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INFO: Covern vs. Bearbeiten

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Hallo zusammen.

nachdem Ich in den letzten wochen in unzähligen Beiträgen jedes mal das selbe geschrieben habe, schreib Ich das jetzt einfach als eigenes Thema.

Es geht um das Thema: Covern und Bearbeiten

Was mir in euren Beiträgen klargeworden ist, Ihr redet meistens vom covern eines Titels. Viele von euch bearbeiten diesen Titel aber, meist ohne es zu wissen.

Aus leidfoller Erfahrung kann Ich euch berichten, es gibt drei große Kriterien, anhand denen klar wird, ob Ihr covert oder bearbeitet.

  1. Text
  2. Melodie
  3. Charakter/Stil

Ihr seid beispielsweise eine junge, frisch gegründete Band und wollt zu Anfang einige Stücke bekannter Bands nachspielen...wie man halt so anfängt.

Ihr spielt beispielsweise etwas schön Schnulziges von Wolfgang Petry (verzeiht dieses Beispiel aber es hat seinen Sinn...).
Ihr singt den orginalen Text und spielt die originale Melodie. Somit könnt Ihr für Kriterium 1 - Text und Kriterium 2 - Melodie "Original" verzeichnen.
Seid Ihr jetzt auch noch eine Schnulzenband, die das Petry-Stück auch weiterhin als Schnulzen-Version spielt, so habt Ihr auch für Kriterium 3 - Charakter/Stil ein "Original" zu verzeichnen.

Jetzt seid Ihr aber eine frisch gegründete Punk Band und wollt dieses Stück spielen.
Immernoch mit originalem Text und originaler Melodie - aber nun halt als knallende Punk-Version.
Die Punk-Version entspricht nicht mehr dem originalen Charakter des Stücks.
Und somit spielt Ihr kein Petry-Cover, sondern eine Bearbeitete Version eines Petry Werkes.

Das interresiert auch solange niemanden, solange Ihr nur in eurem Proberaum vor euch selbst herumrockt.
Jetzt wollt Ihr aber auf einem Gig mit dieser Version glänzen oder Ihr habt vielleicht sogar eine CD aufgenommen und wollt diese unter die Leute bringen.
Sobald Ihr diese Punkversion der Öffentlichkeit in irgend einer Weise ( Gig, CD, Download auf eurer Band-Homepage,....) unterbreitet, kann das gewaltig in die Hose gehen.

Wenn der nette Herr Petry bzw. dessen Verlag nicht möchte, daß eine Punkversion dieses Stücks öffentlich an- oder dargeboten werden soll, dann kann und wird er euch höchstwarscheinlich diese Version nicht genehmigen.

Habt Ihr eure CD mit dieser Version drauf evtl. schon 300 mal pressen lassen, dann wäre das ziemlich blöde, da diese CD nicht veröffentlicht werden darf.
Was nicht heissen soll, daß Ihr automatisch Ärger bekommt.
Habt Ihr die 300 CD's selber zuhause gebrannt und verkauft die CD selbst auf Gigs, so ist anzunehmen dass der nette Herr Petry nie etwas von eurer Version mitbekommt ..... und was der Urheber oder dessen Verlag nicht weiss - Ihr wisst schon.
Aber wie hier im Board auch schon geschrieben wurde: "Die CD landet halt nicht nur in Händen von Freunden.."

Fazit:

Um Ärger und Kosten zu vermeiden, unterzieht die von euch Gespielten Stücke der kurzen Text/Melodie/Charakter Kontrolle.
Sobald Ihr einen oder mehrere dieser Punkte nicht mit "Original" beantworten könnt, benötigt Ihr eine Erlaubnis für die von euch gespielte Version.

Falls Ihr Bearbeitet haben solltet und vor habt dieses Stück in eurer Version öffentlich an- oder darzubieten, dann geht auf die Seite www.gema.de

Dort gibt es eine Repertoir-Suche in der Ihr den Original-Titel eingeben könnt und euch dann der Urheber, dessen Verlag und evtl. dessen Subverlag angezeigt werden.
Wendet euch an den Verlag/Subverlag um die Berabeitung genehmigen zu lassen.

....oder Ihr spielt nur noch eigene Songs, dann gibt's keine Scherereien...

