Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
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Ich musste vor zwei Wochen auch twei Pakete aus den USA beim Zoll selbst abholen.
Laut dem Zollbeamten liegt es nicht nur an der DHL, sondern auch am Zoll, ob die Sendung direkt bearbeitet wird, oder zum zuständigen Zollamt des Empfängers weitergeleitet wird.
Da die Anzahl der Paketsendungen massenhaft angestiegen ist, schaft es der Zoll wohl nicht alle Pakete am Zielflughafen direkt zu bearbeiten und schickt sie daher zum zuständigen Zollamt des Empfängers wo man es dann selbst abholen/verzollen muss.

Das war zumindest die Aussage des Zollbeamten.
 
@Fender1957: fast, zumindest nach meinem Kenntnisstand. Wenn die Rechnung erkennbar am Paket angebracht und für den Paketdienst/Zoll verständlich bzw. nachvollziehbar ist, übernimmt dieser i.d.R. die Zollabfertigung. Klar, mit einer Rechnung mit chinesischen Schriftzeiugen oder einer Bezeichnung "TC Electronic G-System" fangen die auch nichts an.

Wenn die Rechnung nicht dabei oder nicht abzufertigen ist, wird das Paket beim zuständigen Zollamt abgeliefert und der Empfänger wird benachrichtigt.

Daher ist es bei Käufen im Ausland immer gut, den Verkäufer zu informieren "Please put the invoice into a pouch on the parcel and mark it with <invoice>"
 
Ja, hab ich auch schon gesehen, es gibt da jetzt wohl für Verkäufer die Option Zoll und Einfuhrabgaben etc. in einem Betrag in der Kaufabwicklung anzuzeigen .. Auch bei zB: Musiciansfriend gibts sowas, du zahlst da gleich alles inkl. Zollgebühren und bist dann "fertig" ohne das du hierzulande nochmal zum Zoll musst.

So jedenfalls die Theorie ..
 
Ja ist das neue Programm zum weltweiten Versand.
Hab mir gerade einen Body aus Amerika bestellt. Hat so einwandfrei geklappt.
Habs nach ca. 10 Tagen bekommen wegen Zoll war auch alles erledigt.

lg Johannes
 
Irgendwo oben hatte ich da auch schon einmal nachgefragt. Leider kostet der Dienst natürlich auch etwas, aber man kommt eh nicht darum herum wenn der Verkäufer es aktiviert hat.
 
Schönen Guten Abend, Freunde!

Ich möchte diesen Fred noch mal hoch holen. Ich habe mich auf ali*******... mal umgesehen und mich in eine Gitte verguckt, die ich nun bestellen möchte (Ich möchte sie als Dekostück, Bespielbarkeit ist mir deswegen relativ egal. ;-)). Mir ist natürlich bewusst, dass es durchaus spätestens beim Zoll Probleme geben kann bezüglich Markenpiraterie. Soweit ich informiert bin, ist es verboten Artikel mit gefälschten patentierten Logos zu verkaufen/kaufen. Ich habe den Verkäufer angeschrieben, ob er mir eine Gitte ohne jegliche Logos machen könnte. Er meinte er macht das und schickt mir dann Fotos. - Frage 1: Bin ich dann im legalen Bereich?

Der Versand soll über EMS erfolgen. Über die GDSK Geschichte habe ich mich schon belesen und mich vorbereitet den Quatsch zu umgehen, indem ich die fälligen Einfuhrumsatzsteuern direkt an das Hauptzollamt in Frankfurt entrichte. Extra Zollgebühren müsste ich also nicht mehr zahlen, da der Preis inkl. Versandkosten knapp unter 150€ liegt. Ich werde den Verkäufer bitten, die Rechnung außen an den Karton zu pappen damit der Zoll direkt den Kaufbeleg einsehen kann.

Für mich stellt sich jetzt noch eine Frage: Auf der Seite vom Zoll steht, der Versender solle eine Zollinhaltserklärung beilegen. Wie soll das von statten gehen? Ist das Pflicht?
 
...Auf der Seite vom Zoll steht, der Versender solle eine Zollinhaltserklärung beilegen. Wie soll das von statten gehen? Ist das Pflicht?

