Schuko-Verlängerung selbst bauen - rechtliche Lage, Produkte und Bezugsquellen

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Technische Seite:
Der Spannungsabfall ist völlig egal! Das kritische Argument ist, ob bei einem Kurzschluss am Ende des Kabels noch sicher der B/C-Leitungsschutzschalter davor auslöst, und zwar in der magnetischen Auslösung. Also bekommt man auch mit einigen Übergangswiderständen noch die 100/150A zusammen, die so ein Automat braucht. Ansonsten kommt es noch viel auf Bündelung und Verlustleistung an.

Rechtliche Seite (Aussage eines Laien):
Die nicht abnehmen zu lassen könnte man als grob fahrlässig sehen. Da ist man dann selbst dran, ggf. zahlt auch keine Versicherung.
Ansonsten, wenn etwas passiert, ist das eine Frage der Haftung. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann man meines Wissens nach nicht so leicht in Verträgen ausschließen, aber Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit oder Materialversagen / höherer Gewalt schon. Ist so ein Ausschluss drin, ist man fein raus, wenn nicht sollte man sich eine Berufshaftpflicht suchen, aber nicht nur wegen der Steckdosenleiste, denn nach BGB haftet man voll und unbeschränkt.
 
2,5mm² ist definitiv die bessere Wahl, allein schon weil sie mechanisch beanspruchbarer sind. Wir ( Filmtechnik, VA-Technik Verleih) haben vor kurzem Alle 1,5er Schukos aussortiert. Auch wenn 1,5mm² ohne Problem mit 16 A abgesichert werden können, ist es auch einfach nicht gerne gesehn.
 
SB schrieb:
Vor allem immer eins bedenken: Selbst wenn der Spannungsfall nicht zum unmittelbaren Problem wird, weil kaum Last draufhängt: Die Leitungs- und Übergangswiderstände sind trotzdem da. Ein C32er braucht im blödsten Fall über 250A zum schnellen Auslösen, da sind wir knapp über 1 Ohm maximale Schleifenimpedanz, das hat man verdammt schnell zusammen. Da kanns an einer auftretenden Kurzschlusstelle dann bei Überschreitung dieses Wertes recht lange recht spektakulär scheppern, bis da mal eine Sicherung fällt.
Ganz ganz wichtiger Punkt, der mir hier bisher viel zu sehr unter den Tisch gefallen ist. Bei den Leitungslängen (50m 1,5mm² sind schon kritisch) löst der LS nicht mehr binnen der vorgeschriebenen 0,4s aus, weil der Kurzschlussstrom nicht ausreichend hoch ist.
Bei den in der VA-Technik häufig verbauten LS mit C-Charakteristik muss der 10-fache Nennstrom erreicht werden. Bei LS mit B-Charakterisik ist es der 5-fache Nennstrom. Bei einer Schuko-Verlängerung reden wir also von 160A!
Und hier muss der Weg von der UVT bis zur Dose, an der die Verlängerung dran ist, auch noch berücksichtigt werden, genauso wie alle Steckverbindungen.

2,5mm² ist definitiv die bessere Wahl, allein schon weil sie mechanisch beanspruchbarer sind. Wir ( Filmtechnik, VA-Technik Verleih) haben vor kurzem Alle 1,5er Schukos aussortiert. Auch wenn 1,5mm² ohne Problem mit 16 A abgesichert werden können, ist es auch einfach nicht gerne gesehn.
1,5mm² kann man schon einsetzen, bei kleinen Lasten und kurzen Wegen. Für große Last nehme ich aber auch durchweg 2,5mm². Dabei auch an aufgenommene Scheinleistungen denken und nicht nur die angegebene Wirkleistung vom Typenschild berücksichtigen ;)

LG :)
 
