäftsbereiche" zu splitten, auf Antrag beim Finanzamt (einmalige Gebühr 100.-) ist es möglich, die Einkünfte aus privatem Musikunterricht (Unterricht an fremden Schulen, freiberuflich oder angestellt ist ausgenommen!!) von der Mehrwertsteuer zu befreien, andere Einkünfte bleiben wie gehabt und die entsprechenden Ausgaben sind dann vorsteuerabzugfähig.

Gerade mit Hinblick auf die kommenden 19% kann die Befreiung ein gutes "Verkaufsargument" werden gegenüber Musikschulen.
 
Eigenschaft
 
Was soll denn der Unterschied zwischem privatem und freiberuflichen Musikunterricht sein ?????

Bzw. was ist privater Unterricht ?????



Topo :cool:
 
Kannst Du mal einen link setzen?

Ist mir noch zu nebulös, klingt aber interessant.

x-Riff
 
Was soll denn der Unterschied zwischem privatem und freiberuflichen Musikunterricht sein ?????
Bzw. was ist privater Unterricht ?????
Topo :cool:

Wichtig ist, daß es deine Schüler sind, daß du (privat) den Unterricht komplett abwickelst, sobald es Schüler von einer Schule sind oder einem Verein, zieht die Befreiung nicht mehr.

Privatunterricht sieht in der Regel so aus, daß du eigene Räumlichkeiten hat oder die Schüler zu Hause aufsucht und daß das Vertragsverhältnis zwischen Schüler (oder deren Bevollmächtigten) und dir selber besteht.

Wenn Schüler einen Vertrag mit einer Musikschule abgeschlossen haben und du dort angestellt bist oder auch freiberuflich dort arbeitest - hast du kein direktes Vertragsverhältnis zum Schüler.

...es gibt genug Musiker die hier zweigleisig fahren sowohl in einer Musikschule arbeiten als auch private Schüler haben.
 
Hmmm - und Du meinst, das läge umsatzmäßig über der Grenze, wo Du Dich als freiberufler sowieso entscheiden kannst, ob Du umsatzbefreit bist oder nicht?
 
soll auch Musiker geben, die Geld verdienen - stell dir mal vor Dieter Bohlen gibt Privatunterricht...

...ich habs mir nochmal überlegt, stell dir das bitte nicht vor!


Die sonstigen Einnahmen können ja auch aus einem Studio stammen, von vielerlei CD-Verkäufen, Beraterverträgen, Kompositions- und/oder Arrangementsaufträgen, diversen Band-Projekten, PA-Verleih,... - da können durchaus beachtliche Umsätze zustande kommen und auch hohe Ausgaben durch Investitionen in Räumlichkeiten, Fuhrpark, Ausrüstung, etc. anstehen - da auf die Vorsteuer zu verzichten wäre unsinnig.

Aber ganz klar, Musiker, die immer unterhalb der Grenze für Umsatzsteuer liegen und diese nicht in Anspruch nehmen, ist das ganze natürlich sinnlos.
 
Hi Zusammen,

(einmalige Gebühr 100.-)

Die Gebühr ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auch das Finanzamt ist nicht überall die zuständige Behörde. Je nach Bundesland kann es auch das Schulaufsichtsamt sein, die dann eine Bescheinigung ausstellt.

ist es möglich, die Einkünfte aus privatem Musikunterricht (Unterricht an fremden Schulen, freiberuflich oder angestellt ist ausgenommen!!) von der Mehrwertsteuer zu befreien, andere Einkünfte bleiben wie gehabt und die entsprechenden Ausgaben sind dann vorsteuerabzugfähig.

Die ist Einschränkung ist so nicht ganz richtig. Sofern es sich entweder um eine öffentliche Schule oder Hochschule handelt sind, die Einnahmen ohnehin umsatzsteuerfrei, auch für die dort freiberuflich tätigen Lehrer. Bei privaten Schulen, die nach §4 Abs. 21 von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, gilt dies analog!

Der private Unterricht sollte in einer gewissen Regelmäßigkeit nachgewiesen werden können und nicht nur auf ein Hobby hinweisen.

Grüße
Marc

EDIT: Nachtrag -
Die sonstigen Einnahmen können ja auch aus einem Studio stammen, von vielerlei CD-Verkäufen, Beraterverträgen, Kompositions- und/oder Arrangementsaufträgen, diversen Band-Projekten, PA-Verleih,... - da können durchaus beachtliche Umsätze zustande kommen und auch hohe Ausgaben durch Investitionen in Räumlichkeiten, Fuhrpark, Ausrüstung, etc. anstehen - da auf die Vorsteuer zu verzichten wäre unsinnig.

