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Fragen zum Thema KSK-Abgabe für angestellte Musiker

Plaudy
Plaudy
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Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zum Thema KSK.

Zunächst zu den Voraussetzungen:
Angenommen eine Band ist als GbR angemeldet mit 5 Gesellschaftern.
4 der Mitglieder sind nur nebenberuflich Musiker, und Hauptberuflich anderweitig sozialversicherungspflichtig angestellt.
1 Mitglied ist als Musiker selbstständig tätig, eine von vielen Einnahmequellen ist diese Band (und auch KSK Mitglied)

1. Frage:
Müsste man als GbR-Mitglied für sich selber eigentlich an die KSK Geld abführen? Oder muss das jeweils der Auftraggeber, der bucht? (Auch wenn das ständig wechselnde Auftraggeber, von Vereinen, über Firmen bis zu Privatpersonen sind?). Bzw. muss man als GbR das Geld für den Auftraggeber weiterleiten oder ihn zumindest darauf hinweisen, dass er zahlen muss?

2. Frage:
Angenommen, die GbR möchte sich mit einem weiteren Musiker verstärken. Dieser wäre aber nicht selbstständig bzw. freiberuflich tätig, und könnte der GbR daher keine klassiche Rechnung schreiben. Und auch sonst hätte er kein eigenes Einkommen. Deshalb überlegt man von Seiten der GbR ihn als Minijobber auf 450€ Basis fest anzustellen.
Normalerweise zahlt der Arbeitgeber (also die GbR) in dem Fall ja pauschal 20% Abgaben für Steuer und Sozialversicherung und damit ist dann „alles“ für den Minijob erledigt. Gilt das auch für Musiker? Oder müsste in einem solchen Fall dann auch (zusätzlich?) wieder Geld an die KSK abgeführt werden, weil es ja trotzdem eine künstlerische Tätigkeit ist? Oder gilt das nur für freiberufliche bzw. selbstständige Musiker und nicht für angestellte Musiker?

Danke schonmal im Voraus für eure Tipps
Gruß
Plaudy
 
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zu 1.)
Was Du meinst, ist die KünstlersozialABGABE. Die müssen nur die Auftraggeber zahlen. Wenn die Band als ganzes (als GbR) gebucht wird, hat man als Mitglied der GbR damit nichts zu tun. Es sei denn, man beschäftigt regelmäßig auf Honorarbasis Gastmusiker. Dann ist nämlich die GbR wiederum ein Auftraggeber.
In manchen Musterverträgen finden sich Formulierungen wie "Das Abführen von Künstlersozialabgabe und eventuell anfallender Ausländersteuer ist Sache des Veranstalters", aber das ist mehr ein Erinnerungs-Service. Wer die Abgabe zu entrichten hat, ist gesetzlich festgelegt. Gewinnzuweisungen an GbR-Mitglieder sind ausdrücklich nicht abgabepflichtig.

zu 2.) traue ich mich keine Antwort zu, weil ich die Ahnung habe, da vermischen sich jetzt Künstlersozialabgabe und Versicherungsbeiträge für die Künstlersozialkasse - und mit letzterem kenne ich mich nun GAR nicht aus.
 
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Danke schon mal für die Antwort, das hilft schon mal.

Hat vielleicht noch jemand eine Antwort auf die zweite Frage?
 
Zu Deiner Frage 2: Warum sollte er keine Rechnung schreiben können? Unsere Sängerin uns Bassist sind nicht Mitglied der GbR. Sie bekommen von uns gegen eine Rechnung Gage. Ja, sie weisen darauf keine Mehrwertsteuer aus, weil sie beim Finanzamt - wo sie diese Tätigkeit im Übrigen sinnvollerweise angemeldet haben - als Kleinunternehmer geführt werden. Daher steht auf deren Rechnung: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ Nichtsdestotrotz müssen wir für die beiden KSK-Abgaben zahlen. Die Festeinstellung eines Musikers, auch als Minijobber, war eine interessante Option, evtl. um die KSK-Abgabe herumzukommen. Allerdings müssen laut Aussage unseres Steuerberaters auch für bei der Gesellschaft angestellte Personen KSK-Beiträge abgeführt werden.

Im Übrigen wird die Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe gerade in Frage gestellt, und befindet sich derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht (s. z.B. http://steuerberater-oehler.de/kuenstlersozialabgabe-vor-dem-bundesverfassungsgericht/). Vielleicht hat sich dieser ganze Quatsch bald mal erledigt. Ich hab mich mit verschiedenen Leuten über die Künstlersozialkasse unterhalten, und deren Sinnhaftigkeit bröckelt für mich. Es soll z.B. extrem schwer sein, dort als Versicherungsnehmer rein zu kommen. Man muss nachweisen können, dass man dauerhaft und nicht nur vorübergehend als Künstler tätig ist, darüberhinaus einen Mindestverdienst erzielt (weil man ansonsten ja versicherungsfrei ist), und dieses auch der Hauptverdienst ist. In dem Moment, wo ich auch noch einen Teil mit Anlagenvermietung, oder -auf/abbau verdiene, unterstellt man eine handwerkliche und keine künstlerische Tätigkeit. Ich kenne persönlich niemanden, der in der KSK versichert ist...:confused::gruebel:
 
