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Urheberrecht Soundsample

ergo the rapie
ergo the rapie
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Wie sieht´s denn aus wenn ich hier bzw. bei Soundcloud ein selbst aufgenommenes und eingespieltes Sample einstelle, in dem es darum geht eine Spielweise oder einen Sound zu demonstrieren? Das Sample (bestehend aus einer Instrumentenspur und ca 20 - 30 sec.) gibt inhaltlich allerdings Musik eines anderen ggf. auch GEMA-Mitglied wieder. Kann man das machen oder muß man da gleich riesigen Streß und fürchterliche Androhungen erwarten? Durchforste gerade noch die Info´s zum Urheberrecht bei Soundcloud, aber habe bisher nichts eindeutiges gefunden.
 
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Eine genaue Antwort kann ich dir leider nicht geben. Ich habe aber vor ein paar Jahren mal ein Tito nd Tarantula Cover hochgeladen. Bis heute hat sich noch niemand beschwert. Ich verdiene kein Geld mit dem Song. ;)
 
Eine genaue Antwort kann ich dir leider nicht geben. Ich habe aber vor ein paar Jahren mal ein Tito nd Tarantula Cover hochgeladen. Bis heute hat sich noch niemand beschwert. Ich verdiene kein Geld mit dem Song. ;)

ah, ja o.k. also Geld wollte ich damit auch nicht verdienen. Es geht nur um eine Demonstration
 
Ich wäre da vorsichtig, gerade hier in Deutschland... Wir haben viele Rechtsanwälte und die wollen alle von etwas leben...

Wieso du das Sample online stellt ist übrigens s****ss egal, das ist nicht von Belang.

Rein rechtlich, ohne Bezug zu deinem konkreten Fall:
Ob man ein bestehendes Werk remixt oder einen Remix unter Verwendung fremder, geschützter Samples erstellt macht keinen großen Unterschied. Ein eigenes Werk unter Verwendung eines Werkes eines anderen Urhebers zu erstellen benötigt dessen vorherige Einwilligung (§23 UrHG), da es eine Bearbeitung darstellt. Tut man das nicht ist das ein Verstoß gegen das UrHG mit den wohl hinlänglich bekannten und für Anwälte sehr einträglichen Konsequenzen. Die Länge der benutzen Vorlage ist übrigens egal, es zählt nur, dass das neue Werk einen "eindeutigen Verweis" auf das ursprüngliche Werk darstellt. Neben dem Urheberrecht sind oft auch Leistungsschutzrechte betroffen, beispielsweise wenn verschiedene Musiker am ursprünglichen Werk beteiligt waren.

Kurz gesagt: Ja, es kann durchaus zu einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kommen. Außerdem stünde dem Urheber eine angemessene Vergütung zu (§32 UrHG).

Übrigens benötigen Coverversionen (bei der das Werk in seinem ursprünglichen Charakter erhalten bleibt) eines bereits veröffentlichten Werkes keine vorherige Erlaubnis, da hier kein neues Werk entsteht. Hier müsste man sich nur -praktisch immer- an die Gema wenden zwecks der angemessenen Vergütung, falls man das Werk selbst veröffentlicht.
 
Rein rechtlich, ohne Bezug zu deinem konkreten Fall:
Ob man ein bestehendes Werk remixt oder einen Remix unter Verwendung fremder, geschützter Samples erstellt macht keinen großen Unterschied. Ein eigenes Werk unter Verwendung eines Werkes eines anderen Urhebers zu erstellen benötigt dessen vorherige Einwilligung (§23 UrHG), da es eine Bearbeitung darstellt. Tut man das nicht ist das ein Verstoß gegen das UrHG mit den wohl hinlänglich bekannten und für Anwälte sehr einträglichen Konsequenzen. Die Länge der benutzen Vorlage ist übrigens egal, es zählt nur, dass das neue Werk einen "eindeutigen Verweis" auf das ursprüngliche Werk darstellt. Neben dem Urheberrecht sind oft auch Leistungsschutzrechte betroffen, beispielsweise wenn verschiedene Musiker am ursprünglichen Werk beteiligt waren.

Übrigens benötigen Coverversionen (bei der das Werk in seinem ursprünglichen Charakter erhalten bleibt) eines bereits veröffentlichten Werkes keine vorherige Erlaubnis, da hier kein neues Werk entsteht. Hier müsste man sich nur -praktisch immer- an die Gema wenden zwecks der angemessenen Vergütung, falls man das Werk selbst veröffentlicht.


... interessant. Ich gehe dann auch mal davon aus, daß es dann auch egal ist ob man etwas nur zu Demozwecken einstellt oder etwas mit dem Ziel einer Monetarisierung.


Konkret beziehe ich mich auf eine Disskussion im Gitarrenforum:

https://www.musiker-board.de/threads/wie-stelle-ich-diesen-sound-ein.652223/ #16

Im Rahmen dessen hatte ich mit der Git eine kurze Passage eingespielt, bei Soundcloud eingestellt, dann aber aufgrund besagter Bedenken wieder rausgenommen.
 

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