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Hobby-Band sinnvoll beim FA versteuern?!

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Volker5555
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Hallo zusammen,

hab mich jetzt schon kreuz und quer durch diverse Foren gelesen und finde keine passende Antwort.

Nehmen wir mal an, ein Hobbymusiker spielt in einer größeren Cover-Band (10 Personen/alles Hobbymucker) und absolviert 4 – 5 Gigs pro Jahr. Bei diesen Gigs werden dem Veranstalter schriftlich 500€ pauschal (ohne MWST) in Rechnung gestellt. Die Band zahlt knapp 1000€ Miete und Nebenkosten pro Jahr und zahlt (da sich das bei den Beträgen eh nicht lohnt) das Geld nicht aus, sondern sammelt das was auf diesem Weg noch übrig bleibt um dann in 2 – 3 Jahren zusammen eine Gruppenreise oder so zu machen. So wie ein Kegelclub halt :) Instrumente, Kilometergeld und so weiter werden logischerweise auch nicht abgerechnet.

Diese Band wäre Steuerrechtlich, zwar nicht gemeldet, wird aber sofern ich das vorhin richtig gelesen habe, vom Finanazamt erst mal automatisch wie eine GbR betrachtet. Dem Veranstalter gegenüber steht auf der Rechnung aber immer nur die eine von den 10 Personen. Muss dann die eine Person z.B. mit einer „Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung“ alleine dem FA. gegenüber Rede und Antwort stehen, oder darf der jenige auch die Kosten für Instrumente, Kilometergeld der anderen in seine Steuererklärung aufnehmen?!

Sorry, wenn ich so blöd frage! Man hört halt immer wieder von Fällen, wo der Fiskus jemand auf dem Kieker hat und dann einfach Annahmen trifft und Steuern festlegt. Ich vermute, so etwas ist Liebhaberei. Aber wie genau und sinnvoll muss/kann man so etwas denn nachweisen?

Gruß Funky_chicken
 
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Hallo !
Ich empfehle in solchen Fällen immer: Ruf deinen zuständigen Finanzbeamten an, erkläre ihm genau das was du hier geschrieben hast und du wirst staunen, wie gut du dann beraten wirst. Die Finanzbehörden sind nämlich dazu verpflichtet solche Auskünfte zu geben. Evtl. müsst ihr ein paar Unterlagen wie Mietvertrag, Instrumenten-Rechnungen usw. vorlegen, dann sagt euch das Finanzamt wie die das gerene hätten. Und dann braucht ihr keine Angst mehr zu haben das etwas schief läuft. Ich kenne Fälle in denen das wirklich als "Liebhaberei" eingestuft wurde, in anderen mussten die Bands auch komplette Steuer-Erklärungen abgeben.

ciao

bluebox
 
wir haben uns damals auch schon beim zuständigen Finanzamt beraten und hatten aber über 20 Gigs pro Jahr zu viert. Der wollte damals nix von anmelden wissen und meinte, lohnt den Aufwand nicht, da wir auch Proberaummiete, Fahrtkosten , Material , Werbung usw gegengerechnet hätten ;) Für den Finanzbeamten zählte das was wir machen zur "Liebhaberei"
 
..... und gerade deswegen würde ich beim FA noch mal nachhaken, weil es da schon noch gewisse Unterschiede gibt. Ne Band wird wahrscheinlich schon deswegen spielen, weil man vielleicht doch die eine oder andere Kröte aufs Konto bekommen will, und für diesen Fakt gibt es dann das Stichwort "Gewinnerzielungsabsicht". Und die hat mit "Liebhaberei" wenig zu tun. Wenn man nämlich Absichten hat, muss das im Umkehrschluss nicht heißen, das man im Endeffekt nicht doch nur Kosten hat, die man dann wieder in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Und das zweite Stichwort heißt dann "nachhaltig", weil das FA schon nach ein paar Jahren nachprüfen kann (und wird), ob man immer noch in Absicht handelt, oder vielleicht doch nur aus Liebhaberei, sprich die Kosten in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stehen. Einnahmen sind zwar keine Gewinne, aber man hofft ja doch, auch Gewinne zu erzielen. Und regelmässige Einnahmen (und vor allem Ausgaben) könnten rein rechnerisch schon ihre Auswirkungen haben. Nebenbei ist man mit einer Bekanntgabe der Angelegenheit dann auch davor gefeit, daß durch das FA mal unangenehme Fragen gestellt werden, oder man bei einer gut laufenden Band ohne Anmeldung auch mal unangemeldeten Besuch bekommt. Stichwort hierzu: Ehrlich währt am längsten.
Und deswegen würde ich mir das beim FA unter den gegebenen Stichworten (außer dem letzten) schon nochmal genau erklären lassen, weil die einen das so handhaben, und die anderen wieder nicht.
Bis die Tage!;)
 
