Live Mikrofon zerstört, wer zahlt?

Headbangermaggot
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Hallo zusammen,
bei unserem Konzert Gestern ist ein Mikrofon kaputt gegangen (Habs unglücklich getroffen und die Plastik aufhängung ist gebrochen, wäre reperabel aber da streikt der Besitzer),
der Techniker/Mixer der die Pa und auch die Mikrofone gestellt hat will uns jetzt eine Rechnung dafür schreiben.

Bevor ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melde, muss ich dafür aufkommen? (Liegt nahe weil ich dafür verantwortlich bin)

Kann der Techniker selber eine Versicherung dafür haben oder sogar müssen?

Ich hab mit sowas absolut keine Erfahrungswerte und würde gerne mal wissen ob es dafür allgemeine Regelungen gibt, wer haftet, bzw. wer für den Schaden aufkommen muss (Ich denke mal das werde ich sein müssen).

Danke im Vorraus für eure Hilfe.
 
Eigenschaft
 
Naja, normalerweise wird das Zeug gemietet. Wenn etwas kaputtgeht ist und der Mieter wars, muss er den Schaden ersetzen. Schließlich will der Vermieter sein Zeug im funktionsfähigen Zustand wieder zurück. Eigene Versicherung hin oder her. Schau mal in den Vermiet-vertrag wenn es einen gibt, sowie in die AGB, soweit vorhanden, des Vermieters. (gerne auch Verleiher genannt)

Andererseits stellt sich die Frage nach dem was du leisten musst. Du musst dem Vermieter ja auch kein neues Auto kaufen nur weil zwei Reifen platt sind. Kurz: Ist das Ding reparabel? Ist die Reparatur wirtschaftlich vernünftig (billiger als Neuanschaffung inkl. Personalkosten der Reparatur?) Dann Reparatur, ansonsten Ersatz. Das alte Ding bekommt dann die Versicherung oder der Elektroschrott.

Klingt für mich nach einem typischen Haftpflichtfall. Aus Versehen fremdes Eigentum beschädigt. Deine Haftpflicht solltest Du vorsichtshalber frühzeitig vom Schadensfall informieren. Das steht so in den Bedingungen der meisten Versicherungen. Die Frage ist halt, war das ein Freizeitdings oder was semiprofessionelles? Siehst Du Geld dafür / hast Du Geld dafür gesehen? Kann sein dass die Versicherung hier streikt wenn es nicht komplett privat ist. Aber einen Versuch ist es wert.
 
Hallo, klar das ist natürlich logisch. Ob es sowas gibt weiß ich nicht, wir waren selber nicht Veranstalter, den könnte ich aber kontaktieren.

Man könnte es einfach kleben, ein Ersatzteil dafür gibt es wahrscheinlich nicht, sieht nicht so aus als könnte man das Mikrofon auseinander bauen. Kleben wäre aus meiner Sicht kein Problem und würde danach wahrscheinlich noch ewig halten, ich weiß allerdings nicht ob der "Verleiher" wie wir ihn am besten mal nennen das mitmacht.

Nein wir haben kein Geld dafür gesehen, war für uns also mehr Freizeit/Hobby mäßig, von daher gehe ich davon aus das es privat ist.

Danke schonmal für deine Antwort!
 
*** ist ein Mikrofon kaputt gegangen (Habs unglücklich getroffen *** wäre reperabel aber da streikt der Besitzer),
der Techniker/Mixer der die Pa und auch die Mikrofone gestellt hat will uns jetzt eine Rechnung dafür schreiben. ***


Hi, hier meine 2 cents (nach logischen Gesichtspunkten und den rudimentären Informationen...) ;):

1. wenn der Geschädigte das in Rechnung stellen will, hat er offenbar für diese Veranstaltung (oder gar generell) keine Haftpflichtversicherung [EDIT: "Versicherung gegen Schäden durch Dritte"].

*** Nein wir haben kein Geld dafür gesehen, war für uns also mehr Freizeit/Hobby mäßig, von daher gehe ich davon aus das es privat ist. ***

2. auch das spricht dafür, dass der Geschädigte offenbar sein Equipment aus Gefälligkeit zur Verfügung gestellt hat und ebenfalls kein Geld "verdient" hat.