Das ist eine Zollinhaltserklärung CN23 (bei kleinerem Warenwert: CN22), die in diesem Fall wahrscheinlich vom Zoll verlangt wird. Sie wird auch in eine Versandtasche gesteckt und aussen auf das Paket geklebt. Vielleicht macht das der Versender sowieso schon, weil er das für den Export braucht, ansonsten musst Du das Paket eben beim Zollamt abholen.
 
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Ich weiß nicht, ob der Rechner falsch rechnet aber der Text dazu ist nicht korrekt!

Die Einfuhrumsatzsteuer und der Zollsatz werden multiplikativ verknüpft und nicht addiert, also nicht 1 + 0,19 + 0,037 = 1,227 sondern 1,19 x 1,037 = 1,234

Wie man das berechnet, wird in diesem Thread aber erläutert.
 
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Moin!

Der Garage Gitarrero hat natürlich Recht, der verlinkte Artikel ist fehlerhaft. Auch beträgt der Zollsatz nicht 3.7%, sondern 3.2%. Unerheblich zwar, aber eben auch falsch :D .
Ich stelle also eine beispielhafte Rechnung noch einmal untereinander auf:

€ 01800 - Kaufpreis
€ 00200 - Versand / Versicherung
------------------
€ 02000 - Zollwert


€ 02000 - Zollwert
€ 00064 - 3.2% Einfuhrzoll: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=de&Taric=92029030&SimDate=20140226
------------------
€ 02064 - verzollt


€ 02064 - verzollt
€ 00392 - 19% EUSt
------------------
€ 02456 - Brutto alles zusammen mit Zwiebel frei Haus


Das sollte jetzt eigentlich übersichtlich sein.

Hinweis 1: je älter (anmutend) das Instrument, desto wichtiger ist ein glaubhafter Nachweis über das tatsächliche Alter der Gitarre. Der Hintergrund ist natürlich die verbotene Einfuhr von geschützten Holzarten, welches bis zu einem bestimmten Produktionsjahr (oder so ähnlich) noch auf Umwegen möglich ist.
Hinweis 2: Solltest Du aus irgendwelchen Gründen den Seeweg wählen (bei einer Gitarre nicht unbedingt empfehlenswert - geht aber auch), zum Beispiel weil Du eine Hammond-Orgel, 20 Gitarren und 10 Verstärker importieren magst, so achte unbedingt darauf, dass entweder die US-internen Versand-/Speditionsgebühren vom Verkäufer zum Hafen ausdrücklich mit einer Rechnung ausgewiesen werden oder aber, dass die Rechnung den Vermerk F.O.B. (free on board) enthält. Sonst werden die Kosten für diesen Transport vom deutschen Zoll geschätzt und ohne Nachweis verzollt und versteuert.

Solche Ungereimtheiten können übrigens die Zustellung Deines Instrumentes um viele Wochen verzögern und Dir unnötigen Papierkrieg und Amtsbesuche verschaffen. Und das willst Du alles nicht. Was ich also sagen will ist, dass es eher ratsam ist, sich gut auf den Import einer von privat gekauften Ware vorzubereiten oder aber bei einem export-erfahrenen Händler zu kaufen.

Ich persönlich bin absolut für den US-Import. Und es gibt diesbzgl. nichts, was man als Privatperson nicht alleine hinbekommen kann. Man muss sich nur darüber im Klaren sein, dass es nicht immer so reibungslos wie bei einem eBay-T-Shirt-Kauf zugehen muss. Insbesondere nicht, wenn die zu importierende Ware 'vintage' und/oder aus natürlich gewachsenem Material hergestellt wurde.

Viel Erfolg!
 
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Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage :). Im FAQ wird ja erklärt, dass der Zoll bei zu niedrigen Preisen hellhörig wird.
Was aber wenn man WIRKLICH ein Schnäppchen gemacht hat? Wenn mir jemand eine Gitarre für 500 €
verkauft, die normal mit 1500 € gehandelt wird, dann ist das doch Sache von mir und dem Verkäufer.
Die Vertragsgestaltung ist doch frei! Nur um das klar zu stellen, ich meine damit nicht, dass man 1500
bezahlt und der Verkäufer fälscht die Rechnung und schreibt 500 €! Es geht tatsächlich um den Fall, dass
man etwas weit unter dem aktuellen Gebrauchtwert kauft. Nimmt dann der Zoll trotzdem den aktuellen
Gebrauchtwert?

