Erheblicher Mangel nach Kauf bemerkt - Beratung gewünscht

hugheskettner
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Hallo Forum,

ob es die richtige Ecke ist weiß ich nicht, über die Suche konnte ich nichts zum Suchbegriff "erheblicher Mangel" finden.


Habe mir vor kürzester Zeit einen neuen Bass gekauft.
Am selben Abend habe ich ihn mittels Stimmgerät gestimmt. Die Oktavreinheit habe ich auch noch eingestellt, es waren nur Mikrometer notwendig.

Der Bass hat eine fast gute Saitenlage. Sehr sehr niedrig schon mal.
Meine anderen Bässe habe eine höhere Saitenlage.

Nur fast gut, weil im 6ten Bund schnarrte es auf der A-Saite minimal.
Mein Anschlag ist live relativ stark, aber noch normal.

Ich war aber gerade am aufnehmen. Spielte also sehr kontrolliert mit sehr wenig Anschlag. Und trotzdem auf dem D# ein lispeln. (Auch nicht sofort ab Anschlag, sondern erst 0,5 sek nach "Einschwingen" (?)]

Schnarren in den unteren 12 Bünden, so hab ich gelernt, wäre über die Halskrümmung zu beeinflussen oder zu beheben.

Über den Hals geschaut, wie bereits vor dem Kauf, und die Hohlkehle war sehr gering vorhanden, also geht in die Richtung gerade.

Das schnarren, dachte ich, kein Wunder, zu wenig Hohlkehle oder zu starker Anschlag - muss schnarren. Wobei "zu stark" in dem Fall akademisch ist.


Ich besitze ähnliche Bässe und bin mir über das vorhandensein eines Halsspannstabes im Klaren. Habe aber noch nicht den Hals einstellen müssen bisher oder wollen.


Ich nahm das Abdeckplättchen ab, leuchtete mit der Lampe, und traute meinen Augen nicht, weil die Aufnahme für den Innensechskant stark verkratzt war.
Weiterhin konnte ich den Sechskant als solchen nicht erkennen. Nur etwas metallisches mit einer Öffnung.

Ich verglich das Erscheinungsbild des Innen-6kt mit dem eines ähnlichen Basses den ich besitze. Dort sah ich ein normales Hexagon.

Welcher Innensechskant passen würde konnte ich noch überprüfen, so war der 5mm zu dick. Der 4mm passte so weit, dass ich ihn also weiter hineinstecken konnte.

Aber die Innensechskant Aufnahme fasste nicht!

(Es hätte auch der Unterschied vom metrischen zum amerikanischen Zoll und zwölftel-Zoll oder was auch immer System sein können, dann aber hätte ich wenigstens ein leichtes Berühren der Aufeinanderliegenden Kanten von Schlüssel und Mutter bemerken können - ähnlich wenn ich eine SW 13 mm Mutter mit einem 14er Schlüssel lösen wollte.) Dann würde ich immer noch nicht drehen, sondern durch das metallsiche Geräusch würde ich das vorhandensein von Kanten hören.

Aber der 4er Innensechkant drehte bei der Beaufschlagung mit quasi nicht vorhandenem Drehmoment durch.
Ich kam NICHT dazu, auch nur eine Viertelumdrehung zu machen, ich habe an der Halsstabeinstellschraube nichts verstellt.
Ich bekam den bösen Verdacht, dass etwas mit der Schraube nicht stimmte, dass die Schraube bereits ausgenudelt war! Kaputt, im Eimer, rundgedreht!


(Bemerkung: Ich habe schon diverse andere mechanische Sachen geschraubt, bin mir also über so was wie Anzugsmomente und wie man sie berechnet bewusst.
Auch über die Regel "Nach fest kommt ab.")

Ich informierte den Verkäufer, und dass ich sofort vorbeikomme.

Er bestätigte mir dass die Schraube offenbar rund ist.
Ich sagte ihm, dass ich sie nicht einen Mikrometer gedreht habe.

