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Live-Improvisation vs. Urheberrecht

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PVaults
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Hallo Leute,

ich habe hier gelesen, daß man beim Nachspielen von Stücken eine Genehmigung des Urhebers braucht, und zwar bei Bearbeitungen und nicht bei 1:1-Covern.

Nun stellt sich mir die Frage, wie das aussieht, wenn bei einem Live-Auftritt frei über bekannte Themen improvisiert wird, d.h. es werden keine Noten verwendet, die Variation ist von Auftritt zu Auftritt verschieden.

Wie sieht das aus, wenn die Live-Improvisationen dabei die Melodie z.T. nur noch in Fragmenten erkennen lassen?

Und wie verhält es sich, wenn der Künstler das spielt, was ihm gerade einfällt - was ja auch vom Publikum abhängen kann?

Was ist mit Improvisationen über Stücken, die eigentlich grundsätzlich für Bearbeitungen NIE freigegeben werden, z.B. Bartok, Morricone, ggf. Musicals?

Für eine kompetente Antwort bzw. Literaturhinweise wäre ich sehr dankbar.
 
Eigenschaft
 
Gegenfragen:

1.) Bist Du selbst auch Veranstalter? Oder "nur" Künstler, der in irgend einem Club sein Repertoire spielt?

2.) Bist Du selbst (auch) GEMA-Mitglied?

3.) Falls Du selbst kein GEMA-Mitglied bist (und damit Deine eigenen Werke aufführst) spielst Du in Deiner Setlilst evtl. auch sonstiges Fremdmaterial, das bei einer (z.B. auch internationalen) Verwertungsgesellschaft gemeldet ist?

********

Antworten:
zu 1.) Für die GEMA-Meldung ist primär der Veranstalter verantwortlich. Bist Du nur auftretender Künstler, hat die GEMA keinen Anspruch gegen Dich. Du solltest aber einen GEMA-Musikfolgebogen ausfüllen (mit den Coverversionen) und dem Veranstalter vorlegen.

zu 3.) es gibt keine GEMA-Polizei, die bei allen auf rund 700.000 Konzertaufführungen, die in Deutschland pro Jahr geschätzt werden, hinter der Säule steht und jeden Takt mitprotokolliert.
Mach Du Dein kreatives Ding! Gib dem Veranstalter ggf. den Musikfolgebogen und lass den Rest seinen administrativen Weg gehen - aber Dich nicht belasten.

lg.
 
Gegenfragen:

1.) Bist Du selbst auch Veranstalter? Oder "nur" Künstler, der in irgend einem Club sein Repertoire spielt?

2.) Bist Du selbst (auch) GEMA-Mitglied?

3.) Falls Du selbst kein GEMA-Mitglied bist (und damit Deine eigenen Werke aufführst) spielst Du in Deiner Setlilst evtl. auch sonstiges Fremdmaterial, das bei einer (z.B. auch internationalen) Verwertungsgesellschaft gemeldet ist?

********

Antworten:
zu 1.) Für die GEMA-Meldung ist primär der Veranstalter verantwortlich. Bist Du nur auftretender Künstler, hat die GEMA keinen Anspruch gegen Dich. Du solltest aber einen GEMA-Musikfolgebogen ausfüllen (mit den Coverversionen) und dem Veranstalter vorlegen.

zu 3.) es gibt keine GEMA-Polizei, die bei allen auf rund 700.000 Konzertaufführungen, die in Deutschland pro Jahr geschätzt werden, hinter der Säule steht und jeden Takt mitprotokolliert.
Mach Du Dein kreatives Ding! Gib dem Veranstalter ggf. den Musikfolgebogen und lass den Rest seinen administrativen Weg gehen - aber Dich nicht belasten.

lg.

Vielen, vielen Dank für die Antwort, ich habe noch zwei Folgefragen:

Falls Veranstalter und Künstler in Personalunion auftreten, was wäre dabei zu beachten?
Wie sähe das aus, wenn man kein GEMA-Mitglied ist?
 
zu 3.) es gibt keine GEMA-Polizei, die bei allen auf rund 700.000 Konzertaufführungen, die in Deutschland pro Jahr geschätzt werden, hinter der Säule steht und jeden Takt mitprotokolliert.
Mach Du Dein kreatives Ding! Gib dem Veranstalter ggf. den Musikfolgebogen und lass den Rest seinen administrativen Weg gehen - aber Dich nicht belasten.

lg.

Das Problem besteht eher in den Fans. Bei den meisten Veranstaltungen wird mitgefilmt (Handy, Kamera). Diese Medien tauchen dann schnell mal auf youtube auf, wo sie tausende Leute einsehen können. Wenn hier nun Fans einer Band, deren Stücke man in die Improvisation einbezieht, Meldung erstatten hat man den Salat.

Dieser Rechtsfall zwischen Bushido - Dimmu Borgir verlief ziemlich genauso.
 
ich habe noch zwei Folgefragen:
Falls Veranstalter und Künstler in Personalunion auftreten, was wäre dabei zu beachten?
Wie sähe das aus, wenn man kein GEMA-Mitglied ist?

Wenn Du als KÜnstler selbst auch als Veranstalter fungierst, bist Du für alle Veranstalteraufgaben zuständig. Also auch GEMA-Meldung, Künstlersozialabgabe, evtl. behördliche Anmeldungen und..und...und...

Die GEMA-Veranstaltungsanmeldung ist zunächst einmal unabhängig davon zu sehen, ob Du GEMA-Mitglied bist oder ob beim Konzert GEMA-Material aufgeführt wird.

Wird kein GEMA-Material aufgeführt (also nicht von Dir, weil Du kein GEMA-Mitglied bist und nur Eigenkompositionen spielst oder weil auch kein Coverversionen von GEMA-Material gespielt werden), dann hat die GEMA auch keinen Anspruch gegen Dich (als Veranstalter!). ABER: Du solltest trotzdem bei jeder Veranstaltung einen GEMA-Musikfolgebogen ausfüllen, um der GEMA zu dokumentieren, dass kein verwertungsrechtlich geschütztes Material zur Aufführung gelangte.

lg.
 

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