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masaba
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Hallo allerseits,
wie ist eigentlich die aktuelle Rechtslage ?
Was kann passieren, wenn ich in diesem FOrum eine selbsteingespielte AUfnahme veröffentlichen würde von einem bekannten Musikstück ?
Das passiert ja tagtäglich auf Youtube mehrtausendfach !
Müsste ich - rein theoretisch - dafür GEMA Gebühren zahlen ?
Kann mich ein gieriger Anwalt dafür abmahnen ?
Was ist mit traditionellen Stücken, die von einer Person für Akkordeon aufbereitet wurden - sind die auch betroffen ?
Fragen über Fragen...
wie ist eigentlich die aktuelle Rechtslage ?
Was kann passieren, wenn ich in diesem FOrum eine selbsteingespielte AUfnahme veröffentlichen würde von einem bekannten Musikstück ?
Das passiert ja tagtäglich auf Youtube mehrtausendfach !
Müsste ich - rein theoretisch - dafür GEMA Gebühren zahlen ?
Kann mich ein gieriger Anwalt dafür abmahnen ?
Was ist mit traditionellen Stücken, die von einer Person für Akkordeon aufbereitet wurden - sind die auch betroffen ?
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