Hallo,

ich finde es wurdebisher nicht wirklich auf die eigentliche Frage der Haftung eingegangen. Es kommt darauf an wo die leitungen eigesetzt werden. Zuhause kann man alles mögliche machen. Im öffentlichen Bereich aber nicht .Die Rechtsgrundlage
sind die Berufsgenossenschaftlichen Regeln , UVVs . Die BGV A3 schreibt vor das der Unternehmer , also in diesem Fall der Veranstalter/Betreiber dafür Sorge trägt, dass allebei ihm eingesetzten elektrischen Betriebsmittel in einwandfreiem sicheren Zustand sind und die entsprechende vorschrift DIN VDE 0702 eingehalten ist. Diese regelt die vorgeschriebene elektrische Prüfung. D.h. die Art der Prüfung, erforderliche Messungen, zulässige Messwerte für Schutzleiterwiderstand , Isolationswiderstand, Ersatzableitwiderstand und andere, und den Zeitraum für die Wiederholung derPrüfung. Der Zeitraum ist abhängig von der Beanspruchung der elektr. Betriebsmittel , ich würde angelehnt an die Prüffrist auf Baustellen von halbjährlich oder mind. jährlich ausgehen. Wer das nicht machen lässt, also die Geräteprüfung ( E-Check),sollte wissen, dass nicht nur der Veranstalter/Betreiber haftet sondern auch der Techniker der nicht geprüfte Geräte betrieben hat , wenn es zu einem Schaden kommt.
 
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Es kommt darauf an wo die leitungen eigesetzt werden. Zuhause kann man alles mögliche machen.
Wenn die Bude abbrennt auf Grund einer selbst zusammen gebastelten Leitung ... dann ist halt deine Bude abgebrannt ... und auf Grund "Vorsatz" zahlt die Versicherung nicht ... tja man merke: "Strom macht klein, schwarz und häßlich!"
 
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Hallo Leute

ihr seid selbst für euer Kabel verantwortlich. Das Kabel liegt vielleicht über einen Parkplatz und Fahrzeuge fahren drüber, meint Ihr wirklich, dass der Isolationswiderstand noch in Ordnung ist. Selbst die Prüfung durch einen Elektromeister sagt doch nichts darüber aus ob das Kabel richtig eingesetzt wurde.
Wenn Ihr mit eurem Auto zum TÜV fahrt und habt keine Mängel, braucht ihr dann nichts mehr am euren Wagen reparieren?

Gruß hardrocker
 
Der Vergleich hinkt aber massiv, oder baust du deine Autos selber?

Hier geht es um das Konfektionieren von Kabeln.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist dann nochmal ein ganz anderes Thema. Und ein ungeschütztes Kabel quer über einen Parkplatz ist sicherlich kein bestimmungsgemäßer Einsatz.
 
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Hallo mHs

Wenn ich mit meinem Wagen zum TÜV fahre und die Plakette erhalte, sagt das nur aus, dass ich zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme keine oder geringfügig Mängel hatte. Das kann in ein paar Wochen schon wieder anders aussehen. Vielleicht hat ein Marder meine Bremsleitungen angenagt oder ich habe die Reifen durch meine Fahrweise runtergefahren usw. Falls jetzt ein folgeschwerer Unfall passiert, kann ich nicht den TÜV haftbar machen.

Genau so ist es mit der hier vorgeschlagene Endabnahme durch einen Elektromeister.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Leitung in Ordnung aber was ist in wenigen Wochen?
Stellen wir uns einmal vor man ist zu bequem den Stecker aus der Steckdose zu ziehen und man reißt die letzten Meter an der Leitung um den Stecker aus der Dose zu bekommen. Das geht sicherlich eine Zeit gut - bis …. Genau jetzt fangen die Probleme an.
Es ist alles eben nur eine Momentaufnahme.

Davon abgesehen, auch der Elektromeister will leben. Er kann sich doch nicht auf einen Fremden verlassen und einfach eine Prüfbescheinigung ausstellen. Ich würde im diesem Fall Stecker und Kupplung aufschrauben, um mich von einer fachgerechten Ausführung zu überzeugen. Erst dann könnte ich die Leitung überprüfen und die Bescheinigung ausstellen. Ich denke da ist man mit 15 Minuten gut bedient, was etwa 15 Euro kosten würde, zusätzlich Mehrwertsteuer, versteht sich. Ist es da nicht günstiger direkt eine Verlängerungsleitung mit VDE Zeichen zu erwerben.

Gruß heartrocker
 
Ja, aber Du kannst doch nicht vor jeder Fahrt (jedem Einsatz des Kabels) erst zur Werkstatt fahren, um das Auto/Kabel überprüfen zu lassen?

Oder was ist jetzt die Quintessenz deiner Worte?
 
