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Geistiges Eigentum, Urheber, Miturheber und ein Vertrag

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Hallo,

wie schaut es denn so aus, wenn innerhalb einer Band ein Mann die eigentliche komplett-Arbeit leistet (dieser ist auch der Bandeader) und ein anderer hilft regelrecht hier und da.
Dieses "hier und da" mal unter der Luppe:

Der Song wird im Groben komplett (Text, Instrumente, ...) fertiggestellt, dann kommt einer aus seiner Band und dann verfeinern sie zusammen den Song. Dies sieht dann aber eher so aus, dass man zwar zusammen den Song verfeinert, allerdings unter einer "Befehlsgewalt" von dem, der die komplett-Arbeit leistet (das klingt jetzt aber rau). D.h. der Hauptarbeiter sagt dem anderen worauf er hinaus möchte und sie klimpern so lange zusammen rum, bis der Hauptarbeiter sagt: "Ja, genau so möchte ich diese Stelle haben". Diese restliche zusammenarbeit beträgt dann etwa 10% des Songs und ist eine sogenannte "Verfeinerung des Songs".

Meine Frage nun, besteht hier Miturheberrecht für den der die 10% geleistet hat (Das Sahnehäufchen auf dem Song - der Song wird dadurch nicht anders, nur etwas besser)? Weil eigetnlich ja nur nach Hilfe bzw. Unterstützung gefragt wird, anstattt ihn was eigenes machen zu lassen.
Muss diese Art von Hilfe extra mit Gesetz (Vertrag) geregelt sein, sodass jemand nicht irgendwann sagen kann "Hey, ich habe mitgemacht, ich habe auch Rechte dran". Sondern dass es immer bleibt "Hey, ich wurde gefragt jemandem zu helfen, ich habe das gerne gemacht, ohne irgendwelche Ansprüche zu stellen".
Ziel ist es nicht, dem anderen möglichst keine Rechte zusprechen zu lassen, sondern da er nur hin und wieder bereit ist hier und da mal etwas mitzuwirken, dass er nicht plötzlich doch sämtliche Miturheberrechte hätte, sodass der Hauptarbeiter von ihm dann abhängig ist. Ja der Hauptarbeiter möchte auch garantieren, dass es seine Rechte sind damit er seine Zukunft auf seinen Werken garantiert aufbauen kann. D.h. dass ihm kein anderer unter Umständen im Weg stehen könnte. (z.B. wenn man sich irgendwann zerstreitet und dann dürfte der Hauptarbeiter plötzlich die Werke nicht mehr spielen weil es der andere nicht zulassen würde oder ähnliches)

Die andere Frage hierzu noch. Könnte der Hauptarbeiter einen Vertrag aufsetzen, wo die anderen ihre (Urheber)Rechte abtreten, falls sie mal hier und da mitgewirkt haben? Welchen Vertrag könnte ich aufsetzen? Muss da schon alles detailiert stehen?

Wie gesagt des Bandleaders Ziel ist es, vollkommene Urheberrechte zu haben, damit es in Zukunft unter Umständen keine Probleme gibt.
 
Eigenschaft
 
es ist gängige praxis anteilige urheberschaft an einem werk schriftlich festzuhalten. inwiefern jemand wieviel zu einem werk beiträgt muss man unter sich klären, da gibt es keine regeln. wenn der mitmusiker nichts an text und melodie hinzufügt, sondern nur am ablauf etc. mitarbeitet könnte man diese person als arrangeur miteintragen.

urheberrechte können nicht übertragen werden, nur nutzungsrechte. mit-urheber können laut UrHG eine veröffentlichung und nutzung nicht verbieten, haben aber anspruch auf eine angemessene vergütung.
 
Ich verstehe den ersten Satz nicht ganz, ambee, könntest du ihn bitte nochmal erläutern?
An sich geht es auch darum, dass wenn ein Musiker z.B. einen Text komplett fertig hat, dann liest ihn ein Bandmitglied und schlägt bspw. 2-3 Zeilen zur Verbesserung vor, wie es ihm im Kopf schwebt. Bekommt der vorschlagende Bandmitglied nach so einer Veränderung plötzlich Miturheberrechte, da ja etwas (auch wenn nur 2-3 Zeilen) aus dem Geiste des anderen kommt? Das Gleiche Mit Melodien: Weil ein Bandmitglied dann hier und da die Grundmelodien aufgepeppt hat, bekommt er dann die Miturheberechte? Bzw wenn ja, hätte er dann das Recht, diesen Song auch wo anders Spielen?
 
urheberrechte können nicht übertragen werden, nur nutzungsrechte. mit-urheber können laut UrHG eine veröffentlichung und nutzung nicht verbieten, haben aber anspruch auf eine angemessene vergütung.

das ist nicht gaanz so korrekt... ein komponist kann sämtliche mitspracherechte durch einen total buy out verlieren:
Klick
 
das ist nicht gaanz so korrekt... ein komponist kann sämtliche mitspracherechte durch einen total buy out verlieren:
Klick

Das stimmt de jure eben nicht. Gewisse Schutzrechte lassen sich vertraglich nicht ausschliessen, so z.B. der Anspruch auf angemessene Vergütung. Klauseln wie

Mit der Auszahlungs des vereinbarten Honorares sind die vorgenannten übertragenen Nutzungsrechte vollständig abgegolten.

sind nach dem UrhG nichtig.

De facto können natürlich gewisse Umstände eintreten, die den Urheber dazu veranlassen, "die Füße still zu halten", aber das ist ein anderes Problem...
 
Wie sieht eigentlich so ein "Miturhebervertrag" aus? Was muss da alles rein? Leider finde ich im Netz nichts. Ich weis nicht mal wie ich die Überschrift gestalten soll, das Ding heißt sicherlich nicht Miturhebervertrag ^^ Das Gesetz ist leicht auslegbar, deshalb will ich nichts wichtiges auslassen.
Und wann sollte man einen Gesellschaftsvertrag schließen? Angenommen man beginnt zu zweit - sollte man warten bis alle Bandmitglieder da sind oder lohnt sich schon mal ein "Vorabvertrag" ?

Grüße
 
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