Zusatzfrage:
Was ist wenn ich zum Beispiel eine Gitarre bei einem Gewinnspiel in den USA gewinne?
Muss ich dann auch den Import zahlen?
 
Ich denke beide Punkte fallen zusammen: Maßgeblich für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist eben der Wert der Ware, und dieser muss nicht unbedingt dem Kaufpreis entsprechen. Ja, auf Geschenke und Gewinne fallen die Abgaben auch an.
 
Im FAQ wird ja erklärt, dass der Zoll bei zu niedrigen Preisen hellhörig wird.
Was aber wenn man WIRKLICH ein Schnäppchen gemacht hat?
Alles kein Problem, solange man das nachweisen kann. So kann man dem Zoll zum Beispiel den Link zur beendeten eBay-Auktion nennen oder den vorangegangenen eMail-Verkehr zeigen. Wenn das alles nachweislich passt, dann geht das ganz schnell und freundlich über die Bühne. Nicht zu vergessen ist, dass das deren Tagesgeschäft ist: man kann die Zollbeamten zwar auf's Kreuz legen, allerdings sind die nicht dämlich.

Nimmt dann der Zoll trotzdem den aktuellen Gebrauchtwert?
Der Kaufpreis lt. Rechnung einschliesslich der Versandkosten ist ausschlaggebend. In den meisten Fällen entspricht das auch ungefähr dem tatsächlichen Wert der Ware.

Was ist wenn ich zum Beispiel eine Gitarre bei einem Gewinnspiel in den USA gewinne?
Muss ich dann auch den Import zahlen?
Wenn der Warenwert einen Betrag von 45 Euro überschreitet, dann natürlich ja. Das ist im Falle einer Gitarre wahrscheinlich. Bis zu dem genannten Wert wird in der Regel nicht kontrolliert, ob der Warenwert die Versandkosten beinhaltet. Lotteriegewinne werden wie Geschenke behandelt.

Konkret: Gewinnst Du eine 2000-Euro-Gitarre, so zahlst Du Zoll und Steuern für ca € 2200 (Warenwert plus Versandkosten).

Im Reiseverkehr (persönliche Mitbringsel und Souvenirs) gelten andere Freigrenzen.

- - - Updated - - -

Maßgeblich für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist eben der Wert der Ware, und dieser muss nicht unbedingt dem Kaufpreis entsprechen.
In der Praxis ist tatsächlich allein der nachgewiesene Kaufpreis massgeblich, solange er sich in einem normalen und glaubwürdigen Rahmen bewegt - und dieser ist recht gross. Die Bewertung der konkreten Situation ist alleinige Ermessenssache des sachbearbeitenden Zollbeamten.

Es kann also durchaus sinnvoller sein für einen 5000-Dollar-Artikel einen 1000-Euro-Kaufnachweis vorzulegen bevor man denselben Gegenstand als Geschenk einführt. Der Warenverkehr mit Drittländern ist nicht nur in Gesetzen geregelt. Es gehört auch etwas Fingerspitzengefühl dazu.
 
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Wenn tatsächlich der Kaufpreis herangezogen wird, so ließe sich
ja relativ einfach die Einfuhrsteuer "senken". Wenn ein "Bekannter" der
in den USA wohnt, den Artikel in einer Auktion für 2500 Dollar kauft, 4 Wochen
wartet und mir den Artikel dann für 700 Dollar nach Deutschland verkauft,
wäre das OK?! Ich könnte dann ja relativ einfach nachweisen, dass es sich
bei den 700 Dollar tatsächlich um den Kaufpreis handelt.
 
...
Wenn tatsächlich der Kaufpreis herangezogen wird, so ließe sich
ja relativ einfach die Einfuhrsteuer "senken". ...

Ich weiss nicht, ob Du Uli heisst, aber solche Methoden sind Betrug an der Allgemeinheit.

... Ich könnte dann ja relativ einfach nachweisen, dass es sich
bei den 700 Dollar tatsächlich um den Kaufpreis handelt. ...