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Zu Deiner Frage 2: Warum sollte er keine Rechnung schreiben können? Unsere Sängerin uns Bassist sind nicht Mitglied der GbR. Sie bekommen von uns gegen eine Rechnung Gage. Ja, sie weisen darauf keine Mehrwertsteuer aus, weil sie beim Finanzamt - wo sie diese Tätigkeit im Übrigen sinnvollerweise angemeldet haben - als Kleinunternehmer geführt werden. Daher steht auf deren Rechnung: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
Da könnte man dann aber evtl. eine Scheinselbstständigkeit vorwerfen, wenn die GbR einziger Auftraggeber ist. Deshalb die Überlegung mit der Festanstellung als Minijobber.

Laut unserem Steuerberater wäre die KSK Abgabe dann übrigens nicht fällig.
Dann darf man also glauben ,was man will ...
 
...Ich kenne persönlich niemanden, der in der KSK versichert ist...
liegt vielleicht an Deinem Tätigkeitsfeld?
Ich kenne sehr viele, die bei der KSK versichert sind z.B. aus dem Bereich Jazz + Klassik. Bei denen ist das Zubrot Unterricht und die fallen ins Schema.
Das ist halt oft auch ein Bereich, der intensive Arbeit am Instrument voraussetzt und richtige regelmäßige Nebenjob gar nicht zuläßt
 
Das Problem mit der Scheinselbstständigkeit kann ich an dieser Stelle nicht nachvollziehen. Bei Scheinselbstständigkeit geht es um andere Probleme, nämlich um Gleichbehandlung gegenüber den anderen fest angestellten, die den selben Job machen, wie der scheinbar Selbstständige. Die anderen GbR Mitglieder sind ja im Grunde auch nicht angestellt, und es geht hier auch wohl um einen Nebenjob. Die Einnahmen aus diesem Nebenjob müssen selbstverständlich beim FA angegeben werden, nur dass sie unter 17.500/Jahr liegen und daher eine Kleinunternehmerklausel greift.
Den Punkt mit der KSK-Abgabe bei Minijobbertätigkeit kläre ich noch mal mit unserem Steuerberater. Da soll er mir ein Gesetz bzw. einen Paragraphen nennen. Ansonsten wäre das eine Alternative für die Nicht-GbR-Musiker, die bei uns mitspielen, solange es unter den 450 Pro Monat bleibt, was ja ein wenig steuern kann, falls man in einem Monat mal drüber liegen sollte.

Aber ansonsten sind das nun auch nicht die größten Kosten, was die KSK-Abgabe angeht. Nur wenn es nicht rechtens ist, spare ich mir gerne das Geld und den administrativen Aufwand, und habe am Ende mehr Geld in der Bandkasse, das ich sinnvoller einsetzen kann ;)
 
Zum Thema: Frage 1 wurde ja schon beantwortet, zu Frage 2: Ich würde bei der KSK direkt nachfragen, wie es sich mit dem 450-Euro-Jobber verhält. Die geben da Auskunft.
Wobei ich ehrlich gesagt noch nie von einem Musiker gehört habe, der auf 450 Euro Basis angestellt ist. Aber warum nicht?

Und noch was zum Thema Künstersozialkasse allgemein...

Es soll z.B. extrem schwer sein, dort als Versicherungsnehmer rein zu kommen. Man muss nachweisen können, dass man dauerhaft und nicht nur vorübergehend als Künstler tätig ist, darüberhinaus einen Mindestverdienst erzielt (weil man ansonsten ja versicherungsfrei ist), und dieses auch der Hauptverdienst ist. In dem Moment, wo ich auch noch einen Teil mit Anlagenvermietung, oder -auf/abbau verdiene, unterstellt man eine handwerkliche und keine künstlerische Tätigkeit. Ich kenne persönlich niemanden, der in der KSK versichert ist...:confused::gruebel:

Es ist nicht schwer, in die KSK reinzukommen, wenn man tatsächlich als Sänger/Musiker arbeitet. Vor ein paar Jahren wurde ich dort ohne Studium und mit nur relativ wenig Engagements und Einkommen zu diesem Zeitpunkt innerhalb von ein paar Monaten aufgenommen.
So gut wie alle Musiker und Sänger und andere kreative Selbstständige in meinem Umfeld sind in der KSK versichert. Wenn man wenig Einkommen hat, ist diese Institution ein Segen, da viele sonst die hohen Mindest-Krankenkassenbeiträge für Selbstständige gar nicht stemmen könnten.

"Kurz vor der Abschaffung" ist die Künstlersozialabgabe und somit die Künstersozialkasse anscheinend seit vielen Jahren, weil ständig jemand klagt. Bisher gibt es das System aber immer noch. Mal sehen, wie es damit weitergeht....
Und nicht alle Künstler nagen am Hungertuch, somit werden durch die KSK-Versicherten sicher in der Summe auch nicht unerhebliche Beträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt. Und die kann ja im Moment das Geld gut brauchen ;-)
 

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