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Bandnamen und Recht..

Marcer
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Hab da mal eine Frage...

Und zwar gibt es eine deutsche Band namens "XY" (um es mal allgemein zu halten), außerdem eine Band aus den USA mit dem Namen "The XY"

Letztere Hat nun Band XY aus Deutschland eine E-Mail geschrieben, dass sie Besitzer der "United States Trademark" für den Namen sind und dass Band XY nun Bescheid weiß und den Namen quasi nicht mehr verwenden darf.

Nun die Frage, ist das überhaupt rechtens? Erstens ist es ja nichtmal derselbe Name, da bei einer der Bands ja noch ein "The" davor ist..

Zweitens kommen die Bands ja aus Deutschland und USA, da stellt sich die Frage ob diese United States Trademark für Band XY aus DEUTSCHLAND überhaupt irgendeine Bedeutung hat?


Würde mich über Antworten und Vorschläge wie sich Band XY verhalten sollte sehr freuen :)
 
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Hab die Threads größtenteils schon gesehen, allerdings konnten die auch nicht wirklich helfen.

Problem ist ja wiegesagt dass ja nur ein Teil des Namens gleich ist, schließlich hat die USA-Band noch ein "the" davor.. und das Recht eben nur in den USA.. und Band XY kommt ja aus Deutschland :confused:
 
Es ist zu beim Deutschen Patent und Markenamt (dpma) in München zu klärern wer die Rechte für DLand hat. Hat TheXY diese nicht können sie erstmal brausen gehen. Weltweiter Schutz kostet ein paar Markfufzich

Kritisch wird es erst wenn ihr in Ländern aktiv werden wo "TheXY" geschützt ist.
 

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