Ich zitiere mal aus Finanztip:
"Nebenberuflich tätig sind Sie, wenn Sie für Ihre Beschäftigung pro Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit aufbringen, die Sie für Ihren Hauptberuf verwenden. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass selbst bei einem Überschreiten dieser Ein-Drittel-Grenze eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen kann, wenn der Übungsleiter hierfür höchstens 2.400 Euro als Vergütung erhält (Az. 3 K 1350/12). Außerdem muss sich die nebenberufliche Tätigkeit inhaltlich von der hauptberuflichen unterscheiden."
Im letzten Satz liegt m.E. der Knackpunkt, an dem die sich hochziehen werden - keine Rechtsberatung, nur meine Einschätzung des "lieben" FAs.
Hoffe, der Steuerberater hatte deshalb nicht sofort Zeit, weil er eine absolute Koryphäe seines Faches ist. Sicherheitshalber würde ich aber schon mal Geld für die Steuernachzahlung und die dann ebenfalls fälligen Sozialabgaben zurücklegen (Übungsleiterpauschalten sind lt. obigem Finanztip sozialabgabenbefreit).
Das Risiko einer Steuernachprüfung besteht auch bei "Kleinen" immer, da die FA angehalten sind, jeden Selbstständigen regelmäßig zu prüfen (bei den meisten hat man mit Glück 10 Jahre Ruhe). Ich war bei meiner Prüfung auch "klein" bzw. doppelt so groß wie Du. Danach war ich es leider etwas größer, weil die eine Abschreibung und ein paar andere Dinge aberkannt haben und ich mal eben 50K (inkl. Zinsen für mehrere Jahre) innerhalb von 4 Wochen nachzahlen sollte. Nachdem ich dagegen geklagt und mit einer abstrusen Begründung des Finanzgerichtes verloren hatte (der auch keine Revision zuließ, ist schon toll, dass ein Gericht selbst entscheiden darf, ob man das Urteil von der nächsthöheren Instanz überprüfen lassen darf) blieb mir nur noch die Privatinsolvenz. Kommendes Jahr hab ich das dann endlich alles hinter mir.
Besonders interessant fand ich den Umgang der Prüferin mit dem Punkt "Internet- und Telefonkosten". Ich hatte damals bundesweit Kunden, die ausschließlich per Mail und Telefon betreut wurden, da gingen Monat für Monat zig Stunden am Telefon und jede Menge GB an Daten drauf. Mit der Begründung, dass wir eine minderjährige Tochter hätten ("Mädchen telefonieren ja viel") wurden statt 30% satte 70% der Telefonkosten als privat angesetzt. Ich hatte wohlgemerkt eine Flatrate, die Kosten wären also auch ohne Kind die selben gewesen. Als ich mich beschwerte, kam ganz lapidar: "Dann hätten Sie halt zwei Flatrates buchen müssen, dann wäre das genau abgrenzbar, so darf ich schätzen."
Bei Freiberuflern im künstlerischen Bereich muss man höllisch aufpassen, wie man seine Rechnungen gestaltet. Wenn die da auch nur eine Position finden, die als gewerblich eingestuft werden kann, kommen die schwuppdiwupp mit Gewerbesteuer um die Ecke. Im "worst case" ist man dann fürs FA ein Gewerbetreibender aber für die KSK weiterhin ein Künstler. Ganz großes Kino, welches ein Designbüro, mit dem ich früher viel zu tun hatte, ruiniert hat. Die hatten blöderweise mal für einen Kunden Plakate drucken lassen und den Druck in Rechnung gestellt. Dann stand da noch dauernd die Position "CD brennen" und das war's dann mit "Freiberufler".
Hab den Link zum oben erstellten Zitat nicht eingefügt, da ich nicht weiß, ob sowas hier ok ist. Einfach nach "Übungsleiterpauschale" googeln reicht.
Wünsche Dir viel Glück beim Kampf gegen die Steuerwindmühlen!