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Urheberrecht für Aufnahmen von Walgesängen?

G
gyn
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Hallo zusammen,

ich hab schon überall gesucht, auch das Forum durchsucht, finde aber keine Antworten auf meine Frage.

Ich möchte bei einem Song von mir an einigen Stellen Walgesang einbauen. Hab da auch was passendes bei Youtube gefunden. Nun frage ich mich, ob ich das einfach so verwenden darf oder ob diese Aufnahmen (bzw Tierstimmen allgemein) Urheberrechtlich oder sonstwie für denjenigen, der die Aufnahmen angefertigt hat, geschützt sind. Ich hab dazu nirgends etwas gefunden. Weiß das zufällig jemand? Wäre Für jeden Hinweis oder Link sehr dankbar. Ich möchte den Song, wenn er fertig ist, bei youtube hochladen und deshalb möchte ich einfach wissen, ob dieses Vorgehen so in Ordnung ist.
 
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Hallo,

der Thread müsste heißen „Urheberrecht für Aufnahmen bei YT (oder von sonstwem)“.
Frag' den, der das Video hochgeladen hat, ob du etwas verwenden darfst.
Wenn der das nicht weiß ...

Abgesehen davon bin ich sicher, dass sich per Suchmaschine für kleines Geld oder gar aus Freude Leute finden lassen, die Walgesänge selbst aufgenommen haben und/oder toll finden, bei sowas (was auch immer du tust) mitzuwirken.

Grüße,
Steffen
 
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Aha, das ist auch eine gute Idee, daran hab ich bis jetzt noch gar nicht gedacht. Ich hab mal das Netz nach Aufnahmen durchforstet, bin da aber nicht wirklich fündig geworden für meine Zwecke. Ich probier es nochmal. Danke für den Tip!

Gruß gyn
 
Oder du versuchst es bei Freesound.org oder bei freeSFX.co.uk

Da musst du nur noch auf die Richtlinien des Users achten, aber viele stellen ihre Sounds dort wirklich frei zur Verfügung rein. Ist für solche Sachen meine erste Anlaufstelle.
 
Ein bisschen Allgemein-Blabla zu den Begrifflichkeiten: In Deinem Fall geht es um das Leistungsschutzrecht. Das Urheberrecht ist für Komponisten, Texter usw. und schützt die kreative Leistung an sich. Das Leistungsschutzrecht umfasst verschiedene Dinge, die mit der schöpferischen Leistung in Zusammenhang stehen.

Als Urheber würde höchstens der Wal durchgehen, aber da müsste man dann noch entscheiden, ob sein Werk ausreichend Schöpfungshöhe hat.
Leistungsschutzrechte erwerben diejenigen, die die Aufnahme gemacht haben.

Oder anderes Beispiel:
Die Werke der Komponisten aus der Klassik sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt, weil sie schon lange tot sind.
Trotzdem darfst Du keine Live-Konzertübertragung der Berliner Philharmoniker aus dem Radio beliebig auf CD pressen und verkaufen, weil die ausübenden Künstler und der übertragende Sender erworben haben.
 
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Oder du versuchst es bei Freesound.org oder bei freeSFX.co.uk

Da musst du nur noch auf die Richtlinien des Users achten, aber viele stellen ihre Sounds dort wirklich frei zur Verfügung rein. Ist für solche Sachen meine erste Anlaufstelle.

Ah, das ist genau das, was ich gesucht habe, vielen Dank! Leider ist Freesound momentan nicht zu erreichen und freeSFX hat leider keine Walgesänge. Ich versuche es dann die Tage nochmal bei Freesound.

Ein bisschen Allgemein-Blabla zu den Begrifflichkeiten: In Deinem Fall geht es um das Leistungsschutzrecht. Das Urheberrecht ist für Komponisten, Texter usw. und schützt die kreative Leistung an sich. Das Leistungsschutzrecht umfasst verschiedene Dinge, die mit der schöpferischen Leistung in Zusammenhang stehen.

Als Urheber würde höchstens der Wal durchgehen, aber da müsste man dann noch entscheiden, ob sein Werk ausreichend Schöpfungshöhe hat.

:D :great:
Leistungsschutzrechte erwerben diejenigen, die die Aufnahme gemacht haben.

Oder anderes Beispiel:
Die Werke der Komponisten aus der Klassik sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt, weil sie schon lange tot sind.
Trotzdem darfst Du keine Live-Konzertübertragung der Berliner Philharmoniker aus dem Radio beliebig auf CD pressen und verkaufen, weil die ausübenden Künstler und der übertragende Sender erworben haben.

Ah ja, vielen Dank für die Aufklärung!
 
Die Werke der Komponisten aus der Klassik sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt, weil sie schon lange tot sind.

Das kann man so allgemein nicht sagen, denn nicht überall auf der Welt ist es so, dass das Urheberrecht mit dem Tod des Urhebers erlischt, teils ist es so, dass dieses sowohl verkauft, verschenkt oder sonstwie veräußert/übertragen werden kann, also auch vererbt werden kann.
 
Danke für die Ergänzung.

Ich glaube, aus dem Zusammenhang ist es klar geworden, aber hier fehlte noch ein Wort:

..., weil die ausübenden Künstler und der übertragende Sender Leistungsschutzrechte erworben haben.
 
nicht überall auf der Welt ist es so, dass das Urheberrecht mit dem Tod des Urhebers erlischt
tut es sowieso nicht, das Urheberrecht erlischt bei uns meines Wissens nach 70 oder 75 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Und solche oder ähnliche Fristen gibt es meines Wissens nach überall. Dh eine Komposition von Mozart wirst du auf der ganzen Welt ohne Probleme aufführen können. Und soweit mir bekannt ist, ist das Urheberrecht NICHT übertragbar, sehr wohl aber weitere Recht, wie eben Verwertungsrechte, Leistungsschutzrecht etc... Da wird viel vermischt in diesem komplexen Bereich.

@gyn: kleiner Tipp: schau mal ob die US Nationalparkbehörden oder andere US Behörden Walgesänge auf ihren Webseiten haben - in den USA sind Photos und Aufnahmen öffentlicher Stellen per Gesetz public Domain und somit frei verfügbar. Siehe diesen Wikipedia Eintrag: https://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_status_of_work_by_the_U.S._government ;)
Aber auch da gilt: im Zweifelsfall lieber nachfragen...
 
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tut es sowieso nicht, das Urheberrecht erlischt bei uns meines Wissens nach 70 oder 75 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Und solche oder ähnliche Fristen gibt es meines Wissens nach überall.

Ich verstehe nicht was Du damit auf den zuvor zitierten Absatz bezogen aussagen möchtest.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Dh eine Komposition von Mozart wirst du auf der ganzen Welt ohne Probleme aufführen können.

Das ist doch Unsinn. Entscheidend ist aus welchem Land der Urheber stammt und welche Urheberrechte dort gelten und nicht wie die Urheberrechte im jeweiligen Land der Nutzung gestaltet sind.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Und soweit mir bekannt ist, ist das Urheberrecht NICHT übertragbar, sehr wohl aber weitere Recht, wie eben Verwertungsrechte, Leistungsschutzrecht etc... Da wird viel vermischt in diesem komplexen Bereich.

Ja, stimmt z.B. in diesem Fall, denn z.B. in den USA ist das Urheberrecht übertragbar.
 

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