Nicht unbedingt... das ist in jedem Fall immer ein Rechenexempel, da die Umsatzsteuer ja nur ein durchlaufender Posten ist. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass nur die Vorsteuer abzugsfähig ist, die im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Erträgen steht.
 
Die sonstigen Einnahmen können ja auch aus einem Studio stammen, von vielerlei CD-Verkäufen, Beraterverträgen, Kompositions- und/oder Arrangementsaufträgen, diversen Band-Projekten, PA-Verleih,... - da können durchaus beachtliche Umsätze zustande kommen und auch hohe Ausgaben durch Investitionen in Räumlichkeiten, Fuhrpark, Ausrüstung, etc. anstehen - da auf die Vorsteuer zu verzichten wäre unsinnig.
Nicht unbedingt... das ist in jedem Fall immer ein Rechenexempel, da die Umsatzsteuer ja nur ein durchlaufender Posten ist. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass nur die Vorsteuer abzugsfähig ist, die im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Erträgen steht.
Das hat er ja auch geschrieben, dass das je nach Lage Sinn machen kann oder nicht.

Jedenfalls ist das der Punkt, an dem ich verstehe, dass es Sinn machen kann.
Also den einen Bereich - ich sage jetzt mal Musikproduktion und -promotion - nicht umsatzsteuerbefreit zu machen (da hier Investitionen hoch und damit reizvoll, die gegenzurechnen) und den anderen Bereich - ich sage jetzt mal Privatstunden/Musikunterricht - umsatzsteuerbefreit zu machen, da man dann auch von den Kosten für die Privatkunden günstiger liegt.

Ist das so in etwa gemeint?

x-Riff
 
Ja, so ziemlich ;)

Nur, Du "umsatzsteuerbefreit zu machen" hört sich zu sehr nach eigener Entscheidung an. Man muss auf jeden Fall geeignete Belege beibringen und dann wird darüber befunden, ob Deinem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Und wir kennen ja teilweise die Willkür deutscher Behörden :rolleyes:

Wenn Du nicht allzu viele Kosten für die private Lehrtätigkeit anzusetzen hast und entsprechend Umsatzsteuer abführen müsstest (weil keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann), macht dieser Antrag aber in jedem Fall Sinn.

Grüße
Marc
 
Da muss man halt mit ein bißchen Flexibilität rangehen:

Instrumente, Zubehör, amps, Studiotechnik - also die teuren Sachen mit Vorsteuer würde ich alle in den Bereich Musikproduktion packen.

Dass Du die teilweise auch als Privatlehrer nutzt würde ich nicht an die große Glocke hängen.
 
Da hast Du vollkommen recht. Nur manchmal ist es - wie bei vielen Sachen - eben nicht ganz so einfach, dem Finanzamt begreiflich zu machen, dass eine Anschaffung wirklich zu dem und nicht dem anderen Betätigungsfeld gehört. Versuchen kann man es natürlich immer :D
 
Tja - das Unverständnis der Finanzmenschen kann dann entweder von Vorteil sein oder von Nachteil ...
 
M-Zee hat in meiner Abwesenheit ja schon etliches richtiggestellt! Ich darf das nur noch kurz ergänzen bzw. wieder bündeln:

Nach unserer Erfahrung mit Musikern, die zweigleisig (aufführend und als Musiklehrer) tätig sind, gibt es seit geraumer Zeit immer häufiger Finanzämter die Musikern, die Umsatzsteuer abrechnen, die Vorsteuerabzüge z.B. für die Equipmentanschaffung, im Nachhinein abzuerkennen.

Dass der freiberuflich tätige Mucker kein Wahlrecht hat ob er Umsatzsteuer-befreite Leistungen erbringt oder nicht, hat M-Zee klar korrigiert. Wenn die objektiven Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen, dann darf auch keine Umsatzsteuer erhoben werden. Demzufolge gibt es auch keinen Anspruch auf die Anerkennung der Vorsteuerabzugsberechtigung.

Zur Umsatzsteuerbefreiung von Konzertauftritten bei Befreiung:
Aufpassen: hier sind auch nur die öffentlichen Konzerte befreit. Konzerte z.B. bei Firmenevents oder Privatveranstaltungen sind trotzdem mit Umsatzsteuer zu verrechnen.

