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Vertrag für Auftritte

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Urza
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Hallo Zusammen

Seit einiger Zeit manage ich eine Band als Hobby. Ich mach das gar nicht mal so schlecht. Habe schon zwei Konzerte im Vorprogramm von zwei versch. Schweizer Musikgrössen organisiert.

Die wollen jetzt einen Auftrittsvertrag (Bedingungen etc.). Wie sieht ein solcher aus?

wie schon gesagt, ich bin noch nicht sehr lange im Business.
 
Eigenschaft
 
Schau mal unter "musik und recht" in dieses subforum, wenn du naher noch fragen hast, kannst du sie dort auch posten...
LG
NightflY
 
Geile Sache

Ich liebe dieses Forum :great:
 
Hey Leute,

gibts irgendwo Vordrucke was das Thema betrifft? Damit wir nichts vergessen.
Bei uns stehen dieses Jahr (unsere erste Livesaison in der Besetzung) viele und auch größere Gigs an. unter anderem mit Revolverheld und Manfred Manns Earth band.

jetzt sollen wir Verträge vorlegen die wir uns vorstellen. Möchten natürlich nichts vergessen und deshalb bräuchten wir vordrucke bzw. standard formulare.

jemand ne Idee wie sowas aussehen sollte bzw. wo ich sowas her bekomme?
 
Hi StayTuned - schreib doch mal rockbuerosued ne PN - ich denke, die haben da das passende auf Lager.

Eine Vorlage ist auf jeden Fall besser als sich selbst was aus den Fingern zu saugen oder einen stinknormalen Werkvertrag umzustricken.
 
Super. dank dir Riff.
 
Natürlich kannst du Rockbuerosued anschreiben!

Andere Möglichkeit gibt es hier noch!

Track4-Gastspielvertrag

Das ist auch ein Mustervertrag, aber ich finde den ganz in Ordnung so!

Greetings Bo:great:
 
Ich klink mich hier mal, wenn's recht ist...

Ich hab auf den Mustergastspielvertrag von allmusic.de zurückgegriffen, inklusive dem Absatz über eine Vorauszahlung (wir wollten die Hälfte vorher haben). Jetzt schreibt mir ein Veranstalter, er zahle grundsätzlich keine Vorkasse, dieser Passus sei "absolut unüblich", die Gage wird nach dem Auftritt bezahlt und wenn wir das nicht akzeptieren, komme kein Vertrag zustande.

Im konkreten Fall ist es mir echt egal, da der Veranstalter vertrauenswürdig ist. Mir geht es um den Grundsatz. Der Mustervertrag auf der Homepage ist ja auch schon etwas älter und möglicherweise nicht so absolut passend für ganz kleine Amateurbands?!

Also: Ist eine Vorauszahlung eine so unübliche Forderung oder nicht?
 
Ich hab auf den Mustergastspielvertrag von allmusic.de zurückgegriffen, inklusive dem Absatz über eine Vorauszahlung (wir wollten die Hälfte vorher haben).
...
Also: Ist eine Vorauszahlung eine so unübliche Forderung oder nicht?

Aus dem Vertrag war aber (zumindest bei einem) zu ersehen von welchem Midlevel-Kaliber von Bands der stammt. Du hattest über Deinen eigenen Status leider nichts artikuliert.

Aber für alle: im Amateurbereich sind (z.B. hälftige) Vorauszahlungen nicht üblich. Bei Semi-Professionellen Bands und auch Coverformationen, die oftmals mit nicht unerheblichem Produktionsaufwand anreisen, sieht das schon wieder anders aus. Ich könnte hier jetzt zahlreiche Bands aufzählen, die plötzlich vor einem Veranstalter standen, der nur noch die leeren Hosentaschen gezückt hat.

Auch da kann es üblich sein, dass bei gefinishtem Aufbau ein (Teil-)Betrag vereinbart wird. Kann! Muss nicht! Im Prinzip ist alles verhandelbar. Aber je länger eine Band im Geschäft unterwegs ist, um so mehr (negative) Erfahrungen wird sie sammeln. Und um so vorsichtiger wird sie - besonders, wenn es semi- oder professionelles Level erreicht.

lg.
 
Wenn sich der Veranstalter schon im Vorfeld über die Zahlungsmodalitäten muckiert, ist meist Vorsicht geboten....

