Garantie(Rode)

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Hallo zusammen,
wenn ich mir ein gebrauchtes Mikrofon von Rode kaufe, der Verkäufer allerdings nicht die Rechnung mitschicken will und das Mikrofon noch nicht registriert hat, habe ich als Zweitkäufer dann Anspruch auf die Gewährleistung von Rode, weil ich das Mikrofon dann einfach auf meinen Namen registriere?
 
Eigenschaft
 
Ob Du rechtlich einen Anspruch hast weiß ich nicht aber wenn noch keine Registrierung erfolgt ist, würde ich es auf meinen Namen registrieren. Es ist dann auch, im Falle eines Diebstahls, nachweislich als Dein Eigentum beim Hersteller registriert.

Gruß
 
Rode möchte bei der Registrierung das Kaufdatum und den Händler benannt haben. Man kann sogar den Kaufnachweis/Rechnung uploaden, damit im Servicefall alles schneller und unbürokratischer abläuft.:great:

Daher meine Antwort auf die Frage: ehr nein !!
 
Das heißt ich kann irgendein Kaufdatum und Händler eingeben, muss aber nicht zwingend eine Rechnung vorlegen? Klingt komisch. :D
 
Hallo,

Das heißt ich kann irgendein Kaufdatum und Händler eingeben, muss aber nicht zwingend eine Rechnung vorlegen?

...ich gehe sehr, sehr stark davon aus, daß beim Eintreten eines Garantiefalles Rode sehr wohl die Rechnung verlangen wird ;), wie es jeder Anbieter wohl tut (zu verschenken hat keiner was...). Hat man die aber beim Registrieren hochgeladen, kann das natürlich entfallen.

Viele Grüße
Klaus
 
Hallo,



...ich gehe sehr, sehr stark davon aus, daß beim Eintreten eines Garantiefalles Rode sehr wohl die Rechnung verlangen wird ;), wie es jeder Anbieter wohl tut (zu verschenken hat keiner was...). Hat man die aber beim Registrieren hochgeladen, kann das natürlich entfallen.

Viele Grüße
Klaus


Ganz genau so ist es. Zudem musst du vorher exakt die Seriennummer des Mikrofones eingeben und es wird geprüft, ob das Mikrofon nicht sogar schon registriert ist.
Die Aussage eines Verkäufers, es sein ein nicht registriertes Mikro, reicht somit nicht.

Und wie weit in die Vergangenheit man registrieren kann, weiss ich auch nicht so genau. Denn die Rode-10-Jahre-Garantie beginnt mit dem Kaufdatum und nicht mit dem Registrierungsdatum.

Wenn dann aber alles gepasst hat, so wirst du Online mit einer 10-Jahre-Garantie-Urkunde (auch zum Ausdrucken) belohnt. Das macht schon was her im Musikordner. :D
 
Befindet sich die Seriennummer denn nur auf der Rechnung?
Wie gesagt, es wurde vorher nicht registriert und man kann doch nicht erwarten das man über Jahre hinweg die Rechnung aufbewahrt, aber da entscheidet Rode dann wohl aus Kulanz nehme ich an. Ich probier das Registrieren einfach mal aus.
Danke für eure Antworten.
 
Die Seriennummer muss auf dem Mikro sein, damit es eindeutig identifiziert werden kann. Ansonsten hilft registrieren nichts in Bezug auf Garantie, denn die gilt ab Kaufdatum und nicht ab Registierung. Dann ist es auch noch die Frage, ob die Garantie nur für den Erstkäufer gilt, k. A. ob das in Deutschland so gehandhabt werden darf.
 
Auf der Rode Seite heißt es, das man die Rechnung als Erstkäufer aufheben muss, um Garantieanspruch zu haben. Laut Gesetz muss man das 2 Jahre.
 
Auf der Rode Seite heißt es, das man die Rechnung als Erstkäufer aufheben muss, um Garantieanspruch zu haben. Laut Gesetz muss man das 2 Jahre.

Dann ist es doch geklärt.
Oder hat der Verkäufer eventl. noch die Möglichkeit, die Kaufquittung bei zu bringen? Beim Musikhaus "T" z.B. kann man sich die Rechnungen für seine gekauften Musikalienartikel noch Jahre später downloaden und ausdrucken.

p.s. mit Rode Mikrofonen kann man auch ohne ellenlange Herstellergarantie gute Aufnahmen machen.;)
 

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