Besitz von Funkmikrofonen strafbar?

  • Ersteller michaelbutz
  • Erstellt am
M
michaelbutz
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
30.01.23
Registriert
11.09.11
Beiträge
77
Kekse
360
Ort
München
Servus miteinander,
vermutlich ist das eine leicht zu beantwortende Frage, wenn -ja wenn- man denn das Wissen hat. Im Internet hab ich leider keine klare Antwort gefunden, deswegen nun hier:
Ich bin derzeit im Genehmigungsverfahren für ein ew100-System, A-Band, 516-558MHz. Im Antrag habe ich je zwei Sender ("Sendefunkanlagen") mit je 30mW und zwei Empfänger angegeben. (Hier hätte ich fast schon nur zwei Sender reingeschrieben und 0 Empfänger, weil ich dachte, eine Sendefunkanlage ist Sender+Empfänger. Habe dann aber in einer Handreichung von Shure ein bisschen gespickt und da stand dann das klare Gegenteil drin.) Aber egal.

Ich frage mich jetzt plötzlich folgendes: Darf ich, wenn ich die Urkunde habe, zwei Sets (Handfunke+Empfänger) und zusätzlich noch zwei Taschensender kaufen, das alles in ein Rack verpacken und dann je nach Gusto zwei Handfunken oder zwei Taschensender oder halt von beidem je eines verwenden? Jeweils zwei Sendegeräte blieben dann ungenutzt. Ich hätte, wie im Antrag geschrieben, immer zwei Sender und zwei Empfänger im Einsatz, zwei weitere Sender aber ausgeschaltet bereitliegen. Kurzum:
Lasse ich mir mit meinem Antrag das Betreiben der Geräte genehmigen oder den Besitz bzw. das öffentliche "Führen"?

Danke schonmal,
michaelbutz
 
Eigenschaft
 
Die erhälst eine Genehmigung für die von dir beantragten Frequenzen. Der BNA ist es vollkommen egal wieviele und welche Geräte du in den von dir angemeldeten Frequenzen betreibst, sofern diese den Konventionen entsprechen.

Klartext: Du darfst x-beliebig viele Sendestrecken für die von dir beantragten Frequenzen vorhalten und auch betreiben (es geht halt pro Sendefrequenz nur ein Sender). Du darfst allerdings keine anderen Frequenzen als die von dir beantragten nutzen. Also kannst du eben nur maximal 2 Sender störungsfrei an einem Ort zeitgleich betreiben. Wenn du nun 2 km entfernt eine weitere VA hast, dann kannst du dort, sofern zwei weitere Anlagen vorhanden sind, dort wieder genau diese beiden Frequenzen nutzen.

Normalerweise beantragt man nicht nur genau die Anzahl an Frequenzen, die man tatsächlich einsetzt, sondern nimmt gleich noch ein paar Sparefrequenzen (falls neue Strecken dazu kommen oder man wegen Störungen ausweichen muss) mit. Das kostet halt 10€ mehr pro Jahr und Frequenz. Man spart sich dann die erneute Meldung, welche ja einmalig mit 130€ oder so zu buche schlägt.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Lasse ich mir mit meinem Antrag das Betreiben der Geräte genehmigen oder den Besitz bzw. das öffentliche "Führen"?
So ne Funke ist ja keine Waffe, daher ist der Besitz nicht reglementiert. Du kannst deinen Wohnzimmerboden mit Sendestrecken pflastern oder dir eine Kette daraus basteln, um den Hals hängen und bei Aldi einkaufen gehen. Das juckt niemanden.

*psssst* Du darfst auch gerne die Dinger ohne Anmeldung betreiben. Solange das nicht auffällt und sich niemand beschwert ist das auch erst mal egal. Du darfst dich halt nicht erwischen lassen. *pssssst*
Falls du aber erwischt wirst und du eben keine Genehmigung hast, dann kann das eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und die Geräte werden konfisziert. Dasselbe gilt, wenn du andere als die von dir beantragten Frequenzen nutzt.

