Kann mir jemand sagen, mit welchem "Steuersatz" Ihr auf eure Selbstständigen Nebeneinkünfte plant?
Die Kollegen haben ja schon das meiste erklärt. Den Durchschnitts- und Grenzsteuersatz hast Du vermutlich aus Deinem Bescheid oder der Steuersoftware. Den Durchschnittssatz gibt es deshalb nur rein rechnerisch, weil es entgegen weit verbreiteter Vorstellung
nicht so ist, dass sich aus einer bestimmten Einkommenshöhe ein bestimmter Steuersatz ergibt, der dann auf den Gesamtbetrag anzuwenden wäre.
Es ist vielmehr so, dass bestimmte Teile Deines Einkommens jeweils
unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Am einfachsten zu erklären ist das beim sog. Grundfreibetrag. Alles, was Du bis zu diesem Betrag - derzeit 11.604,00 € für Alleinstehende - verdienst, ist steuerfrei
, hat also einen Steuersatz von 0 %. Selbst der Einkommensmillionär zahlt also auf diesen Teil seines Einkommens
gar nix.
Nur auf das, was
darüber hinaus geht (aber noch
unter der nächsten Stufe liegt, wovon wir hier der Einfachheit halber ausgehen), zahlst Du dann ca. 14 %, den sogenannten Eingangssteuersatz. Zählst Du jetzt beide Teile des Einkommens zusammen, zahlst Du auf Dein Gesamteinkommen rein rechnerisch natürlich weder 0 % noch 14 %, sondern eben irgendwas dazwischen, z.B. 9,8 %. Das ist dann Dein persönlicher
Durchschnittssteuersatz. Der steht also nicht im Gesetz, sondern dient nur Deiner Information.
Nehmen wir jetzt mal an, Du verdienst insgesamt nun doch einiges mehr als diese erste Stufe. Dann ergeben sich immer höhere Steuersätze, bis hin zum Spitzensteuersatz von 45 %, der auf alles zu bezahlen ist, was über 277.825 € hinaus reinkommt. Ob man also 300.000,00 € oder 30.000.000,00 € verdient, macht dann (durchaus diskussionswürdig) beim Steuersatz keinen weiteren Unterschied mehr. Im mittleren Bereich verändert sich der Steuersatz durch die Progressionsformel in § 32a EStG dagegen quasi mit jedem Euro.
Der
Grenzsteuersatz steht ebenfalls nicht im Gesetz, er ist vielmehr sowas wie "Was wäre, wenn...". Diese Zahl informiert Dich darüber, welcher Steuersatz
auf den ersten Euro anzuwenden wäre, den Du über Dein derzeitiges Einkommen hinaus verdienen würdest.
Zu Deiner konkrete Frage bedeutet das aus meiner Sicht: Plane
mindestens mit dem Grenzsteuersatz. Wenn Deine musikalische Tätigkeit ein Nebenverdienst ist, kommt er ja im Idealfall zu Deinem bisherigen Einkommen hinzu.
Nehmen wir mal an, Du verdienst zur Zeit 50.000 € im Jahr, und es steht im Steuerbescheid ein Grenzsteuersatz von 30 % (das ist jetzt von den Zahlen her sicher nicht ganz korrekt, aber es geht ums Prinzip), und Du rechnest mit 10.000 € zusätzlichen Einnahmen. Dann müsstest Du mindestens diese 30 % daraus für die Steuer zurücklegen. Tatsächlich aber eher mehr, weil hier ja die besagte Progression zuschlägt, Du also zugleich mit mehr Einkommen nicht nur
linear mehr Steueranteil zahlst, sondern zugleich auch der
Prozentsatz selbst wächst. Es sind also vielleicht eher 35 % bzw. 3.500 €, die man zusätzlich für die nächste Steuer zurücklegen sollte.
Das ist eben das viel beklagte Problem mit diesem Steuersystem, dass die Rechnerei aufwendig ist, und es für den Laien nicht so ganz leicht vorherzusagen ist, was rauskommt. Es ist aber die Konsequenz daraus, dass man sich auch in der Gesellschaft weitgehend einig ist, dass ein einheitlicher Steuersatz für alle nicht unbedingt gerechter wäre. Wer aus einer Million 45 % zahlt, dem bleibt unter dem Strich ja doch noch viel mehr als dem, der aus 17.000 € "nur" 14 % zahlt.
In sofern: Ja, wenn Du mit der Musik gut dazu verdienst, zahlst Du auch einen höheren Steuersatz. Was besseres ist aber auch noch keinem eingefallen, und so gehts letztlich darum, die jeweiligen Grenzen "gerechter" zu setzen, die ich selber schon auch diskussionswürdig finde. Das wäre dann aber mehr was für den MB-Biergarten.
Was übrigens nur ein Gruselmärchen ist, ist die Idee, man würde am Schluss mehr draufzahlen als die zusätzlichen Einnahmen ausmachen. Das ist schon rein mathematisch nicht möglich.
Und das beste am Schluss: Ist die Musik tatsächlich als ernsthafte Einnahmequelle gedacht (und nicht nur Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht), kannst Du den nächsten G.A.S.-Anfall von der Steuer absetzen... Umsatzsteuer und Gewerbesteuer würden jetzt dagagen zu weit führen, da solltest Du Dir aber auch Gedanken machen, wenn es größeren Umfang annimmt, je nach Art der Verträge und der Organisationsform der Band.
Gruß, bagotrix