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Sänger rauswerfen? Folgen?

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Alex_§270
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Hallo!

Ich habe eine Frage:
Wenn man eine Band ist, die keinen Bandvertrag abgeschlossen hat, aber trotzdem etwas bekannter ist und man den Sänger der die ganzen Texte verfasst hat einfach rauswirft, gibt es dafür rechtliche Konsequenzen, oder kann man Namen und Songs behalten??
Weil die Musik ist ja eigentlich von den anderen und nur die Texte vom Sänger und vernünftig einigen ist da ja nicht möglich, weil wenn man den Sänger einfach aufs trockene setzen würde spielt der sicher nicht mehr fair mit.

Was sagt ihr dazu??
 
Eigenschaft
 
Ich als unsauber abgesägter Sänger würde meine Texte auch "mitnehmen". Verbessert mich wenn ich falsch liege, aber die Urheberrechte hat er ja. Sofern er dies nicht beweisen kann, könntet ihr vermutlich auch seine Texte verwenden, aber ich muss euch wohl nicht sagen, dass das arschig wäre. Man sollte so fair sein und ihm seine Werke lassen. Es sei denn ihr handelt mit ihm ne faire Einigung aus. Wenn das nicht möglich ist, ändert die Texte um.
 
wenn die sogs nicht bei der gema gemeldet sind kann er wenn er lustig ist euch einfach verbieten irgendwas mit seinen werken zu machen, egal ob aufführung, vervielfältigung oder sonstwas
 
wenn die sogs nicht bei der gema gemeldet sind kann er wenn er lustig ist euch einfach verbieten irgendwas mit seinen werken zu machen, egal ob aufführung, vervielfältigung oder sonstwas

Nee, so pauschal gilt das nicht. Da muss man erstmal prüfen, was "zumutbar" ist. ;)


§ 9 Urheber verbundener Werke

Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.
 
Nee, so pauschal gilt das nicht. Da muss man erstmal prüfen, was "zumutbar" ist. ;)


§ 9 Urheber verbundener Werke

Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.

Ja, was MAN (wir sprechen doch hier nicht von einem konkreten Fall) aber auf JEDEN Fall tün müsste, wäre dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Verwendung der Werke zu zahlen. Auf diese hat er einen Rechtsanspruch, auf den er vertraglich nicht verzichten kann, selbst wenn er es wollte.
 
Eine Band ohne Bandvertrag ist aller Voraussicht nach eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Hier kann man nicht so ohne weiteres jemanden rauswerfen!
Das sollte man in einem möglichen Streitfall bedenken.

Topo :cool:
 
Eine Band ohne Bandvertrag ist aller Voraussicht nach eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Hier kann man nicht so ohne weiteres jemanden rauswerfen!
Das sollte man in einem möglichen Streitfall bedenken.

Topo :cool:

Das interessiert mich jetzt echt.
Eine ganz normale Wald-und-Wiesen-Band ohne vertragliche Verpflichtungen kann doch ihre Mitglieder wechseln, wie sie gerade lustig ist, oder?

Achja, wegen GEMA: Wenn der Sänger als Texteurheber angemeldet ist, bekommt er automatisch die Hälfte aller GEMA-Zahlungen an die Band, wenn ihr sein Material live spielt oder die Songs im Radio laufen.
 
...und kann das nicht mal verbieten...

Grüße
Marc
 
Eine Band ohne Bandvertrag ist aller Voraussicht nach eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Hier kann man nicht so ohne weiteres jemanden rauswerfen!
Das sollte man in einem möglichen Streitfall bedenken.

Topo :cool:

Die Band muss aber aller Voraussicht nach keine GbR sein, es sei denn. sie ist unter GbR angemeldet.
 
Eine GbR entsteht aber nicht durch "Anmeldung".
Eine GbR liegt immer vor, wenn sich wenigsten 2 Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen (auf vertraglicher Basis).

Das "auf vertraglicher Basis" kann aber auch stillschweigend erfolgen (gemeinsamer Kauf eines Aquariums und Einfüllen der Fische; Fahrgemeinschaft; Wohngemeinschaft).

Ergo: wenn eine Band keine GbR ist, dann weiß nicht, was dann eine sein sollte.

Natürlich kann die Band-GbR auch genauso wieder aufgelöst werden und ggf. genauso einfach wieder neu gegründet werden. Insofern ist das Wechseln eines Sängers kein Problem, unabhängig davon, ob man einen Gesellschafterwechsel annimmt oder Auflösung und Neugründung annimmt.

