M
Musikliebhaber
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 18.03.08
- Registriert
- 22.05.07
- Beiträge
- 7
- Kekse
- 0
Hallo alle zusammen ! Habe mich gerade neu hier angemeldet und habe ein Frage; natürlich habe ich mich schon vorher hier im Forum umgesehen, durch den ganzen Wirrwarr werde ich aber nicht 100%ig schlau, vielleicht kann mir jemand von euch bei meinem "Problem" helfen.
Das Szenario:
"Man" (habe einen der "Wichtig-Beiträge" hier gelesen) hat knappe 40 Minuten EIGENES Musikmaterial, welches in Form einer Demo (Musikkasette) verkauft werden soll. Stückzahl (vorerst, "Erstauflage") 50 Stück, Verkaufspreis steht noch nicht genau fest aber zwischen 1 bis 1,20 (also auch verdammt billig). Die MC's werden von einer Privatperson in den eigenen vier Wänden aufgenommen bzw. bespielt. Der "Verkaufende" hat keine Gewerbeanmeldung oder etwas derartiges.
Newbiefrage:
Muss man dafür nun einen Freistellungsantrag bei der Gema beantragen ?
Edit:
Habe mich tiefer durch das Forum gewurmt und herausgefunden daß - bitte schreibt mir wenn ich falsch liege - "man" so oder so zumindest eine Freistellungserklärung (auch bei privater "Herstellung" z.B. MC, CD(R), etc.) benötigt bzw. haben sollte.
Hauptfrage:
Wie sieht es mit dem Verkauf aus? Habe hier im Forum in einem älteren Beitrag gelesen, daß man sich evtl. als "Kleinstunternehmer" beim Finanzamt anmelden müsste. Aber ist das wirklich notwendig ??? Käme mir seltsam vor, aber wer blickt bei unserem Rechtsdschungel noch durch ?
Meine Frage zwecks Angebot von (eigenen) Hörproben auf der Homepage wurde zum Glück schon durch das Forum beantwortet, vielen Dank an Alle, die sich hier durch geltendes Recht kämpfen!
Einen großen Dank auch an alle, die hierauf antworten werden und eventuell helfen können.
Das Szenario:
"Man" (habe einen der "Wichtig-Beiträge" hier gelesen) hat knappe 40 Minuten EIGENES Musikmaterial, welches in Form einer Demo (Musikkasette) verkauft werden soll. Stückzahl (vorerst, "Erstauflage") 50 Stück, Verkaufspreis steht noch nicht genau fest aber zwischen 1 bis 1,20 (also auch verdammt billig). Die MC's werden von einer Privatperson in den eigenen vier Wänden aufgenommen bzw. bespielt. Der "Verkaufende" hat keine Gewerbeanmeldung oder etwas derartiges.
Newbiefrage:
Muss man dafür nun einen Freistellungsantrag bei der Gema beantragen ?
Edit:
Habe mich tiefer durch das Forum gewurmt und herausgefunden daß - bitte schreibt mir wenn ich falsch liege - "man" so oder so zumindest eine Freistellungserklärung (auch bei privater "Herstellung" z.B. MC, CD(R), etc.) benötigt bzw. haben sollte.
Hauptfrage:
Wie sieht es mit dem Verkauf aus? Habe hier im Forum in einem älteren Beitrag gelesen, daß man sich evtl. als "Kleinstunternehmer" beim Finanzamt anmelden müsste. Aber ist das wirklich notwendig ??? Käme mir seltsam vor, aber wer blickt bei unserem Rechtsdschungel noch durch ?
Meine Frage zwecks Angebot von (eigenen) Hörproben auf der Homepage wurde zum Glück schon durch das Forum beantwortet, vielen Dank an Alle, die sich hier durch geltendes Recht kämpfen!
Einen großen Dank auch an alle, die hierauf antworten werden und eventuell helfen können.
- Eigenschaft