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E-Gitarre Haftpflicht

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Hallo,

letzens hat ein Freund von mir aus versehen meine Gitarre beschädigt. Ihm ist sie beim abschnallen auf den Boden gefallen. Dabei ist die Gitarre ziemlich unglücklich auf den Boden gefallen. Quasi frontal mit dem Kopf vorraus aus ca. 1,5m. Jetzt ist im Hals ein Riss im Griffbrett und Hals im dritten Bund, der Hals ist gekrümmt und die Bundstäbchen beginnen sich im 3 & 4 Bund abzulösen, desweiteren geht der Riss etwas weiter in den Hals und ebenfalls sind mehrere kleine bis mittelschwere Lackschäden vorhanden. Eine Mechanik am Kopf ist auch locker geworden.

Wir versuchen das jetzt über die Haftpflicht laufen zu lassen. Meine Frage ist, ich soll jetzt von einer Fachkraft die mit Gitarren zu tun hat, beweißen lassen, dass sich der Schaden nicht einfach so reaprieren lässt. Der Hals ist eben verleimt. Die Gitarre ist eine Hagstrom Super Swede. Ich hatte mit soeinem Fall noch nie zu tun, weiß aber aus Erfahrung von persönlichen Verschulden, dass sich solche Risse mit der Zeit weiter aufdehnen (zB bei stärkeren Saiten) und son verbogener Hals relativ problematisch ist. Den Schaden kann man wohl nicht einfach reaprieren, da der Hals eben verleimt ist.

Hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Geschichten?

Grüße,

JSB
 
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von einer fachkraft beurteilen lassen ist immer von vorteil, aber nicht zwingend notwendig. desweiteren ist das mit der haftpflicht kein problem...kann nur sein dass du den aktuellen wert wieder bekommst...was meißtens leider wenig ist...zu wenig für eine neue :(
 
desweiteren ist das mit der haftpflicht kein problem...(

Falsch. Wenn er dem Freund erlaubt hat die Gitarre zu nehmen, muss der die Gitarre zwar trotzdem bezahlen, aber die Versicherung zahlt keinen Cent, wenn ich richtig informiert bin.
 
muss man ja nicht sagen...man kann ja sagen er hatse willkürlich genommen, ohne erlaubnis... :D
 
kommt drauf an...
ob er sie ihm geliehen hat ( also das zur zeit der beschädigung sein kumpel der besitzer war)
oder sein kumpel sie als versehen fallen lässt...bei versicherungen ist sowas immer auslegungssache...hatten mal ein ähnliches problem..bei dem die versicherung die reperatur zahlte.
war aber ein versehen da unser alter basser am kabel hängen blieb und so die gitarre aus dem ständer fiehl..
 
weißt wie ich das meine:D
 
Falsch. Wenn er dem Freund erlaubt hat die Gitarre zu nehmen, muss der die Gitarre zwar trotzdem bezahlen, aber die Versicherung zahlt keinen Cent, wenn ich richtig informiert bin.

is mir eigentlich egal, wer was zahlt. ich brauch halt ne neue gitarre. wollte nur wissen ob das generell klappt!
 
Ich hab mal ne Les Paul von einem Freund geschrottet, und das hat meine Haftplicht bezahlt.
 
Götterfunke;2922212 schrieb:
Ich hab mal ne Les Paul von einem Freund geschrottet, und das hat meine Haftplicht bezahlt.

wie erheblich war denn da der schaden?
 
wie erheblich war denn da der schaden?

So, mal Ende mit den Mutmaßungen ;)

Die Höhe des Schadens spielt bei der Regulierungsfrage keine Rolle.

Doch von vorne: Richtig ist, dass sobald die Sache "überlassen" wurde, wenn auch nur für wenige Augenblicke, die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers nicht eintritt, da der Eigentümer der Gitarre auch das Risiko einer evtl. Beschädigung mit übergeben hat. Prinzipiell wäre ein solcher Schaden ein Versicherungsfall, jedoch nur, wenn keine Überlassung stattfindet, sprich wenn sich der Verursacher den Gegenstand selbst genommen oder sie auf anderem Wege beschädigt hat.

Weiterhin ist zu wissen, dass die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert, nicht den Wiederbeschaffungswert, der beschädigten Sache ersetzt (also das, was man für genau dieses Exemplar im Zustand vor dem Schadensfall als Gebrauchtstück hätte bezahlen müssen). Das gilt natürlich nur, sofern diese irreparabel ist. Dann werden die mit der Beschädigung im Zusammenhang stehenden Reparaturkosten (Rechnungsbeleg!) erstattet.

Wenn der Gegenstand als wirtschaftlicher Totalschaden (ja auch hier gibt's das) gemeldet wird, so kann es dazu kommen, dass die Versicherung diesen (zur Prüfung und ggf. Verbleib) eingereicht haben möchte. Hier wird dann auch der Zeitwert ermittelt, sofern dieser nicht schon vorher belegt wurde.

Es kann grundsätzlich nicht schaden, einen autorisierten Fachmann - z.B. einen Instrumentenbauer oder - händler - bewerten zu lassen, ob etwas reparabel ist oder nicht. Damit kann man sich im Versicherungsfall unnötige Nachfragen ersparen...

Grüße
Marc
 
Keine Rechtsberatung hier!
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Daher closed!
Marc scheint der leider der Einzige zu sein, der das verstanden hat!

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