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GEMA - Eigene Songs

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Big_Mo
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Hallo,

bestimmt schon x-mal gestellt die Frage aber ich hab durch die SuFu nichts gefunden
:-(

....wollt mal fragen wie des ist, wenn wir ein Konzert planen, und es spielen 4 Bands jeweils aber alle ihre eigenen Lieder die NICHT bei der GEMA angemeldet sind.....alle Bands spielen OHNE Gage!

Müssen wir dann GEMA-Gebühren zahlen oder nicht?

Vielen Dank für eure Hilfe, lg der Big_Mo
 
Eigenschaft
 
Wenn sie nichts mit der GEMA am Hut haben (die Bands). Wieso solltet ihr dann zahlen. Soweit ich weiß muss man nur zahlen, wenn man Songs spielt, die durch die GEMA geschützt sind.
 
Wenn sie nichts mit der GEMA am Hut haben (die Bands). Wieso solltet ihr dann zahlen. Soweit ich weiß muss man nur zahlen, wenn man Songs spielt, die durch die GEMA geschützt sind.

Naja...weil wir Eintritt verlangen?! Ich weis nicht wie es ist?! Weis es jemand ganz sicher?
 
Ein Anspruch der GEMA besteht, wenn einer der Titel bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet ist. Werden nur GEMA-freie Stücke gespielt, kannst Du 100.000 EUR Eintritt nehmen und Du musst nix an die GEMA zahlen. DASS nur GEMA-freie Stücke gespielt wurden, ist allerdings bei der GEMA mit Setlists nachzuweisen.

Die Höhe des Eintrittsgeldes hat nur Relevanz auf die Höhe der GEMA-Vergütung, WENN sie denn einen Anspruch hat.

Grüße
Marc
 
Bei manchen Veranstaltungen ließt man: NUR Bands die NICHT GEMA angemeldete SONGS spielen!

DAMIT wird die ganze Veranstaltung GEMAFREI und es ist kein Cent fällig!
... aber WEHE dem :)

gruß frank

PS: Und als GEMA BAND spielt man natürlich IMMER bei JEDER Veranstaltung SEINE GEMA Songs :)
 
Also, wir haben jetzt ne Band dabei die ein Album schon veröffentlicht hat und im Booklet auch "GEMA" steht. Jetzt schreibt der Kollege aber, dass diese Band KEIN GEMA-Mitglied ist.
Heißt dass dann auch, dass die ihre Songs nicht bei der GEMA geschützt haben? Oder ist MITLGIED sein und LIEDER SCHÜTZEN zweierlei!?
 
Oder ist MITLGIED sein und LIEDER SCHÜTZEN zweierlei!?

Es ist ZWEIERLEI!

"Bands" können gar nicht GEMA-Mitglied werden sonder nur Autoren (Komponisten, Textdichter).

Entsprechend ist immer maßgeblich, ob "GEMA-Material" auf einem Tonträger vertreten ist oder bei einem Konzert aufgeführt wird. Ist dies der Fall, ist eine GEMA-Lizenzgebühr zu bezahlen.

Ist es nicht der Fall, hat die GEMA keinerlei Ansprüche!

lg.
 
Es ist ZWEIERLEI!

"Bands" können gar nicht GEMA-Mitglied werden sonder nur Autoren (Komponisten, Textdichter).

Entsprechend ist immer maßgeblich, ob "GEMA-Material" auf einem Tonträger vertreten ist oder bei einem Konzert aufgeführt wird. Ist dies der Fall, ist eine GEMA-Lizenzgebühr zu bezahlen.

Ist es nicht der Fall, hat die GEMA keinerlei Ansprüche!

lg.


Alsooo...das ist jetzt schonmal verständlicher, ABER^^

...man muss ja jede Vervielfältigung einer eigenen CD die man veröffentlich bei der GEMA anmelden, richtig?! Das muss man auch wenn die Lieder NICHT bei der GEMA geschützt sind, richtig?! Wenn die Band also die Lieder nicht bei der GEMA geschützt hat und dieses bei diesem Konzert spielt, dann müssen wir trotz des "GEMA-Kontakts" der Band (durch die CD) KEINE Gema-Geübuhren zahlen...seh ich das so richtig?!
 
...man muss ja jede Vervielfältigung einer eigenen CD die man veröffentlich bei der GEMA anmelden, richtig?! Das muss man auch wenn die Lieder NICHT bei der GEMA geschützt sind, richtig?!

Das betrifft in jedem Falle jene Tonträger, die bei einem regulären Presswerk hergestellt werden! Diese Presswerke werden gar nicht aktiv, wenn keine so genannte GEMA-Freistellung vorliegt.

Bei selbstgebrannten Tonträgern gilt das theoretisch auch. Aber wie in einem Parallelpost dieser Tage schon mal genannt:
- Autoren keine GEMA-Mitglieder
- kein "GEMA-Material" auf der CD
- selbstgebrannte Kleinauflage

Die GEMA-Verwaltung ist dankbar, wenn Sie von diesem "Privatvergnügen" verschont bleibt". Das ist die Praxis. Die Theorie besagt: auch bei der GEMA melden und die Freistellung verlangen.

Wenn die Band also die Lieder nicht bei der GEMA geschützt hat und dieses bei diesem Konzert spielt, dann müssen wir trotz des "GEMA-Kontakts" der Band (durch die CD) KEINE Gema-Geübuhren zahlen...seh ich das so richtig?!

Der "GEMA-Kontakt" für die so genannte "Freistellung" eines Tonträgers hat überhaupt nichts mit einer Werkregistrierung zu tun. Ihr könnt Eure Werke weiterhin Lizenz-frei aufführen wo und wie oft Ihr wollt, wenn keiner der Autoren GEMA-Mitglied ist.

Den (also auch Euren) Veranstaltern raten wir aber folgendes: Bands, die GEMA-freie Musik aufführen sollten trotzdem den so genannten "GEMA-Musikfolgebogen ausfüllen. Denn dieser ist das einzige DOKUMENT, mit dem ein Veranstalter der GEMA später ggf. beweisen kann, dass kein verwertungsrechtlich geschütztes Material zur Aufführung gelangte.

lg.
 
Reicht es bei GEMA-freier Musik den Musikfolgebogen ausgefüllt aufzubewahren, oder muss dieser vor der Veranstaltung an die GEMA gesandt werden um im Verdachtsfall als Beweis zu gelten?
 
Reicht es bei GEMA-freier Musik den Musikfolgebogen ausgefüllt aufzubewahren, oder muss dieser vor der Veranstaltung an die GEMA gesandt werden um im Verdachtsfall als Beweis zu gelten?

Prinzipiell ist jede Veranstaltung VOR DER DURCHFÜHRUNG bei der GEMA anzumelden.

Glaubt die GEMA nicht, dass nur "GEMA-freies" Material zur Aufführung gelangt ist - wovon i.d.R. auszugehen ist, dann ist der Musikfolgebogen nach der Veranstaltung als Beweisdokument einzureichen.

lg.
 
Gut zu Wissen, danke.
 

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