Ich wies ihn darauf hin, dass ich bereits mit verschiedenen anderen Schrauben Erfahrungen habe, so zum Beispiel aus dem Bereich Auto, und dass ich weiß dass nach fest ab kommen kann.
Aber nur wenn man etwas falsch macht, unter anderem zu fest anzieht.
Ich sagte ihm dass die Halseinstellschraube bereits vor Kauf kaputt war. [Vor meinem Kauf.]

So weit zu gehen mir das Runddrehen der Einstellschraube anzulasten ist der Verkäufer bisher nicht gegangen.
Auf der anderen Seite hat er natürlich auch keine Stellung dazu bezogen, dass er mir vorbehaltlos glaubt, dass ich die Schraube nicht rundgedreht habe.

So. Er schickt das Instrument ein und gibt mir in Kürze bescheid.


Welche Rechte habe ich?

Ich gebe nicht vierstellig aus und lasse mich auf's härteste hinter's Licht führen.

Im Grunde entspricht das wahrscheinlich der Sachmängelhaftung, Gewährleistungsansprüchen wie sie in den ersten 6 Monaten nach Kauf entstehen,
und somit dem allgemeinen Prozedere, vergleiche hier: https://www.verbraucherzentrale.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer

Somit ist er quasi in der Pflicht, und muss ausbessern oder wandeln.

Wahrscheinlich bleibt mir rational gesehen nochnicht mal Zwang zur Sorge, außer dass ich mich zunächst beruhigen muss.
 
Eigenschaft
 
Ich würde mich erst mal nicht verrückt machen.
Aber mal was anderes, jetzt hast du so viel geschrieben, aber um welchen Bass es sich handelt magst du nicht sagen?
 
Um welchen Bass es sich handelt will ich erstmal aus taktischen Gründen nicht sagen.
 
Vorab: Rechtsberatung ist im Forum untersagt, insofern kannst du hier nur "Meinungen" ohne irgendwelche Garantien einholen.

Meine Meinung, basierend auf Wirtschaftsrecht-Vorlesungen im alten Studium und Nebenjob im Einzelhandel: Bei Mängeln muss der Händler innerhalb des Gewährleistungszeitraums von i.d.R. 2 Jahren nachbessern, z.B. durch Austausch, Reparatur oder Erstattung des Kaufpreises. Die Nachbesserung ist nochmal ein Thema für sich.
Grundsätzlich musst dabei du nachweisen, dass der Mangel bzw. die Ursache des Mangels beim Kauf schon vorlag und nicht von dir verursacht wurde, aaaber: Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. D.h. innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler dir nachweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorlag.
 
Ich gehe davon aus du hast den Bass im Handel gekauft? Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da nahm der Händler das Instrument aber sofort zurück.
Bin aber inzwischen so paranoid das ich mit jedem neuen Instrument erstmal zum Gitarrenbauer laufe, teilweise noch am Tag der Lieferung. Die 10-20€ mehr, wenn überhaupt, ist es mir wert.
 
Ja, im Fachhandel, wenn auch bei einem kleineren Laden.

Was war damals bei deinem Instrument nicht in Ordnung, Vetinari?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann kann ich aus "taktischen Gründen " erst mal nichts beisteuern.
 
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So weit zu gehen mir das Runddrehen der Einstellschraube anzulasten ist der Verkäufer bisher nicht gegangen.
Auf der anderen Seite hat er natürlich auch keine Stellung dazu bezogen, dass er mir vorbehaltlos glaubt, dass ich die Schraube nicht rundgedreht habe.

So. Er schickt das Instrument ein und gibt mir in Kürze bescheid.

Na ja, was soll er machen außer einschicken? "Die" machen dann einen neuen Inbus drauf und du kriegst "den Bass" wieder. Aber so wie du das hier schilderst, gehst du von vorneherein davon aus, dass "der Hersteller" und "der Verkäufer" dich übers Ohr hauen wollen. Wenn du mit einer solchen Attitüde im Geschäft auftrittst (im Sinne von "Ich kenne meine Rechte!") wirst du möglicherweise weniger erreichen als mit einer normalen Schilderung des Vorgangs.
 