PS: Bis vor 5 Monaten war Ich der Meinung, wir würden einfach covern. Diese Informationen habe Ich während der Produktion unserer CD, durch unzähliche Telefonate mit Verlagen, Presswerken und der Gema gesammelt und bin nun etwas Schlauer.
Falls Ihr jedoch bei einzelnen Punkten andere oder zusätzliche Informationen hierzu habt dann schreibt mir diese.....man lernt schließlich nie aus und die nächste CD-Produktion kommt bestimmt.

Bis dann
Waldi
www.the-ernies.de
 
Eigenschaft
 
wow, das hätte ich ja nicht gedacht. wir spielen z.b. marmor, stein und eisen bricht, halt in nem rammstein-edit und sind damit bestimmt schon 20mal aufgetreten. kann das auch folgen haben, wenn das jemand petzt? also ich mein, wenn es der verlag/urheber nicht gehört hat?
 
@bleedingscars:
Wenn Du den zuständigen Verlag herausgefunden hast ( über die Repertoire-Suche der Gema-Homepage z. B. ), dann ruf am besten Kurz dort an und frag, was Die alles benötigen.
Musik-der-Welt oder wie die Heissen, die unsere Version von Harpos Moviestar abgelehnt hatten, die wollten nur 'ne email mit unserer Mp3.....das reichte denen um uns alle weiteren Proben, Aufführungen, etc dieser Version zu verbieten (...Zitat: unter androhung rechtlicher Schritte....Zitat-Ende)
EMI-Music, bei denen hatten wir wegen There's gonna be some Rockin' angefragt, die schicken dir erst mal 'ne Mail mit einem Formular, das Du ausfüllen musst. Das Formular mussten wir dann mit 2 gebrannten CD'S (..mit einmal original und einmal unserer Version drauf...) an EMI schicken und nach 3 Wochen habe Ich die Genehmigung bekommen.

Ich denke, da hat jeder Verlag seine eigene Vorgehensweise.

@TheKing:
Genau so erging es uns auch....Ich dachte die ganze zeit, wir covern ein paar der alten Klassiker; nur eben als Punk/Ska Version. Als wir das ganze dann auf unserer CD haben wollten und die Gema, die man beim Veröffentlichen einer CD nicht umgehen kann ( ohne die Freistellung der Gema wird keine Presswerk eure CD ausliefern können...) uns gefragt hat, ob wir die Bearbeitungsrechte dieser Lieder eingeholt haben.......da habe Ich das erste mal vom Bearbeiten gehört.
Wie bei allem gilt, wo kein Kläger da kein Angeklagter. Ich möchte hier niemanden animieren, halblegale.....falsch - Illegale Dinge zu fabrizieren......aber hätten wir auf unsere CD nur unsere eigenen Songs draufgepackt und bei den wenigen spärlichen Konzerten die beiden bearbeiteten Versionen gespielt, hätte das nie jemanden interessiert - Bin ich fest davon überzeugt.
Aber sobald das der Verlag mitbekommt könnte das unangenhm werden weil Ihr nunmal das Werk eines Anderen Musiker, das dieser sich hat Schützen lassen..verändert habt.
Dat iss nun mal so......und auch wenn manche diese Sache als eine Art Schikane ansehen.......wenn Ihr von den Einnahmen eurer geschützten Super-Hit's leben müsstet, dann würdet Ihr euch auch gut überlegen, ob es neben eurer tollen originalversion noch 10 weitere Versionen gibt.............und im Falle von Harpo's Moviestar hatten die nur Angst, da unsere Version halt viel geiler war als das Original
 
Was ist in dem Zusammenhang die Definition von Gig?
Meine Band spielt gratis in unserer Kirchgemeinde ein paar
Lieder wie Tears in Heaven
Ist es ein Gig wenn man dafür bezahlt wird?
 
soviel ich weiss ist ein gig wenn man irgendwo vor nem publikum spielt

da muss man aber auch zwischen privat un öffentlich unterscheiden
bei privaten veranstaltungen ist es der gema ziemlich egal was ihr macht
 
was??? sowas hör ich jetzt zum ersten mal?.