EDIT: Außerdem sollte bedacht werden, dass der Threadstarter Österreicher ist und sich das ganze demnach nach österreichischem Recht bemisst. Davon habe ich (wie die meisten, die hier dazu geschrieben haben) offensichtlich keine Ahnung.
 
Erstmal herzlichen Dank für die Beiträge.

Naja, in Österreich wirds nicht viel anders sein.

Am intressantesten fand ich das hier:

§ 9 Urheber verbundener Werke

Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.

Also danach könnte man zum Sänger wenn man ihn rauswirft einfach sagen:"Jeder von der Band hat den gleich viel zu den songs beigetragen, deswegen brauchen wir deinen Anteil und du musst uns deine Texte singen lassen!"
Oder doch nicht??
 
Alex_§270;3574193 schrieb:
Am intressantesten fand ich das hier:



Also danach könnte man zum Sänger wenn man ihn rauswirft einfach sagen:"Jeder von der Band hat den gleich viel zu den songs beigetragen, deswegen brauchen wir deinen Anteil und du musst uns deine Texte singen lassen!"
Oder doch nicht??

Ja MAN pickt sich eben gerne das raus, was MAN genehm ist. ;)

Drum nochmal:

MAN müsste - rein rechtlich - den Urheber AUF JEDEN FALL angemessen vergüten. Als Maßstab für eine angemessene Vergütung kann man hier die GEMA-Tarife bzw -Ausschüttungen heran ziehen. Wenn derjenige GEMA-Mitglied ist, ist's zumindest einfach zu handhaben, denn dann geht das eben über die. Wenn nicht, muss MAN und seine MANNEN selbst dafür sorgen, dass der Urheber für jede Verwertung der Werke, die von ihnen vorgenommen wird (kann ein selbst veranstaltetes Konzert sein, CD-Pressung, etc.) vergütet wird. Ist als Verwerter dann noch ein Dritter involviert (Veranstalter, Label, etc.) kann die Sache - für denjenigen, v.a. wenn sich alles auf Amateurebene abspielt - ganz schön kompliziert werden und der ein oder andere wird allen Beteiligten schnell den :screwy: zeigen.
 
Naja, ob es in Österrerich gleich oder doch nur leicht verschieden ist, ist schon ein gewaltiger Unterschied. Das UrhG gilt eben nur in D. Ob die Aussies das 1:1 übernommen haben? Who knows....

Falls sie es 1:1 übernommen haben, ist noch lange nicht gesagt, dass es ein verbundenes Werk sein muss. Ich kenne mich im UrhG nur rudimentär aus, allerdings sagt mir mein juristisch geschulter Geist, dass es wohl eine Frage ist, ob es sich um ein gemeinsames Werk handelt (dann seid ihr Miturheber und als solche erstmal gleichberechtigt), ein verbundenes Werk (muss, vom Wortverständnis her, nicht umbedingt vorliegen, nur, weil Text und Musik stets gemeinsam aufgeführt wurden) oder eigenständige Werke sind.

Wenn es eigenständige Werke sind, seid ihr am Arsch. Dann kann euch der Sänger jegliche Nutzung untersagen.
In den anderen Fällen könnt ihr das Werk nutzen, bzw. möglicherweise seine Zustimmung verlangen, müsst aber jedenfalls zahlen.

Eine völlig andere Frage ist, wie ihr mit der Sache umgeht. Wenn ihr den Sänger "rausschmeisst" und dann verlangt, die Texte weiter zu nutzen, wird er sicher nicht begeistert sein. Ich jedenfalls wäre reichlich angepisst wenn man mir sagen würde:" Raus, aber deine Texte, die behalten wir!".
Möglicherweise lässt sich auf eine weniger radikale Weise eine Lösung finden, in dessen Rahmen ihr das Textproblem mitlöst.
Denn der Sänger könnte noch ganz anders Ärger machen. Er könnte z.B. eine Auseinandersetzung der GbR verlangen mit der Folge, dass z.B. der Kassenbestand nach Abzug aller verbleibenden Kosten nach Köpfen aufgeteilt wird etc.
Eine einstweilige Anordnung bei drohenden Urheberrechtsverletzungen ist auch mal schnell erwirkt und dann dürft ihr erstmal gar nichts machen mit den Texten, bis die Sache vor Gericht endgültig entschieden ist.
 

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