Ergo:

3. wenn ich etwas kaputt mache, ersetze ich das auch. Im umgekehrten Falle hätte ich das ja auch gerne so, oder ?

Umso besser, wenn eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist, die für genau solche Fälle jahrelang (ohne Inanspruchnahme ???) bezahlt wird.

Aber die Frage sei erlaubt:
wieso hast du das alles mit dem Geschädigten nicht in Ruhe nach dem Gig besprochen?

Gruss
RJJC
 
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Der Geschädigte hat sicherlich eine Haftpflichtversicherung, nur wird die nur für Schäden aufkommen, die durch den Versicherten entstanden sind (das haben Haftpflichtversicherungen so an sich).
Hat er eine Elektronikversicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommt, wird genau diese Versicherung sich die Schadenssumme (plus Gebühren etc.) vom Schadenverursacher zurückholen.

Da hier ist keine Rechtsberatung, nur gesunder Menschenverstand.

Dem Ergo von @Real-JJCale stimme ich absolut zu.
 
Der Geschädigte hat sicherlich eine Haftpflichtversicherung, nur wird die nur für Schäden aufkommen, die durch den Versicherten entstanden sind (das haben Haftpflichtversicherungen so an sich).
***

du hast natürlich völlig recht!

Ich hätte schreiben sollen "Versicherung gegen Schäden durch Dritte"

RJJC
 
Wenn der Besitzer es nicht repaieren kann/will, kann er Dir oder Deiner Versicherung den Zeitwert(!) in Rechnung stellen. Das kauptte Mikro darf er dann aber nicht behalten, es gehört dann Dir oder Deiner Versicherung.
 
Hallo RJJC und netstalker,

1. Das vermute ich auch, wissen tue ich es nicht.

2. Wie genau die Situation zwischen dem Veranstalter und dem dem Geschädigten ist weiß ich auch nicht, wir sind kurzfristig eingesprungen und hatten mit dem Veranstalter nur rudimentären Kontakt.

3. Das ist selbstverständlich, ich wollte nur noch gerne Input von anderen bekommen, auch wie sowas sonst bei Konzerten gehandhabt wird. Es ist für mich das erste Mal das ich mit soetwas konfrontiert werde.


Ich habe mit ihm gesprochen, er schickt mir Morgen eine Email und wir wollten anschließend alles weitere klären.

Wenn ich alle Informationen von ihm bekommen hab wende ich mich dann an meine Versicherung.

Danke euch
 
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Bevor ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melde, muss ich dafür aufkommen? (Liegt nahe weil ich dafür verantwortlich bin)
Schaden der Versicherung melden und abwarten was passiert.Wenn's ne private Sache war müsste das eigentlich abgedeckt sein, weiß aber nicht wie die das bewerten.
Die HV ist nicht nur zum zahlen da sondern auch um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Ne andere Hausnummer ist, in wie weit man sich da selber "schuldig" fühlt (ich finde wenn man's vergeigt hat sollte man auch dafür grade stehen-u.U.unabhängig von der HV), und dass das Mic ja mit "kleben" nicht wieder in seinen unversehrten Zusatand zurückversetzt wird (Wertminderung), da kann ich den Besitzer sogar verstehen......
Wenn man sich in der "Szene" nicht unbeliebt machen will wäre da evtl. doch eher entgegenkommen anzuraten.
Lässt sich das Mic nicht fachmännisch reparieren? Über welches Mic und welches beschädigte Teil redest Du denn überhaupt?
 
Aus der Beschreibung von @Headbangermaggot geht für mich nicht klar hervor, ob er bei der Veranstaltung zum eigenen Vergnügen aufgetreten ist oder ob für jemand anders war, etwa den Veranstalter. Was rechtlich korrekt ist, kann hoffentlich die Haftpflichtversicherung klären.