das kann ein ganz schön was verderben:(
 
banino schrieb:
Was ist in dem Zusammenhang die Definition von Gig?
Meine Band spielt gratis in unserer Kirchgemeinde ein paar
Lieder wie Tears in Heaven
Ist es ein Gig wenn man dafür bezahlt wird?
Sobald du in der Öffentlichkeit spielst, das kann auch eine "Geschlossene Gesellschaft" sein, ist das ganze GEMA Pflichtig.
Ob kommerzielle Absichten dahinter stecken oder nicht spielt keine Rolle.
Der Veranstalter hat dieses der GEMA zu melden und auch die Gebühren zu entrichten. Laßt euch das nicht anhängen, ist gar nicht so billig.
Normalerweise gebt ihr dem VA eure Setlist, der gibt sie der GEMA weiter,
die Orginalkünstler bekommen ein paar Punkte gutgeschrieben und irgendwann seine Kohle.
Ansonsten müßte die SuFu noch einiges rausschmeißen.
Oder wende dich mal an:
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD ( www.allmusic.de )
hier im Forum als HCA unter dem Namen rockbuerosued unterwegs.:great:


Andreas
 
AndreasW schrieb:
Sobald du in der Öffentlichkeit spielst, das kann auch eine "Geschlossene Gesellschaft" sein, ist das ganze GEMA Pflichtig.
Ob kommerzielle Absichten dahinter stecken oder nicht spielt keine Rolle.
Der Veranstalter hat dieses der GEMA zu melden und auch die Gebühren zu entrichten. Laßt euch das nicht anhängen, ist gar nicht so billig.

Ich meine Benefitzveranstaltungen wären davon ausgenommen.

Gruß,
Alexandra
 
Alexa schrieb:
Ich meine Benefitzveranstaltungen wären davon ausgenommen.

...das kann Ich mir irgendwo nicht vorstellen.
Weshalb sollten die Gema-Musiker grundsätzlich auf Ihre Kohle verzichten, nur weil irgend jemand eine Veranstaltung als "Benefitz"-Veranstaltung laufen lässt.
Man kann bei soetwas sicherlich bei der Gema nachfragen und sozial wie die eben sind, wird das ganze dann anders bzw. gar nicht verrechnet.

Wenn alle Einnahmen der Veranstaltung einem gemeinnützigen Zweck gespendet werden, könnte es ja evtl. einen speziellen Gema-Tarif dafür geben......Glaub's aber nicht wirklich.

Sind allerdings nur Vermutungen von Mir.....ausserdem, wer von euch spendet seine Hart erspielte Kohle? Ich nicht! Das Bier in der Probe muss ja auch bezahlt werden.

.......aber wir schweifen in diesem Thread mal wieder gänzlich zur Gema ab......und die hat mit "Covern vs. Bearbeiten" nix zu tun!!!!
 
Benefiztarif gibt´s leider nicht. Wir hatten hier in Dresden schonmal `ne Benefizveranstaltung für die Flutkatastrophe in Asien.

Raum, Technik, Techniker, sogar das Catering wurden gesponsert. Das einzigste was bezahlt werden mußte war die Gema. Traurig aber wahr.

Bye

Joe
 
Alexa schrieb:
Ich meine Benefitzveranstaltungen wären davon ausgenommen.

Hi all,

ich wurde hier von AndreasW mal "empfohlen" - war allerdings aufgrund beruflicher Überlastung jetzt etzliche Wochen nicht mehr online im Board unterwegs.

Zur Benefizveranstaltung: Auch dafür ist GEMA-GEbühr fällig (hat der Kollege aus Dresden schon am HOchwasserbeispiel verdeutlicht).

Die GEMA gewährt bei Benefizkonzerten auf den U-VK-Tarif (Unterhaltungsmucke) allerdings Nachlässe von ca. 20 - 25 Prozent. Das ist davon abhängig, ob auch die Künstler auf ihre Gagen verzichten (in diesem Falle gibt es m.W. 25 % Rabatt auf den GEMA-Tarif). Den Rest muss man aber bezahlen.

Nachtrag zur GESCHLOSSENEN GESELLSCHAFT (hatte ich mal in einem anderen Thread schon geposted): Auch das ist GEMA-pflichtig!! Berechnungsbasis ist der U-VK-Tarif und die Produktionskosten der Show geteilt durch die Anzahl der anwesenden Personen (Personen geteilt durch Faktor 1,5 = Quadratmeterzahl unter der man dann im U-VK-Tariv eingestuft wird). Ist so - seit 2005!

Viele Grüße
(versuche jetzt auch wieder öfter hier präsent zu sein!)
 
bleedingscars schrieb:
was ist eigentlich mit rein privaten veranstaltungen? z.B Partys?