Vielleicht solltest Du in Deinem eigenen Interesse in Betracht ziehen, dass die Beamten vom Zoll nicht auf den Kopf gefallen sind und den Wert einer Ware richtig einschätzen können. Sie könnten in einem solchen Fall weitere Fragen an Dich haben, denn "Postsendungen werden immer an ein Zollamt weitergeleitet, wenn eine direkte Zustellung nicht möglich ist.
Das ist dann der Fall, wenn Angaben zum Inhalt der Sendung fehlen und/oder die Angaben darauf hindeuten, dass sie unvollständig oder fehlerhaft sind. So ist z.B. die Angabe "Geschenk" in der Zollinhaltserklärung CN 22 oder CN 23 einer Sendung häufig nicht glaubwürdig, wenn die Aufmachung der Sendung auf einen kommerziellen Versender schließen lässt."

... wäre das OK?! ...

Siehe oben - und wenn es auffliegt, wird das wesentlich teurer! :rolleyes:
 
Ich weiss nicht, ob Du Uli heisst, aber solche Methoden sind Betrug an der Allgemeinheit.

Auf so einen Quatsch gebe ich keine Antwort, sorry. Vielleicht solltest du nicht pauschal davon ausgehen, dass du es nur mit
kleinen Kindern zu tun hast, die nicht wissen was Steuern zahlen bedeutet. Ich unterstelle dir hier auch nicht so einen Blödsinn!
:rolleyes:


Vielleicht solltest Du in Deinem eigenen Interesse in Betracht ziehen, dass die Beamten vom Zoll nicht auf den Kopf gefallen sind und den Wert einer Ware richtig einschätzen können. Sie könnten in einem solchen Fall weitere Fragen an Dich haben, denn "Postsendungen werden immer an ein Zollamt weitergeleitet, wenn eine direkte Zustellung nicht möglich ist.
Das ist dann der Fall, wenn Angaben zum Inhalt der Sendung fehlen und/oder die Angaben darauf hindeuten, dass sie unvollständig oder fehlerhaft sind. So ist z.B. die Angabe "Geschenk" in der Zollinhaltserklärung CN 22 oder CN 23 einer Sendung häufig nicht glaubwürdig, wenn die Aufmachung der Sendung auf einen kommerziellen Versender schließen lässt."

Es geht mir genau darum......Ich weiß das ein Zollbeamter nicht doof ist und er den tatsächlichen Wert der Ware richtig einschätzen kann! Das kann jeder der die 4. Klasse geschafft hat. Was du denkst ist, dass ich jetzt günstig an eine Gitarre ran kommen will und dich und deinen Staat betrügen will. Darum geht es mir aber nicht. Mir geht es darum, dass meine "Wunschgitarre" in den USA zwischen 1100 € und 2300€ verkauft wird. Meine Frage ist einfach nur:
Sollte ich das Glück haben und ein Schnäppchen im Bereich der 1100 € machen können, muss ich dann damit rechnen, dass der nette (und superschlaue) Herr vom Zoll sagt, dass er mir das nicht abkauft und er von 2000 € ausgeht oder muss er sich an den Kaufpreis halten?

Ich glaube einfach nicht, dass sich der Zoll da einfach nach dem Kaufpreis richtet. Eben weil man dadurch sehr leicht betrügen könnte!
Was nicht bedeutet, dass dies meine Absicht ist! Ich hab ehrlich gesagt überhaupt keine Lust darauf mir den Stress mit einem US-Import anzutun, aber meine Gitarre gibt's hier nun mal nicht. Ganz nebenbei hab ich keinen "Bekannten" in Amerika ;-)!

...wäre das OK!?... war keine Frage, ob das denn nun so OK ist. Es war mehr Ausdruck des Erstaunens, dass es so einfach geht!
 
Interessante Sache.

Ich wohne ja in Bremerhaven und weiss deswegen mit Sicherheit, dass der Zoll teilweise weiterreichende Befugnisse als die Polizei hat. Wenn ein Zollbeamter begründete Zweifel an einer von Dir ausgestellten oder an Dich gerichteten Rechnung hat, so werden die schon die Möglichkeiten haben, der Sache nachzugehen und die Sache möglicherweise auch zu 'Deinen' Ungunsten so hinzubiegen, dass es 'denen' oder dem Gesetz besser gefällt.
Strohmann- und Gefälligkeitsrechnungen sind natürlich Tagesgeschäft bei der Zollwertermittlung. Ich habe Dir den recht interessanten Link dazu herausgesucht:

--> http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...te-Ware/Verbundenheit/verbundenheit_node.html

Im Zweifelsfall würde ich mich eher an die Vorschriften halten. Eine möglicherweise geringe Ersparnis steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Ärger mit dem Zoll und zur Wartezeit auf die Ware, denn diese wird bis zur Klärung natürlich einbehalten. Ich möchte ehrlich gesagt nicht wissen, wie dort Gitarren aufbewahrt werden.

