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michaelbutz
Registrierter Benutzer
Servus miteinander,
vermutlich ist das eine leicht zu beantwortende Frage, wenn -ja wenn- man denn das Wissen hat. Im Internet hab ich leider keine klare Antwort gefunden, deswegen nun hier:
Ich bin derzeit im Genehmigungsverfahren für ein ew100-System, A-Band, 516-558MHz. Im Antrag habe ich je zwei Sender ("Sendefunkanlagen") mit je 30mW und zwei Empfänger angegeben. (Hier hätte ich fast schon nur zwei Sender reingeschrieben und 0 Empfänger, weil ich dachte, eine Sendefunkanlage ist Sender+Empfänger. Habe dann aber in einer Handreichung von Shure ein bisschen gespickt und da stand dann das klare Gegenteil drin.) Aber egal.
Ich frage mich jetzt plötzlich folgendes: Darf ich, wenn ich die Urkunde habe, zwei Sets (Handfunke+Empfänger) und zusätzlich noch zwei Taschensender kaufen, das alles in ein Rack verpacken und dann je nach Gusto zwei Handfunken oder zwei Taschensender oder halt von beidem je eines verwenden? Jeweils zwei Sendegeräte blieben dann ungenutzt. Ich hätte, wie im Antrag geschrieben, immer zwei Sender und zwei Empfänger im Einsatz, zwei weitere Sender aber ausgeschaltet bereitliegen. Kurzum:
Lasse ich mir mit meinem Antrag das Betreiben der Geräte genehmigen oder den Besitz bzw. das öffentliche "Führen"?
Danke schonmal,
michaelbutz
vermutlich ist das eine leicht zu beantwortende Frage, wenn -ja wenn- man denn das Wissen hat. Im Internet hab ich leider keine klare Antwort gefunden, deswegen nun hier:
Ich bin derzeit im Genehmigungsverfahren für ein ew100-System, A-Band, 516-558MHz. Im Antrag habe ich je zwei Sender ("Sendefunkanlagen") mit je 30mW und zwei Empfänger angegeben. (Hier hätte ich fast schon nur zwei Sender reingeschrieben und 0 Empfänger, weil ich dachte, eine Sendefunkanlage ist Sender+Empfänger. Habe dann aber in einer Handreichung von Shure ein bisschen gespickt und da stand dann das klare Gegenteil drin.) Aber egal.
Ich frage mich jetzt plötzlich folgendes: Darf ich, wenn ich die Urkunde habe, zwei Sets (Handfunke+Empfänger) und zusätzlich noch zwei Taschensender kaufen, das alles in ein Rack verpacken und dann je nach Gusto zwei Handfunken oder zwei Taschensender oder halt von beidem je eines verwenden? Jeweils zwei Sendegeräte blieben dann ungenutzt. Ich hätte, wie im Antrag geschrieben, immer zwei Sender und zwei Empfänger im Einsatz, zwei weitere Sender aber ausgeschaltet bereitliegen. Kurzum:
Lasse ich mir mit meinem Antrag das Betreiben der Geräte genehmigen oder den Besitz bzw. das öffentliche "Führen"?
Danke schonmal,
michaelbutz
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