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Rechnung für CD's

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L!bben
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Hallo,

wir haben vor kurzem nach der GEMA Freistellung eine DEMO CD pressen lassen.
Diese möchte uns jemand komplett abkaufen, benötigt dafür aber eine Rechnung.

Was muss jetzt eig. alles auf diese Rechnung, damit wir mit dem FA keine Probleme bekommen und der jenige der sie bekommt, sie als Nachweis für Ausgaben verwenden kann?

Ich hab da in dem Zusammenhang mal etwas mit Liebhaberei gelesen und das wir eigentlich nur den Endbetrag in Rechnung stellen müssen, ohne Mwst.?

Danke schon mal!
 
Eigenschaft
 
Liebhaberei oder Hobby wird angenommen seitens des FA, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht bestünde & man sich reichlich "Vorsteuer" erstatten läßt, also die Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen geltend machen würde.

Habt Ihr jetzt ein Kleingewerbe nach § 19 USTG, ? Dann schreibt Ihr eine Rg., in der darauf hingewiesen wird.

"Kleingewerbe § 19 USTG - MWST nicht ausweisbar"

Bei einem Vollgewerbe könnt Ihr schreiben Netto + 19 % MWST = Rechnungsbetrag.

Für Erlöse aus Verkäufen könntet Ihr eine Buchhaltung machen & diese beim FA in einer EÜR (Einnahme - Überschuß-Rechnung geltend machen nebst Kosten)

Das geht relativ einfach mit dem Wiso Programm "Sparbuch 08"

Dann bei der Einkommenssteuer berücksichtigen mit anderen Einnahmen.
 
Liebhaberei oder Hobby wird angenommen seitens des FA, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht bestünde & man sich reichlich "Vorsteuer" erstatten läßt, also die Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen geltend machen würde.

Nein! Die Liebhaberei und Umsatzsteuer haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun! Liebhaberei gibt es nur (!) im Bereich der Einkommensteuer. Wer sich wieviel Vorsteuer zieht, ist dafür irrelevant. Die Gewinnerzielungsabsicht im EStG ziehlt auf einen Totalgewinn zu Betriebsende hin. Die USt begnügt sich bereits mit einer Einnahmenerziehlungsabsicht, setzt also gerade keinen Totalgewinn voraus.
 
Hing bei uns aber irgendwie zusammen. Liebhaberei vorgeworfen mit wenig Umsätzen, Afa = Abschreibungen auf Anlagen & reichlich 5 stellig gezogene Vorsteuern über Jahre > Buchprüfung - Steuerprüfung & schließlich auch Durchsuchungsbeschluß mit Steuerfahndung vor Ort.

Fraglichkeit der Vorsteuern für PA Anlage, Instrumente etc, da seitens FA vorgeworfen wurde, O-Ton: "Alles Schnickschnack für´s Wohnzimmer."

Probleme bei sog. "gewillkürtem" Betriebsvermögen...
 
okay,

und was schreib ich nun in meinem fall auf die rechnung, wenn ich nichts mit dem FA zu tun haben will und der abkäufer für seine buchhaltung eine rechnung verlangt?

PS: wir haben niemals einen gewinn, wiel die selbstkosten viel zu hoch waren/sind.
 
PS: wir haben niemals einen gewinn, wiel die selbstkosten viel zu hoch waren/sind.


Bitte schau dir noch mal hier im Forum ein Beiträge zum Thema Gewinn/Gewerbe/Finanzamt/Rechnung an. Deine von mir zitierte Formulierung zeigt möglicherweise, dass du noch etwas Know How "nachlegen/nachlesen" solltest.

Da sind verschiedene Situationen sehr gut dargestellt.

Da wir hier keine Rechts- oder Steuerberatung machen werden und dürfen, bitte ich grundsätzlich darum, verstärkt auf die Regeln zu achten.

Topo :cool:
 
Die Beantwortung Deiner Frage wäre eine Rechtsberatung im Einzelfall, das ist hier aber -aus leicht nachvollziehbaren Gründen- nicht gestattet, siehe auch die Regeln zu diesem Subforum.

Darüber hinaus ist die Beantwortung dieser Frage ohne weitere umfassende Angaben über die konkreten Verhältnisse nicht möglich. Ggf. solltet ihr einen Steuerberater konsultieren, die sind nämlich für genau solche Fälle wie geschaffen ;)
 

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