Zur Musiklehrertätigkeit (ich komme gerade von einer dreitägigen Tagung des Tonkünstlerverbandes und habe da z.T. Sachen gehört, dass es die Zehnägel hochschraubt..):
Der im Eröffnungsthread beschriebene Verwaltungsbescheid über die UST-Befreiung ist noch kein Persilschein. Das zuständige Finanzamt steigt ja nochmals in die Prüfung ein. Manche FAs sind dabei der Auffassung, dass z.B. Unterricht an Kindern unter zwölf Jahren nicht steuerfrei sei. In diesem Falle empfiehlt z.B. der zuständige Berufsverband, dass man die Auseinandersetzung mit dem FA nicht scheuen sollte - unter anwaltlicher Begleitung,

Noch was: unterrichtet ein selbständiger Musiklehrer an einer Musikschule, dann ist es Aufgabe der Schule die UST-Befreiung zu beantragen und dies auch jährlich wieder zu bestätigen.

lg.
 
Eine recht interessante Sache für Berufsmusiker!!

In einem anderen Forum hat ein Kollege gerade berichtet, daß es möglich ist, die "Geschäftsbereiche" zu splitten, auf Antrag beim Finanzamt (einmalige Gebühr 100.-) ist es möglich, die Einkünfte aus privatem Musikunterricht (Unterricht an fremden Schulen, freiberuflich oder angestellt ist ausgenommen!!) von der Mehrwertsteuer zu befreien, andere Einkünfte bleiben wie gehabt und die entsprechenden Ausgaben sind dann vorsteuerabzugfähig.

Gerade mit Hinblick auf die kommenden 19% kann die Befreiung ein gutes "Verkaufsargument" werden gegenüber Musikschulen.
Hallo!
Kann ich das dann so verstehen, dass meine Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit als privater Klavierlehrer umsatzsteuerfrei sind?
Liebe Grüsse
 
Hallo!
Kann ich das dann so verstehen, dass meine Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit als privater Klavierlehrer umsatzsteuerfrei sind?
Liebe Grüsse
...die Diskussion ist nicht ganz ohne...!
Laß mich es mal so sagen, es besteht die Möglichkeit - je nach dem wo du wohnst bzw. unterrichtest wird dir das recht einfach gemacht oder ist mit einigem Aufwand verbunden. Leider gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, es sind nichtmal überall die gleichen Behörden für die Freistellung zuständig.

Da es sich meiner Meinung nach lohnt, ist eine Beratung beim Steuerberater unumgänglich, da eine Beurteilung deiner gesamten Einnahmen bzw. deiner grundsätzlichen Umsatzsteuerpflicht von Nöten ist - es gibt auch Stuationen (z.B. Kleinunternehmer-Regelungen), da macht das ganze keinen Sinn.

Am besten druckst du den gesamten Thread aus, gehst damit zum Steuerberater deines Vertrauens und fragst ihn, was er dazu in deinem speziellen Falle rät.
 
Hallo https://www.musiker-board.de/vb/images/smilies/smile.gif
:)…ich bin Stephan…habe auch ne frage und würde mich sehr über eine positive antwort freuen:
also ich bin selbst. Musiklehrer habe privatgemietete Unterrichtsräume, in Baden-Württember, stehe mit den Schülern direkt im vertraglichen Kontakt, bereite auf Prüfungen wie D1 vor und denke mal, dass ich einen grossteil dafür tue, dass die Schüler für einen Beruf im musikalischen Bereich vorbereitet werden. Ich verdiene über 17.000,- und habe keinen Mehrwertsteuerbetrag im Honorar berechnet, also netto, glatter betrag.

Leider habe ich gerade Nachzahlungen an das FA zu zahlen …für 2005 und 2006 kann ich das auch rückwirkend geltend machen?

Wo bekomme ich in Baden-W. so eine Bescheinigung?
Wer kann mir beim ausfüllen des Antrages helfen?
Brauch ich echt einen Anwalt dafür?

Wären Bescheinigungen mit Unterschrift der Eltern sinnvoll?

Danke und viele Grüßehttps://www.musiker-board.de/vb/images/smilies/thumbsup.gif
:great:

Stephan
 
ups...ausversehen einen beitrag gemacht...sorry
 
Danke und viele Grüße

Stephan
 

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