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Schülerband - Steuern zahlen?

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mickmaijer
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hallo
Muss eine Schülerband (keine Schulband..also privat) , Alter zwischen 16 und 18 Jahren, auch Steuern zahlen, wenn sie gelegentlich Auftritte hat. Einnahmen ca. 2000 - 3000 Euro pro Jahr, geteilt durch fünf Mitglieder.
GBR etc. ist soweit klar, aber die Schüler geben ja eigentlich keine Steuererklärung ab. Könnt ihr helfen..

danke
 
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Hallo Mick, interessantes Thema!
...aber das wird so gelöscht von der Moderation, bitte stell Deine Frage neutral, als Beispiel für Stellvertreter.
Hier darf keine konkrete Rechtsberatung stattfinden, aber neutrale Beispiele dürfen wir diskutieren.

Was mich momentan beschäftigt: Werden Minderjährige mit ihren Eltern veranlagt?

Ansonsten: Versucht, daß die GbR keinen Gewinn macht, die Einnahmen sollten dringend gegengerechnet werden mit Ausgaben, das können auch Instrumente, Ersatzteile, Noten, etc. sein, aber vor allem Spesen und Fahrtkosten, auch für Proben.
Da sollten doch 400-500.- pro Jahr unterzubringen sein pro Mann?!
 
Nur eine Anmerkung: Selbt ein Erwachsener muss bei 3.000 € alleinigem Jahresverdienst keine Steuern zahlen. Bei 3.000 Einnahmen für eine Schülerband fällt also kaum was an.

Die Frage lautet also eher: wie hält man den Aufwand für Erklängen so gering wie möglich.

In diesem finanziellen Rahmen geht das garantiert als Hobby durch..
 
...Nur eine Anmerkung: Selbt ein Erwachsener muss bei 3.000 € alleinigem Jahresverdienst keine Steuern zahlen...
wie oben schon geschrieben, ich weiß es nicht... - aber wenn man meinen Gedanken zu Ende denkt und Minderjährige mit ihren Eltern veranlagt werden, können sich schon blöde Gesamtsituationen als Familie ergeben, die vielleicht sogar Steuernachzahlungen mit sich bringen.
Für den über 18-jährigen kann das auch ein zusätzliches Einkommen z.B. zur Ausbildungsvergütung sein, oder zu Ferien-Jobs, Nebenjobs, etc.

Insgesamt sind die Info noch etwas dürftig und die Rechtslage unbekannt...
 
Was mich momentan beschäftigt: Werden Minderjährige mit ihren Eltern veranlagt?

Nein, man ist ab Geburt selber Steuerbürger. Es gibt keinen anderen Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, außer der Geburt. Nur dass Kinder/Jugendliche natürlich meist nicht genug verdienen, außer z.B. vielleicht Synchronsprecher im Kinderfunk oder sowas. Oder Kinder von Millionären, die haben beispielsweise viel Zinsen, die steuerpflichtig sind. Und ähnliche seltene Ausnahmen.
Alle Bürger haben eigene Freibeträge, ab Geburt. Benötigen also z.B. auch eigene Freistellungsaufträge für Kapitalerträge beim Tagesgeld u.s.w.
Wenn man ganz sicher sein will, kann man eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Wie das auch z.B. Rentner mit kleinen Renten machen. Dafür macht man dem Finanzamt glaubhaft, dass die Einkommen unter den Grenzen liegen, für die Steuern anfallen würden.

Dazu benötigt man keinen Steuerberater. Die Finanzämter haben kostenlose Sprechstunden und die Beamten sind alles Menschen und zum Teil wirklich freundlich, wenn man ehrlich ein paar Fragen hat.

Ein Musiker- Forum ist für verbindliche Antworten eher nicht geeignet.

Übrigens ist dem Finanzamt egal, ob es Hobby ist oder sonstwas. Alle Gewinne sind steuerpflichtig. Aber man kann die Kosten gegenrechnen und hat ja wie oben gesagt einiges an Freibeträgen, bevor die Steuerzahlung beginnt.
 
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