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GEMA oder GEMA net ?

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masaba
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Hallo allerseits,

wie ist eigentlich die aktuelle Rechtslage ?
Was kann passieren, wenn ich in diesem FOrum eine selbsteingespielte AUfnahme veröffentlichen würde von einem bekannten Musikstück ?
Das passiert ja tagtäglich auf Youtube mehrtausendfach !
Müsste ich - rein theoretisch - dafür GEMA Gebühren zahlen ?
Kann mich ein gieriger Anwalt dafür abmahnen ?

Was ist mit traditionellen Stücken, die von einer Person für Akkordeon aufbereitet wurden - sind die auch betroffen ?

Fragen über Fragen...
 
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Müsste ich - rein theoretisch - dafür GEMA Gebühren zahlen ?
zunächst mal weis nur der administrator deine ip adresse. also bevor man dich belangen könnte würde man eher den administrator belangen, oder diesen nach deiner ip adresse befragen

dann kann per gerichtsbeschluss die ip adresse beim provider mit deiner anschrift abgeglichen werden. aber ich glaube kaum das die gema das machen würde, bei einem liedchen was jemand mit dem akkordeon nachspielt. vorallem wird ja damit kein kommerzielles interesse verfolgt

die rechtslage kenne ich nicht. aber wirklich angst haben musst du da nicht, sondern eher der forenbetreiber. ich frage mich auch wie youtube und co das machen, das sie für die tausenden illegalen videos nicht belangt werden :confused:
 
Weil Youtube.de einen Deal mit der Gema gemacht hat

Konkret auf deine Frage bezogen bedeutet das: Stell deine Covers bei YouTube ein und setze hier den Link. Dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

Vauge
 
ahh so läuft der Hase...


vielen Dank für die Info.
 
Und für alle weiteren Fragen mit der GEMA lohnt es sich, auf deren HP einmal selbst nachzulesen.

Denn -rein theoretisch- steht da so ziemlich alles ;)

Wenn dein Wissensdurst dann immer noch nicht gestillt ist (was ich mir kaum vorstellen kann), dann weißt du ja, wo du nachfragen kannst.

LG Reija
 
Inzwischen habe ich gehört, das die direkte Verlinkung von Youtube-Playern auf andere Seiten (Myspace zB) von der Gema nicht anerkannt wird. Angeblich, weil es ja inzwischen diverse Möglichkeiten gibt die Videos runterzuladen. Ich kann die Argumentation zwar nicht nachvollziehen, denn das gilt ja auch auf den YouTube-Seiten selbst und ist in jedem Fall nicht erlaubt.

Aber solange das nicht geklärt ist, ist es vielleicht besser nicht den Link zum YouTube-Player, sondern einen Link auf die YouTube-Seite zu setzen.
 
Sorry, aber soviel geballten Unfug wie in diesem Thread hab ich schon lange nicht mehr gelesen...

Ohne auf den ganzen Kram hier einzugehen... Die GEMA HAT eine Vereinbarung mit youtube, die sich auf die Veröffentlichung eines Covers und das für die Herstellung des Videos erforderliche Benutzungsrecht erstreckt. D.h. ich kann, wenn ich mich bewogen fühle, ein Video drehen und ein existentes, geschütztes musikalisches Werk unterlegen. Fang ich jetzt an, an dem Werk herumzuschrauben, so ist mitunter das Bearbeitungsrecht berührt. Da hat jedoch die GEMA nix mit zu tun, sondern dieses wird vom Urheber bzw. dessen Verlag wahrgenommen. Insofern bietet es sich an, diesbezüglich den Verlag zu kontaktieren.

Diese "gierigen Anwälte" stürzen sich im Übrigen in erster Linie auf illegal verviefältigtes und verbreitetes Repertoire (i.e. p2p u.ä.) und nicht auf kleine Bands, die irgendwelche Stücke covern, also... locker bleiben!

Die Vereinbarung zwischen der GEMA und youtube schliesst nicht das EINBINDEN in Websites Dritter mit ein. Ein Verlinken auf die Original URL bei youtube ist absolut gestattet und NICHT MIT WEITEREN KOSTEN VERBUNDEN, sofern die Wiedergabe nicht auf der eigenen Website, sondern direkt bei youtube stattfindet.

Bitte informiert Euch doch erst mal RICHTIG, bevor Ihr anderen schlaue Ratschläge gebt, das hilft komischen Gerüchten vorzubeugen...

Grüße
Marc
 
@ M-zee:

vielen dank für die genaue auskunft (wirklich nicht ironisch gemeint !!)

hast du gerade für den absatz mit der darstellung von youtube-videos auf der eigenen homepage ne offizielle quelle zu "sich drauf berufen" ?
 

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