Du hast allerdings kein Recht auf Störungsfreiheit und musst auf Weisung die Frequenz wechseln, sofern du das darfst, oder abschalten. Das kommt daher, dass wir nur Zweitnutzer sind und wir die Frequenzen nicht anmieten, sondern lediglich durch Anzeige nutzen dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
@yamaha4711, vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich kann dir voll und ganz folgen, nur hat sich meines Wissens mittlerweile die Vergabetaktik der BNA geändert: Du schreibst ja, mir werden ganz bestimmte Frequenzen zugeteilt, in denen darf ich dann treiben was ich will (natürlich in Grenzen). Meines Wissens werden allerdings mmittlerweile "Bereichszuteilungen" vergeben, sprich man bekommt eine Urkunde darüber, dass man in dem ganzen Bereich von (bei mir) 516-558MHz arbeiten darf; allerdings nur mit der im Antrag und somit in der Urkunde angegebenen Anzahl an Sendern und Empfängern.
Überträgt man dein Zitat
So ne Funke ist ja keine Waffe, daher ist der Besitz nicht reglementiert.
auf die jetzige, meines Wissens aktuelle Situation, wäre das Ergebnis für mich ja trotzdem erfreulich: Ich dürfte, wie gehofft, mein Set aus 2xHandsender, 2xTaschensender und 2xEmpfänger rumkarren und je nach Gusto zwei Funkstrecken aufbauen. Wenn das denn so ist, solls mir recht sein.

Sollte jemand anderes noch stichhaltigere Informationen habe, bitte schreibt es rein. Nicht dass es doch noch eines Abends heißt "Das sind aber 4 Sender da in dem Schub, in der Urkunde stehn nur 2" und dann der große Zirkus losgeht.
 
@yamaha4711
Bitte nicht irgendetwas vom Pferd erzählen.

@michaelbutz
Du kannst Frequenzbereiche beantragen und diese dann mit deinen Geräten nutzen. Pro Funkstrecke (Kombination aus Empfänger+Sender) ist eine Gebühr zu entrichten. Natürlich kannst du auch pro Empfänger jeweils eine Handkeule und ein Bodypack besitzen, darfst/kannst diese aber nicht parallel nutzen. Wie der genaue Antrag dann auszusehen hat, kann ich dir nicht beantworten. Frage im Zweifelsfall am besten direkt bei der BNetzA nach, bevor dir da jemand etwas falsches erzählt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Hat sich ja anscheinend seit den 90ern was geändert.
@HenrySalayne
Ich erzähl nix vom Pferd sondern von Gebühren. Dass die Damen und Herren das mittlerweile geändert haben ist mir leider entgangen.

Letztendlich hat sich die Berechnung der laufenden Gebühren dahingehend geändert, dass eben nicht mehr pro Frequenz (so wie bei mir in den 90ern) sondern pro Bezugseinheit (also wohl die Anzahl der Sende-Empfangseinheiten) abgerechnet wird.

Wenn ich das richtig interpretiere sieht das nunmehr so aus: Einmalige Zuteilungsgebühr 130€. Dabei wird das gesamte Frequenzspektrum innerhalb eines Bandes zugeteilt, also Frequenzunabhängig innerhalb des Bandes. Dazu kommt dann eine Abgabe pro Bezugseinheit. 2014 waren das um die 5€.

Das deckt sich also mit den Informationen von Henry.

Quellen:
http://www.bundesnetzagentur.de/Sha...ömL_29_07_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=4
http://www.bundesnetzagentur.de/Sha...aege/Beitraege.pdf?__blob=publicationFile&v=3
http://www.gesetze-im-internet.de/fgebv/anlage.html
http://www.bundesnetzagentur.de/cln...nundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html
http://www.bundesnetzagentur.de/cln...l;jsessionid=C6E7C034D74AA7CDAF943CA52456E8DB
http://www.bundesnetzagentur.de/cln...l;jsessionid=C6E7C034D74AA7CDAF943CA52456E8DB

Aktuell für 2016 habe ich nix gefunden. Also am besten bei der BNetzA anrufen und fragen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die sehr freundlich und kompentent sind. So zumindest in den 90ern.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben