400 Euro Gitarre von Ibanez mit Mängeln

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Chr0noX
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Hallo,
Habe mir im November eine A-Gitarre von Ibanez für 400Euro zugelegt. Leider ist mir vorher nicht aufgefallen, dass der 12. Bund nicht funktioniert, d.h. die Töne am 12. Bund klingen überhaupt nicht bzw. fast nicht. Ich war jetzt beim Händler und der hat da irgendwas gemacht, sodass der 12. Bund wieder geht, jetzt hab ich dasselbe Problem am 13. Bund. Ich weiß, so oft braucht man die hohen Bünde ja nicht, aber ärgerlich ist es trotzdem, zumal die Gitarre 400 Euro gekostet hat. Seit ein paar Wochen hat nun auch der Output der Gitarre einen Wackelkontakt. Der Händler will nichts mehr machen, da die Garantie abgelaufen ist. Kann ich die Gitarre selbst bei Ibanez einschicken???
Oder, was würdet ihr mir raten?
Vielen Dank
Felix
 
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hi ,

setz dich mal mit musik meinl in verbindung, das ist der deutsche importeur von ibanez. ich hab die als sehr hilfsbereit kennengelernt.

hier ist der link: http://db.musik-meinl.de/

wie kommst du darauf, dass die garantie abgelaufen ist? ich war bisher der meinung, dass in deutschland die garantiefrist auf 2 jahre fixiert ist...

groetjes
 
Du hast sie im November gekauft, und die Garantie ist jetzt schon abgelaufen?
 
ihr habt wohl recht, ich beschwere mich jetzt nochmal beim händler, der soll mal was machen und informiere mich nochmal über die garantie, das kann nicht sein, dass die schon abgelaufen ist. am telefon meinte er nämlich: da kann man wahrscheinlich nichts mehr machen, ist schon zu lange her...
vielen dank schon mal
 
Richtig so,

klingel mal Deinen Händler an!!!

Es ist ja nichts anderes als ein Auto, wenn da nach 6Monaten die Zündung nicht mehr funzt, dann gehste ja auch nicht zur nächsten freien Werkstatt und zahlst Dich dumm und dusselig, sondern beschwerst Dich, pochst auf Deine Garantie und lässt es reparieren!!

Also:

Händler anrufen (erst freundlich, dann volles Programm), reparieren lassen und gut is!!!!

MfG & rock on...

Marv :rock:
 
Hallo, *.*!

setz dich mal mit musik meinl in verbindung, das ist der deutsche importeur von ibanez. ich hab die als sehr hilfsbereit kennengelernt.

Das kann ich durchaus bestaetigen. :)

wie kommst du darauf, dass die garantie abgelaufen ist? ich war bisher der meinung, dass in deutschland die garantiefrist auf 2 jahre fixiert ist...

Die gesetztliche Gewaehrleistung betraegt zwei Jahre. Nach sechs Monaten gibt es allerdings eine Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bereits innerhalb der ersten sechs Monate bestanden hat.

Wie die (freiwilligen) Garantieleistungen bei Ibanez aussehen, weiss ich jetzt nicht; die stehen aber sicher auf dem kleinen Anhaenger oder in der Anleitung.

Davon abgesehen ist das Handeln des Verkaeufers nicht zu verstehen; und dafuer gehoert er mit Verachtung gestraft.

BTW: Da das Problem jetzt "einen Bund weiter" auftritt; ist der urspruengliche Fehler in meinen Augen nicht behoben worden. Somit ist es eine erneute Nachbesserung. Nach drei vergeblichen Reparaturversuchen haette Felix das Recht zur Wandlung.

Schoene Gruesse...


Bjoern
 
Hi.
Ich würde auch nochmal den Händler auf die Gewährleistungspflicht hinweisen.
Falls er sich querstellt oder das Problem abtut genügt oft ein kurzer Hinweis das Du Dir schon überlegt hast den Vertrieb (in Deinem Fall Meinl) über den Vorfall zu unterrichten.
Die Vertriebe sehen sowas gar nicht gerne...

Grüße

CC
 
Zur Frage mit den Bünden hat Bjoern schon Alles gesagt, was zu sagen ist.

Das mit dem Wackelkontakt ist was Anderes: Der Fehler war ja offensichtlich beim Kauf noch nicht da. Die Frage wäre dann, ob er in den ersten sechs Monaten aufgetreten ist und (dem Händler) gemeldet wurde. Falls nicht, besteht wohl kein Anspruch - was weder Händler noch Vertrieb hindert, kulant zu sein.

Die Reparatur selbst ist normalerweise keine große Sache; solche Wackelkontakte gibts öfter, wenn die Buchse auch Gurtpin ist.
 
Hallo zusammen,
ihr solltet nicht die Garantie (gesetzlich 6 Monate) mit der Gewährleistung (2 Jahre) gleich setzen.
Dennoch hat jüngst der EU Gerichtshof die Rechte der Verbraucher nochmals gestärkt Klick.
In diesem Fall geht es zwar um einen Backofen und nicht um eine Gitarre aber vom Grunsatz her kann man es schon vergleichen.
Der Mangel des nicht funktionierenden zwölften Bundes kann nur (meiner Meinung nach) konstruktionsbedingt sein und nicht durch unsachgemäße Nutzung!!!
Auch die Eingangsbuchse sollte sich mal genauer angeschaut werden ob nicht auch aufgrund eines minderwertigen Teiles der Mangel aufgetreten ist.
Ich will hier wirklich nicht die Versicherungen loben aber für mich sind eine Haftpflicht und Rechtsschutz Versicherung die eigentlich wichtigsten Versicherungen die man haben sollte.
Ich kann dem Thread Steller nur raten zur Not die Verbraucherzentrale einzuschalten.
Ganz ehrlich Leute, bei den genannten Mängel glaube ich nicht dass es sich um Mängel handelt welche durch eigenes Verschulden hervor gerufen wurden.
Hier will sich meiner Meinung nach der Händler seiner Verpflichtung dem Kunden gegenüber nur entziehen.
Das kann nicht sein und sollte auch ganz klar dem Händler gegenüber geäußert werden.
Ich kann jedem nur empfehlen immer einen Zeugen (Kumpel z.B.) zu den Gesprächen mit zu nehmen bzw. über den Inhalt eines Reklamationsschreiben in Kenntnis zu setzen.
Das dürfte bei einem Rechtsstreit mehr nutzen als ein Einschreiben mit Rückschein (kostet nur unnötig Kohle) oder bei Aussage gegen Aussage.
Auf jeden Fall muss man hartnäckig am Ball bleiben und dem Händler sachlich klar machen dass man sich das so nicht gefallen lässt und den rechtlichen Weg als letzte Instanz auch nicht scheut.
Hier ist dann meistens schon der Händler bereit dem Kunden entgegen zu kommen.
Man muss wissen dass nur die wenigsten Händler eine Gewerbe Rechtsschutz Versicherung haben da diese sehr sehr teuer ist und der Händler sich auf keinen Fall einen Rechtsstreit auf eigene Kosten leisten kann oder will.
Gruß Despi

PS: Jeder sollt auch mal einen Blick in die AGB werfen, denn dem Händler ist es erlaubt in den AGB die Gewährleistung von 24 Monate auf 12 Monate zu verkürzen.
Bei gewerbetreibenden untereinander Fällt die Gewährleistung (fast) völlig flach.
 
danke an euch, ich werde gleich zum händler fahren, sobald ich mal 20 minuten freizeit hab^^
dann werd ich dem mal genauestens meine rechte schildern :D
bei dem wackelkontakt bin ich mir jetzt auch nicht sicher. der war beim kauf sicher noch nicht da, aber ich gehe normalerweise sorgsam mit meinem material um, kann mir auch nicht erklären, wie es dazu gekommen ist. naja, wir werden sehen
 
Ich kann mich Deperados nur anschließen - die Gewährleistung wegen eines Sachmangels (und darum geht es hier) ist etwas anderes als eine Garantie.

Bei der Mängelhaftung geht es um Mängel, die bereits beim Kauf vorlagen. Grundsätzlich musst du also beweisen können, dass die Gitarre den Fehler schon beim Kauf hatte. Wenn eine Privatperson von einem Händler etwas kauft, greift hier die bereits genannte Sechsmonatsfrist, während der das Vorliegen des Fehlers zum Zeitpunkt des Kaufs vermutet wird. Je nachdem, wann genau im November du die Gitarre gekauft hast, ist dieser Zeitpunkt bereits verstrichen oder noch nicht. Im Unterschied zur Garantie kann die Mängelhaftung nicht durch AGB und dergleichen ausgeschlossen werden.

Eine Garantie besagt, dass der Verkäufer oder Hersteller dafür einsteht, dass die Kaufsache für eine bestimmte Zeit mängelfrei bleibt, sie bezieht sich also auf Fehler, die erst später aufgetaucht sind. Da müsstest du schauen, ob du beim Verkäufer oder Meinl als Ibanez-Vertrieb dazu etwas findest. Garantien sind freiwillig.

Ich würde vorrangig versuchen, eine etwaige Garantie des Herstellers / Händlers in Anspruch zu nehmen, weil du da nichts beweisen musst. Ob du in Bezug auf den Sachmangel (Gewährleistungsrecht) beweisen musst, dass der Mangel bei Vertragsschluss vorlag, hängt davon ab, ob besagte Sechsmonatsfrist bereits abgelaufen ist.

BTW: Da das Problem jetzt "einen Bund weiter" auftritt; ist der urspruengliche Fehler in meinen Augen nicht behoben worden. Somit ist es eine erneute Nachbesserung. Nach drei vergeblichen Reparaturversuchen haette Felix das Recht zur Wandlung.

Seit 2002 heißt das Ganze Rücktritt vom Vertrag, nicht mehr Wandlung, und es reichen zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche. ;)
 
der nachweis, dass es schon beim kauf so war, dürfte nicht schwer fallen. der händler hatn bisschen ahnung und wird schon einsehen, dass jemand nicht einfach den 13. bund einer gitarre unbrauchbar machen kann.
 
so, die gitarre wurde jetzt doch eingeschickt^^ hoffentlich wird das problem behoben
 
so, die gitarre wurde jetzt doch eingeschickt^^ hoffentlich wird das problem behoben

Na, dann drück ich dir die Daumen :great: .
Folge auf jeden Fall meinen Rat einen Bekannten mit zu nehmen wenn du reklamierst.
Macht so manches bei einem etwaigen Rechtsstreit viel einfacher.
Du weist hoffentlich auch dass nach zweimaliger Nachbesserung/Ersatzlieferung du vom Kauf zurücktreten kannst (ehemals Wandlung).
Sollte also entgegen aller Erwartung der Fehler nicht behoben sein und dass nach der zweiten Nachbesserung, kannst du deinem Verkäufer die Gitarre in die Hand drücken und dein Geld zurück verlangen.
Gruß Despi
 

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