Wenn man aber fragt was das richtige Verhalten ist, können die Intuitionen deutlich auseinander gehen. Um diese Intuitionen ein wenig zu kitzeln, hier ein paar Skizzen
  • Ein Freund bittet mich, mit seinem Auto etwas für ihn zu erledigen. Dabei stelle ich den Wagen versehentlich im Halteverbot ab und bekomme einen Strafzettel.
  • Ich helfe bei einem Besuch bei Bekannten nach dem Essen, den Tisch abzuräumen. Eine rutschige Schüssel gleitet mir durch die Hände zu zerbricht am Boden.
  • Ich fahre einen Freund mit meinem klapprigen Auto zu einem Arzttermin. Unterwegs werden wird von einem anderen Auto gerammt. Totalschaden. Die Versicherung ersetzt nur den Zeitwert, von dem ich kein vergleichbares Auto mehr bekommen kann.
Gemein ist diesen Fällen, dass eine Person etwas für eine andere tut und dabei unbeabsichtigt ein Schaden entsteht. Meiner Ansicht nach gibt es nicht die jeweils eine richtige Lösung, wer für diesen Schaden aufkommen muss, oder was anständiges Verhalten ausmachen würde.
 
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Es gehört zum grundinstinktiven Anstand niemanden Schaden zuzufügen.
Ich denk net eine Sekunde drüber nach und versichere dem Tonmann sofort dass ich für den Schaden aufkomme. Obs dann meine Versicherung, eine Reparaturrechnung oder die volle Summe ist.

Es geht drum dass der Tonmann, beim lesen des Bandnamens sofort eine Verbindung zu einem korrekten Kerl herstellt, und nicht zu jemanden der den für sich leichtesten Weg wählt.

Ich unterstell dir das nicht - jm2c
 
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Es gehört zum grundinstinktiven Anstand niemanden Schaden zuzufügen.

Das klingt für mich so, dass du andere "Instinkte" oder Intuitionen als deine für grundsätzlich falsch und nicht diskussionswürdig ansiehst. Wenn für dich alle Situationen, in die du in deinem Leben geraten bist, so einfach waren und wenn insbesondere die Menschen, mit denen du zu tun hattest, deine Instinkte geteilt haben -- dann herzlichen Glückwunsch, hoffentlich bleibt es so. Ein korrekter Kerl zu sein klingt ja auch gut und ehrenwert. Schön, wenn das für dich und deine Mitmenschen reibungslos funktioniert.

Ich wollte mit meinem Beitrag andeuten, dass Situationen erheblich komplizierter sein können, gerade nämlich dann, wenn die Ansichten darüber, was einen "korrekten Kerl" ausmacht, sich unterscheiden. Dann kann und sollte man, wie es der TE getan hat, sich bemühen, herauszufinden, wie die Annahmen im relevanten Kulturkreis sind.
 
Das mit der Haftpflicht kann aber auch einen Haken haben (je nach dem, wie genau die Gesellschaft nachfragt). Ab dem Zeitpunkt, in dem du fremdes Eigentum benutzt st es entweder geliehen oder gepachtet/gemietet. Und beides ist in den meisten privaten Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen (wie gesagt je nach Gesellschaft bzw. Tarif).
Also vorher prüfen. Die Haftpflicht wird nur den Zeitwert und nicht den Neuwert ersetzen. Ist das Mikro älter als 3 Jahren, werden meist max. 50% des Neuwertes angesetzt. Älter als 5 Jahre ist es so gut wie nichts mehr wert.
Der Tontech wird sich vermutlich den Restbetrag von dir holen wollen.

Mein Tipp:
+ Rechnung vom Tontech für das Mic fordern (brauchst du auch bei evtl. Schadenmeldung der Versicherung inkl. defekten Micro)
+ Vor der Meldung mit dem Versicherungsaussendienst sprechen
+ Alles auf einmal einsenden. Bei Kleinbeträgen läuft das oftmals durch ;-)
VG Roman
 
  • Ein Freund bittet mich, mit seinem Auto etwas für ihn zu erledigen. Dabei stelle ich den Wagen versehentlich im Halteverbot ab und bekomme einen Strafzettel.Den würde ich ihm natürlich zahlen wenn ich das Schild nicht gesehen hab hab ich's vermasselt!
  • Ich helfe bei einem Besuch bei Bekannten nach dem Essen, den Tisch abzuräumen. Eine rutschige Schüssel gleitet mir durch die Hände zu zerbricht am Boden.Wenns was teureres war wirds auf jeden Fall ersetzt-wenn Billigkram evtl. auch irgendne andere Entschuldigung....it depends....
  • Ich fahre einen Freund mit meinem klapprigen Auto zu einem Arzttermin. Unterwegs werden wird von einem anderen Auto gerammt. Totalschaden. Die Versicherung ersetzt nur den Zeitwert, von dem ich kein vergleichbares Auto mehr bekommen kann.Das sehe ich jetzt einfach mal als "dumm gelaufen" an-der hätte Dir auch in jeder anderen Situation reinfahren können-wäre froh dass nicht mehr passiert ist, und hier würde ja keinen von Euch beiden eine Schuld treffen.