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Ja, im Fachhandel, wenn auch bei einem kleineren Laden.

Was war damals bei deinem Instrument nicht in Ordnung, Vetinari?
Spannstab gebrochen, man konnte den Bass nicht einstellen. Der Gitarrenbauer war auch sichtlich überrascht als er das bemerkt hat. Halt die Sachen die man nicht sofort sieht, so wie bei dir.
Der Bass war zufällig super bespielbar, aber nicht einstellbar. Hätte ich wohl erst nach Monaten mal bemerkt.
 
; ) zum Glück hast du mit "möglicherweise" deine Vermutung schon relativiert, klatuu, denn sie entbehrt so ziemlich der Grundlage. Aber trotzdem danke.

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Editierung

Wer sagt dass ich in dem Laden etwaige Vorwürfe erhebe?
Wer sagt dass ich mich ungeschickt verhalte?

Ist mein Tonfall jetzt bereits schlimm?
 
Grund: zum allgemeinen Verständnis
Zuletzt bearbeitet:
Warum schreist eigentlich bevorst gschlong wirst? (Sagt man hier so) ;)
Bis jetzt ist doch alles gut. Klar, ist echt ärgerlich für dich, dass du nochmal in den Laden rennen musst und v.a. dein neues Instrument nicht spielen kannst. Aber für mich sieht das bis jetzt nach einem ganz normalen Geschäftsvorgang aus. Du hast nicht zu lange gewartet und den Händler korrekt in Kenntnis gesetzt. Bis jetzt hat jeder Beteiligte alle Frsiten gewahrt und seine Pflichten erledigt. Alles andere wäre Spekulation.
Und btw: Wüsste man um welchen Bass es sich handelt könnte man sogar schon aus der Ferne evtl. diagnostizieren wie "schlimm" es denn ist. Einige Trussrodmuttern lassen sich nämlich sehr einfach durch ne neue ersetzen.
Und: War der Bass denn neu?
Ich drück dir auf jeden Fall mal die Daumen, dass sich alles in Wohlgefallen, oder besser gesagt einem voll funktionstüchtigen Bass auflöst.

Grüße

Roman
 
Warum schreist eigentlich bevorst gschlong wirst? (Sagt man hier so) ;)
Bis jetzt ist doch alles gut. Klar, ist echt ärgerlich für dich, dass du nochmal in den Laden rennen musst und v.a. dein neues Instrument nicht spielen kannst. Aber für mich sieht das bis jetzt nach einem ganz normalen Geschäftsvorgang aus. Du hast nicht zu lange gewartet und den Händler korrekt in Kenntnis gesetzt. Bis jetzt hat jeder Beteiligte alle Frsiten gewahrt und seine Pflichten erledigt. Alles andere wäre Spekulation.
Und btw: Wüsste man um welchen Bass es sich handelt könnte man sogar schon aus der Ferne evtl. diagnostizieren wie "schlimm" es denn ist. Einige Trussrodmuttern lassen sich nämlich sehr einfach durch ne neue ersetzen.
Und: War der Bass denn neu?
Ich drück dir auf jeden Fall mal die Daumen, dass sich alles in Wohlgefallen, oder besser gesagt einem voll funktionstüchtigen Bass auflöst.

Grüße

Roman

Ist es so, dass ich schon schreie? Nö, ne.

Der Bass war neu in dem Sinne, dass er nicht als gebraucht gekennzeichnet war. Allerdings hat der Händler ihn von einer Messe im etwas größeren Sammeleinkauf mitgebracht.
Insofern wäre vielleicht zu unterscheiden ob Neu im Sinne von niegelnagelneu, oder doch nicht so neu, weil von einer Messe und somit vielleicht schon quasi mit "Tageszulassung" und de facto -wenn auch extrem leicht- gebraucht.
Unterscheide de facto gegenüber kaufmännisch/juristisch.
 

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