Wir haben Veranstalter, die komplett Vorkasse leisten müssen ( weil wir oder befreundete Musikerkollegen schlechte Erfahrungen sammeln durften), andere zahlen am Ende der Veranstaltung und ganz vertrauenswürdige können sogar mit Zahlungsziel überweisen, aber diese Eínstufung muß man im Laufe der Jahre selber festlegen und je mehr schlechte Erfahrungen man sammelt, desto rigider wirst Du entscheiden.

Gerade bei neuen Veranstaltern bin ich immer sehr vorsichtig. Agenturen, die plötzlich eine Vermittlung anbieten, bei denen Du vorher schon 5 mal nachgefragt hast und nur ablehnende oder ausweichende Antworten bekommen hast, sind aus unserer Erfahrung meist Pleite und suchen nun neue Opfer, die sie dann nicht bezahlen können, weil ihre sonstigen Bands nicht mehr für sie arbeiten.

Alos, ich finde Deine Forderung nicht unbotmäßig und auch nicht veraltet.
 
Guten Tag :)
Nach vielem üben und 2 erfolgreiche Konzerte wurden wir erstaunlicherweise von einem kleinem Festival hier angefragt und gebucht. Soweit alles in Ordnung. Bei der Frage was für Dokumente sie noch brauchen neben Bandfoto etc. kam auch die bitte nach einem Vertrag mit Doppel *eins für Sie, eins für mich*.

Nun habe ich sowas aber noch nie gemacht :S Kann mir da jemand helfen? Bin gerade echt überfordert :S

Gruss,
Darki
 
Was soll der Vertrag denn konkret absichern?
Gage? Spielzeiten? Versicherungen?!
Schreib es doch einfach runter. Dabei konkret formulieren, nichts verwässern. Beide Parteien benennen, zwei Unterschriftsfelder, und los gehts.
Wundert mich ehrlich gesagt, das das Dokument nicht seitens des Veranstalters bereitgestellt wird...


Hier im Forum ist keine Rechtsberatung gewünscht, von daher bitte nicht nach irgendwelchen rechtlichen Details fragen :)
 
In der Email steht eigentlich nichts grossartiges zum Vertrag. Da steht im Grunde nur das die noch ein Vertrag von uns brauchen. Nehme an halt Gage, Spielzeit und Versicherungen etc. Aber da wir sowas noch nie machen mussten habe ich ehrlich gesagt kein Plan was wir da genau schreiben sollen und in welcher Form wir da genau es aufsetzen müssen.

Momentan wissen wir halt Datum, Zeit, Gage und Spielzeit.
 
Einfach bei Google Gastspielvertrag eingeben
 
Wenn im Amateurbereich der Veranstalter auf einen "Vertrag" besteht :rolleyes: dann soll/muss er ihn zur Verfügung stellen und die Band unterschreibt. So kenne ich das seit >25 Jahren.
Die rechtlichen Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung stelle ich allerdings sehr in Frage.
Oder: über wieviel tausend Euros pro Auftritt sprechen wir?
 
Ach, ich finde das auch im Amateur-Bereich ganz sinnvoll. Wir haben regelmäßig 100 EUR Konventionalstrafe vereinbart, um kurzfristige Absagen zu erschweren. Galt dann natürlich auch für beide Seiten. Ein eher symbolischer Betrag, aber so steht man wenigstens nicht ohne Gig da, nur weil dem Veranstalter zwei Tage vorher aus Lust und Laune was anderes eingefallen ist. Kommt ja auch im Amateurbereich vor, dass man ein anderes Angebot für denselben Termin ausschlägt.
 
Moin,

symbolische Werte mögen ja schön für die Künstlerseele sein, aber wenn man die noch nie durchgesetzt hat, weiß man auch nicht, ob die Klausel überhaupt vor Gericht bestehen würde.

Zur ursprünglichen Frage: je weniger drin steht, umso besser. Nur, das, was wichtig ist und worum es wirklich geht, gehört hinein. Selbstverständlichkeiten ("§ 666 Absatz 69 Satz 13: Wenn der Veranstalter den Sänger mutwillig ermordet, haftet er dafür straf- und zivilrechtlich" oder "§ 1024 Absatz 99g Nr. 528 a) Sollte die Band nicht erscheinen, hat sie keinen Anspruch darauf, aufzutreten" usw.) kann man sich sparen.

Grüße
Jürgen
 

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