Ab dem Zeitpunkt, in dem du fremdes Eigentum benutzt st es entweder geliehen oder gepachtet/gemietet.
Er hatte es ja nicht geliehen, der Toni hat es benutzt um ihn abzunehmen (so hab ich das verstanden....Drums?...s.Avatar?).
Es wurde also bei einer gemeinsamen Verwendung beschädigt.
Wie hoch eine HV den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert ansetzt-k.A.......
Wenn das aber ein Festival war bzw. eine Veranstaltung mit mehreren Bands, dann wirds schwer glaubwürdig rüberzubringen, dass die Band da nix verdient hat (ja ich weiß-Theorie und Praxis klaffen da evtl. auseinander.....)......da könnt ich mir eher vorstellen, dass die HV Probleme macht.

Mich würde immer noch interessieren, warum das Ding nicht reparabel sein soll.
 
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Servus,
das ist so eine Sache. Der Tonmann macht die Sache im Auftrag vom Veranstalter. Nachdem aber die Band der letzte Nutzer der gemieteten Sache ist stellt sich die Frage, ob das Mietverhältnis nicht automatisch auf den Nutzer (Band) während des Nutzungszeitraums übergeht. Wenn kein Mietverhältnis besteht, ist die Sache automatisch als "geliehen" anzusehen. Auch das ist bei den meisten Gesellschaften ausgeschlossen!

Grundsätzlich liegt hier eine Verschuldungshaftung (fahrlässig/grob fahrlässig) vor. Beides ist in der Privathaftpflicht versichert. Nur die Sache bzgl. Übergang des Mietverhältnis würde ich vorher klar stellen. Das kann der Pferdefuß an der Sache sein. Sollte seine Privathaftpflicht auch geliehene oder gemietete Sachen abdecken (bei manchen Gesellschaften möglich) ist alles o.k.

War nur ein Hinweis ;-)

VG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weiter Oben wurde schonmal angedeutet das die Haftpflichtversicherung auch dazu da ist zu entscheiden was jetzt gerechtfertigt ist an Schaden zu übernehmen und was nicht.

Hast Du ein Versicherungsbüro / Ansprechpartner Deines Vertrauens? Wenn Ja Schilder Ihm den Fall genau so wie es auch passiert ist und frag ihn wie das zu Regeln ist. damit habe ich -auch bei KFZ Haftpflicht- außerordentlich gute Erfahrungen gemacht. Die Regeln dann im Idealfall alles mit dem geschädigten und Du hast keine Arbeit mehr damit.

Die Frage ist auch wie groß der Schaden ist. Ich hatte in meinem Leben bisher 2 Haftpflichtfälle. Beide so um die 100 € Schaden.
Beide Fälle wurden nach einer kurzen Beschreibung des Vorgangs, Übermittelung der Daten des Geschädigten und Einreichung der Originalrechnungen anstandslos und unmittelbar direkt mit dem Geschädigten geregelt.
Wenn Die Schadenssumme in die mehrere 1000de geht wird die Versicherung wahrscheinlich auch mehr Aufwand zum überprüfen aufwenden.

Zum Kleben: Das wäre u.U. eine Reparatur bei der eine Wertminderung entsteht die dann an den Geschädigten ausgezahlt wird.