klar. Natürlich fragt man sicherheitshalber beim Finanzamt im voraus an. Wenn der Finanzbeamte aber uns erklärt hat, dass ihn das nicht interessiert weil wir das nebenher machen und die Einnahmen im Verhältnis so gering sind, dass sich das fürs Amt überhaupt nicht lohnt, nachzuhaken, dann war die Sache für uns auch erledigt und wir haben so weitergemacht wie bisher auch.
 
..es geht nicht darum, ob es sich für das Amt lohnt, sondern für Euch. Wenn ihr nämllch ganz legal Ausgaben geltend machen könnt, warum solltet ihr das dann nicht tun, wenn diese sich steuermindernd auswirken können?
 
Diese Band wäre Steuerrechtlich, zwar nicht gemeldet, wird aber sofern ich das vorhin richtig gelesen habe, vom Finanazamt erst mal automatisch wie eine GbR betrachtet. Dem Veranstalter gegenüber steht auf der Rechnung aber immer nur die eine von den 10 Personen. Muss dann die eine Person z.B. mit einer "Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung" alleine dem FA. gegenüber Rede und Antwort stehen, oder darf der jenige auch die Kosten für Instrumente, Kilometergeld der anderen in seine Steuererklärung aufnehmen?!

Wenn das so läuft, ist das nicht sauber geregelt. Die Rechnung müsste von der Band-GbR ausgestellt sein. Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung macht nur die GbR, und dort können auch die Ausgaben der GbR-Mitglieder einfließen, was in der Gewinnfeststellung des FFinanzamts das individuelle zu versteuernde Einkommen drückt.
 
Hi Beyme,

deshalb such ich ja das halbe Netz durch. Ich bin da auch nur wegen dem einen Veranstalter drauf gekommen. Der hält einem neuerdings nach dem Konzert halt ein Dokument unter die Nase auf dem Rechnung, der Bandname und auch mein Name, und meine Anschrift stehen. Wir sind aber nicht als GBR gemeldet. Ich glaube auch nicht, dass das sinnvoll ist wegen (aufs Jahr ca. 2000€ theorethisch durch 10 Personen) so etwas zu tun. Natürlich scheue ich wie fast jeder Mucker auch den Aufwand. Vermute halt, daß ich das gegenüber dem Finanzamt nur als Einzelperson in meiner Erklärung geltend machen kann. Und da reicht dann das Kilometergeld und die Anschaffungen übers Jahr halt nicht aus. Wenn man das für alle 10 machen würde, müsste das Amt uns einiges rauszahlen, aber wer macht das als Hobbymusikant schon.

Ich ruf wohl einfach mal an.:)

Viele Grüße Volker
 
Der hält einem neuerdings nach dem Konzert halt ein Dokument unter die Nase auf dem Rechnung, der Bandname und auch mein Name, und meine Anschrift stehen. Wir sind aber nicht als GBR gemeldet.

Das ist egal, ihr seid schon jetzt eine GbR, ohne dass Ihr irgendwas anmeldet. Solange Ihr keine Gewinnerzielungsabsicht habt und regelmäßig Miese macht, sind Eure Einnahmen für Euch nicht steuerlich relevant und Ihr müsst nichts weiter unternehmen. Sollte Euch das Finanzamt irgendwann mal dumm kommen, solltet Ihr aber alle Belege für Fahrtkosten, Ausgaben für Instrumente, Equipment, Saiten usw. in einer großen Kiste gebunkert haben.
 

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