Was ist schon privat? Ich habe dazu heute in einem anderen Thread eine Info geposted ( https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=89747 ) und vor längerer Zeit mal auch ausführliche Infos zu dieser Privatveranstaltersituation hinerlassen ( https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=57423 ).

Kannst Dich ja mal einlesen.

Sollten dann noch Fragen offen sein, stehe ich ab nächster Woche gerne wieder für Antworten zur Verfügung.

CU
 
XwaldiX schrieb:
Dort gibt es eine Repertoir-Suche in der Ihr den Original-Titel eingeben könnt und euch dann der Urheber, dessen Verlag und evtl. dessen Subverlag angezeigt werden.
Wendet euch an den Verlag/Subverlag um die Berabeitung genehmigen zu lassen.
Wie gestaltet sich das im Einzelnen?
Schreibt man da nen Brief nach Sony Music und sagt "Hey hört mal zu, ich will dort und dort das und das covern. Wie teuer wird das?"
Blick da nicht so ganz durch. Muss man das nicht irgendwie auch über die GEMA vermitteln?
 
Heier schrieb:
Wie gestaltet sich das im Einzelnen?
Schreibt man da nen Brief nach Sony Music und sagt "Hey hört mal zu, ich will dort und dort das und das covern. Wie teuer wird das?"
Blick da nicht so ganz durch. Muss man das nicht irgendwie auch über die GEMA vermitteln?
ich glaube da kann ich weiterhelfen
also ich hab die tracks bearbeitet, dafür war zunächst einmal eine genehmigung nötig. per google und gema kam ich an die e-mailadressen der zuständigen leute und hab einfach eine freundliche e-mail geschrieben
etwa so:
sehr geehrte/r Herr X/Frau Y
ich möchte gerne mit meiner band Z das Stück A von der band B bearbeiten/covern
und bitte Sie hiermit um eine genehmigung
blablabla
mit freundlichen grüßen

______________________________

es ist verdammt wichtig ob du coverst oder bearbeitest und vor allem was du mit den stücken machst
wenn sie auf eine cd sollen dann brauchst du wenn ich mich nicht täusche auf jeden fall eine genehmigung
wenn du di sachen 1:1 coverst und nur live spielst dann brauchst du keine
 
bleedingscars schrieb:
ich glaube da kann ich weiterhelfen
also ich hab die tracks bearbeitet, dafür war zunächst einmal eine genehmigung nötig. per google und gema kam ich an die e-mailadressen der zuständigen leute und hab einfach eine freundliche e-mail geschrieben
etwa so:
sehr geehrte/r Herr X/Frau Y
ich möchte gerne mit meiner band Z das Stück A von der band B bearbeiten/covern
und bitte Sie hiermit um eine genehmigung
blablabla
mit freundlichen grüßen
Hm, echt? Hätte ich mir immer schwerer vorgestellt :)
Wie teuer wird der Spaß dann - so ganz grob geschätzt?
 
Heier schrieb:
Hm, echt? Hätte ich mir immer schwerer vorgestellt :)
Wie teuer wird der Spaß dann - so ganz grob geschätzt?

also bis jetzt mussten wir noch nix zahlen
die sachen spielen wir dann live
zunächst wird das ganze glaub ich gar nix kosten muss ja erst erlaubt werden und eine erlaubnis kostet soviel ich weiss nix
wenn man die sachen dann öffentlich macht d.h. cd oder gig dann muss man zahlen
 
Wir mussten auch nix bezahlen, allerdings hat der zuständige Verlag die alleinigen Rechte an unserer Version behalten.

Sodele...jetzt sind aber mal die Rechtlichen Cracks gefragt:

Beispiel:
Band X hat einen tollen Hit geschrieben. Band Y hat für diesen tollen Hit die Genehmigung zum "BEARBEITEN" erhalten, diesen "verpunkt" und Veröffentlicht.
Wir, die Band Z, wollen nun den berbeiteten Hit der Band Y "COVERN".
hehe...wie ist denn in diesem Fall die Rechtslage?

Ich denke da beispielsweise an "Every breath you take" in der Version von "Me first an the Gimmy Gimmies" und im Original von "The Police"

Da wurde ja für eine Bearbeitung in eine Punk/Ska Version, bereits die Genehmigung erteilt. Gilt diese Genehmigung dann nur für den Antragsteller?

Das würde mich mal interessieren. Last mal eure Köpfe Rauchen!
 

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