Liebe Grüße, Kopf hoch und mach Dir nicht so viele Gedanken

Fish
 
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Wenn der Tonmensch, der die Veranstaltung betreut hat, dazu seine eigene Technik mitbringt und einsetzt, wovon ich in diesem Fall ausgehe, dann findet normalerweise keine Vermietung der Technik statt. Eine Technik-Vermietung kenne ich nur als Überlassung der Technik an den Kunden, der diese dann auch selber einsetzt und betreut. Wenn der Tonmensch selber noch weitere Technik benötigt und diese dann anmietet, dann ist er der Mieter und nicht der Veranstalter. In diesem Fall ist der Tonmensch für die ordnungsgemäße Rückgabe der gemieteten Technik verantwortlich, würde aber sicher selber dafür sorgen, dass ein Nutzer, der Mikros usw. beschädigt, diesen Schaden ersetzt. Als Eigentümer der Technik würde er das sowieso selber einfordern.

Für mich ein klarer Fall für die Haftpflichtversicherung. Ein Miet- oder Leihverhältnis mit dem Nutzer, der das Teil beschädigt hat und für das eine Haftpflichtversicherung nicht eintritt, sehe ich hier jedenfalls nicht.
 
Hallo zusammen,
soviele Antworten habe ich nicht erwartet, anscheinend herrscht Diskussionsbedarf :D

Ich versuche jetzt noch mein bestes ein paar Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, wobei ich bei einigen Dingen selber auch nicht mehr weiß, aber ich leg mal los:

Zum Schuldbewusstsein, es ist wohl noch nicht klar genug rübergekommen:


Mir ist bewusst das ICH der Verursacher des Schadens bin und das auch mit dem Techniker klären muss, ich habe auch sofort nach Schadensfalls bescheid gegeben. Das ICH jetzt für eine Entschädigung bzw. eine Klärung des Schadens sorgen muss ist mir ebenfalls klar. Was mir nicht klar war, ist wie soetwas geregelt wird. Es kam wahrscheinlich so rüber als würde ich nicht für den Schaden aufkommen wollen, was natürlich nicht der Fall ist. Ich entschuldige mich für unglückliche Formulierungen :)

Zum Mietverhältnis:

Da kann ich genau wie ihr nur Vermutungen anstellen, wie das Verhältnis zwischen dem Techniker und dem Veranstalter, war weiß ich nicht. Dokumente oder irgendwelche Verträge gibt es keine oder zumindestens nicht zwischen uns und dem Veranstalter. War ein kleines Lokales Konzert.


Zum weiteren Vorgehen muss ich jetzt erstmal die Email vom Techniker abwarten. Wenn er sich bis Morgen nicht meldet werde ich versuchen ihn zu kontaktieren. Je nachdem was dann dabei rumkommt rufe ich einfach mal bei der Versicherung an und Frage da mal nach! Einen direkten Ansprechpartner habe ich nicht, da ich die Versicherung Online abgeschlossen habe.

Da es ja doch einige Interessiert habe ich mal ein paar Fotos von dem Mikrofon gemacht, es handelt sich um ein Beyerdynamic Opus 88, zum Glück kein super teures Mikrofon:

IMG_1752.JPG IMG_1753.JPG IMG_1754.JPG IMG_1755.JPG

Es ist an der Verbindungsstelle zwischen Befestigungsklammer und Schwanenhals gebrochen, das Kabel im inneren ist augenscheinlich unbeschädigt. Auf dem zweiten Bild habe ich die "Kappe" die mit einer kleinen Schraube angeschraubt war entfernt, so kann man den Bruch besser sehen. So wie es aussieht hab ich wohl die empfindlichste Stelle des Gehäuses getroffen.

Ich denke mit Kleber und Isolierband würde Es noch ewig halten, aber mir ist natürlich klar das ich das nicht als "repariert" zurückgeben kann :D
Ersatzteile habe ich bei einer kleinen Suche nicht gefunden. Auf den ersten Blick habe ich auch keine Möglichkeit gesehen das Mikrofon auseinander zu bauen.


Danke nochmals für eure Antworten und eure Unterstützung!

Falls noch irgendetwas unklar ist oder ich etwas vergessen habe/Ihr noch etwas wissen wollt schreibt es einfach :)

Ich halte euch auf dem laufendem!

Grüße
 
Falls noch irgendetwas unklar ist oder ich etwas vergessen habe

Drum Mic? Beim Spielen daufgehauen? Das wäre dann Risiko Tonmann. Kaum zu erwarten dass der Trommler beim Trommeln dauernd auf das Micro Rücksicht nimmt.
 
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