Grundsätzlich gilt: der Zollwert ist ein durchschnittlicher Warenwert. Wenn man etwas dadrunter bleibt, dann ist das in der Regel kein Problem. Schnäppchen sind ja nicht verboten. Wenn man aber eine 10000-Dollar-Klampfe für nen Fuffi auf dem Flohmarkt kauft, dann verzollt man nicht nur die 50 Euro. Sondern dann wird der Wert ermittelt. Und um was es bei der Einfuhrware handelt, das bekommen die Zöllner in der Regel ganz gut heraus. Und zwar im Internet, mit viel Erfahrung und mit kooperierenden Händlern / Sachverständigen aller Branchen. Es werden im Grossen und Ganzen ja doch immer wieder die gleichen Dinge importiert. Musikinstrumente und Vintagekram gehören eben dazu.

Ich finde den Zoll übrigens auch blöd.
 
Moin!
Der Garage Gitarrero hat natürlich Recht, der verlinkte Artikel ist fehlerhaft. Auch beträgt der Zollsatz nicht 3.7%, sondern 3.2%. Unerheblich zwar, aber eben auch falsch :D .
....
Viel Erfolg!

Nur der Vollständigkeit halber und weil es sicherer ist: Den Zollsatz für das in Frage stehende Instrument immer am besten selbst raussuchen. Sonst rechnet man mit 3,2% für eine akustische Gitarre, will aber eine E-Gitarre kaufen, für die 3,7% Zoll fällig werden! (TARIC-Code E-Gitarre)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte hier nur eine interessante neue Erfahrung posten, die möglicherweise bei künftigen Einkäufen in USA helfen kann. Hintergrund: die Amis sind ja relativ unerfahren mit internationalem Versand (wenn nicht sogar panisch dagegen eingestellt), und üblicherweise beginnt bei einem internationalen Verkauf dann erst mal die Recherche, wo und wie denn eine Gitarre überhaupt über den großen Teich zu schippern ist. In der Regel endet das dann mit einem relativ zufälligen Preis (zwischen $150 und 500) bei USPS, mit einem gewissen Risiko, da USPS nach Deutschland nur mit maximal $500 versichert. War die Gitarre teurer, hilft das nix. UPS und Fedex sind für Privatverkäufer ohne Vertrag in der Regel auch zu teuer, der bescheuerte Ebay-Calculator hat mir letztens $660 für eine Gitarre aus USA nach Deutschland angezeigt.

Ich habe letzten Sonntag eine Gitarre über ebay USA gekauft, und der Verkäufer hat sich auf meine Bitte nach etwas günstigerem als $660 umgesehen, und fand über Shipnex (ein "Broker" mit DHL-Vertrag) die Möglichkeit, die Gitarre voll versichert per DHL-Express für ca. $240 zu versenden. Dienstag losgeschickt, Donnerstag hat mich DHL wegen der Einfuhr kontaktiert, ich habe die Papiere zugesendet, und Freitag war die Gitarre bei mir. Das war so ziemlich unschlagbare Geschwindigkeit zu diesem Preis. Der übliche USPS-Weg hätte locker 2 Wochen mit Selbstabholung beim Zoll bedeutet, und hätte annähernd das gleiche gekostet.

Das hier ist also KEIN Steuerspar-Modell mit unterversicherten und falsch deklarierten Versandmethoden, aber ein Tipp für die, denen schnelles und seriöses Handling wichtiger ist: ich fand's super. Und ich habe schon VIELE Gitarren international gekauft, und genügend Erfahrungen mit USPS, Fedex, UPS und EMS. Vielleicht ist das ja ein Hinweis, den man einem USA-Verkäufer beim nächsten Mal geben kann.

Grüße,
Bernd
 
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