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Abmahnung durch DJ wegen fehlerhaftem Impressum

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Eifel DJ
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Hallo Kollegen , wie Ihr wißt darf man hier nicht direkt drauf losschreiben sondern es "umformulieren" . Also :
Was kann man tun wenn man z.B. von einem anderen DJ , nehmen wir beispielsweise an er kommt aus Dortmund , von diesem abgemahnt wird weil man auf der eigenen Homepage den Vornamen vergessen hat ins Impressum zu schreiben . Könnte man darauf hoffen das es andere DJ`s gibt die ebenfalls von diesem DJ abgemahnt werden ?
Dann wäre so eine Abmahnung ja rechtsmissbräuchich , da lediglich finanzielle Interessen und nicht das abmahnen eines Mitbewerbers im Vordergrund stehen . Was würdet Ihr tun in so einer Situation . Über jede Hilfe (Info) wäre ich sehr dankbar .
 
Eigenschaft
 
Was würdet Ihr tun in so einer Situation .
Keine voreiligen Schlüsse ziehen sondern, wenn derjenige, von dem Du sprichst, mit IT-Recht nicht vetraut und nicht GWB-sattelfest ist, einen Anwalt konsultieren (dabei gehe ich davon aus, dass derjenige die angesprochene Internetseite zu gewerblichen Zwecken betreibt).

Nur soviel: Abmahnungen zu ignorieren ist auf jeden Fall kein guter Rat.
 
Hi Eifel DJ,

also in so einem Fall könnte man sich u.a. folgendes überlegen:

1. Stört sich der gegnerische DJ wirklich nur daran, dass in meinem Impressum der Vorname fehlt oder hat er nur etwas gesucht, um mich abzumahnen? Nicht unwahrscheinlich ist, dass der Vorname das Erste war, was ihm oder seinem Anwalt aufgefallen ist (und jeder Anwalt prüft zuerst das Impressum).
Sollte der Verdacht Nahe liegen, dass es nicht speziell um den Vornamen gehen könnte, dann muss man damit rechnen, dass nach dieser Abmahnung noch weitere Unannehmlichkeiten folgen. Es kann aber auch nur ein "Schuss vor den Bug" sein.

Nichtsdestotrotz wäre dies der geeignete Moment, einen Anwalt zu konsultieren.

Parallel könnte man ja überlegen, was das Problem der Gegenseite ist und versuchen, sie persönlich zu kontaktieren (natürlich nach Änderung des Impressums). Das ändert zwar nichts daran, dass die Abmahnung im Raum steht, aber man kann vielleicht herausfinden, was das eigentliche Problem der Gegenpartei ist und wie man es am besten aus der Welt schufe.

2. Man kann natürlich auch Tipps zum Umgang mit Abmahnungen googeln, aber man täte auch gut daran, einen Anwalt einzuschalten. Spitzfindigkeiten wie "rechtsmißbräuchliche" Nutzung von Abmahnungen können nur ausgebildete Juristen bestimmen.

Ich hoffe, man hat geholfen ;)

Grüße, Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, sollte man umgehend einen Anwalt konsultieren. Die Fristen sind oft sehr kurz bemessen und nach Fristversäumnis wird oft eine einstweilige Verfügung beantragt, die zunächst einmal im Raum steht. Geht man gegen diese dann nicht vor oder erweist sie sich als berechtigt, zahlt man auch noch fein die Kosten. Das ist nicht immer günstig. Daher schnell zum Anwalt, dieser wird gegebenenfalls raten, eine sog. modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten mit den gegnerischen Rechtsanwalt herunterzuhandeln. Das alles wird Geld kosten, das nimmt man aber lieber Zähneknrischend als kleineres Übel hin. Schließlich hat man ja auch ein fehlerhaftes Impressum im geschäftlichen Verkehr genutzt.
 

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