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Hallo tonstudio2

Es geht hier um die Haftung.
Einige Beispiel: Die Musik kommt gut beim Publikum an, alle tanzen wie wild. Das hat jedoch nichts mit der Musik zu tun, sondern mit den Kriechströmen auf feuchten Rasen. Denn normale Gummileitungen werden mit den Jahren porös.
Habt ihr bei Euren Auftritt alle Leute im Blick, vielleicht spielt einer mit einem Messer am Kabel rum oder es sind gar Kabeldiebe am Werk.
Warum muss ich als Musiker für lange Leitungen zuständig sein? Macht doch einfach vernünftige Verträge und fordert auf der Bühne eine bestimmte Anzahl von Steckdosen mit einer bestimmten Absicherung (zum Beispiel rechts und links mit 16A).
Nun liegt die Haftung beim Veranstalter, ihr seid lediglich von der Bühnensteckdose bis zum Verstärker haftbar und das sollte man doch im Griff haben.
Man könnte zum Beispiel auch einen 32A Drehstromanschluß fordern. Ihr selbst habt auf einem Brett einen montierten Schaltkasten mit FI-Schalter, Sicherungsautomaten und Steckdosen. Das Brett mit Kasten sollte allerdings vom Fachmann installiert worden sein. Die beste Lösung, so seid auch ihr geschützt.

Gruß heartrocker
 
Wenn ich mit meinem Wagen zum TÜV fahre und die Plakette erhalte, sagt das nur aus, dass ich zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme keine oder geringfügig Mängel hatte. Das kann in ein paar Wochen schon wieder anders aussehen. Vielleicht hat ein Marder meine Bremsleitungen angenagt oder ich habe die Reifen durch meine Fahrweise runtergefahren usw. Falls jetzt ein folgeschwerer Unfall passiert, kann ich nicht den TÜV haftbar machen.

Alles richtig, und das ist dann im übertragenen Sinne mit der Abnahme der Kabel durch eine ausgebildete Fachkraft vergleichbar.

Aber das ...
ihr seid selbst für euer Kabel verantwortlich. Das Kabel liegt vielleicht über einen Parkplatz und Fahrzeuge fahren drüber, meint Ihr wirklich, dass der Isolationswiderstand noch in Ordnung ist. Selbst die Prüfung durch einen Elektromeister sagt doch nichts darüber aus ob das Kabel richtig eingesetzt wurde.
Wenn Ihr mit eurem Auto zum TÜV fahrt und habt keine Mängel, braucht ihr dann nichts mehr am euren Wagen reparieren?
... hat mit der Frage dieses Threads nichts zu tun, ist also quasi OT.

Das ungeschützte Kabel auf einem Parkplatz ist wie einAuto, dass du nicht bestimmungsgemäß einsetzt, also z.B. im Gelände oder beim Rennsport einsetzt, überlädst, ... . Da wird auch der TÜV keine Verantwortung übernehmen, dass das Fahrzeug danach noch verkehrstüchtig ist.

Das alles hat aber mit der Fragestellung dieses Threads nichts zu tun. Denn die Frage lautet:

Wie sieht das denn von der rechtlichen Lage her aus? Angenommen eine Person wollte Schuko-Verlängerungsabel selbst zusammenbauen und live einsetzen, müsste diese Person dafür irgendwelche offiziellen Voraussetzungen erfüllen?

Keiner spricht hier von den Dauerbelastungen während des Gebrauchs. Die haben im Übrigen auch die selben Auswirkungen, ob ein Kabel fertig gekauft ist oder sachkundig, selbst konfektioniert wurde. Sind also zur Klärung der Frage unerheblich.


Davon abgesehen, auch der Elektromeister will leben. Er kann sich doch nicht auf einen Fremden verlassen und einfach eine Prüfbescheinigung ausstellen. Ich würde im diesem Fall Stecker und Kupplung aufschrauben, um mich von einer fachgerechten Ausführung zu überzeugen. Erst dann könnte ich die Leitung überprüfen und die Bescheinigung ausstellen. Ich denke da ist man mit 15 Minuten gut bedient, was etwa 15 Euro kosten würde, zusätzlich Mehrwertsteuer, versteht sich. Ist es da nicht günstiger direkt eine Verlängerungsleitung mit VDE Zeichen zu erwerben.
Eine Bescheinigung ohne Prüfung war hier auch nicht diskutiert. Natürlich soll der Elektromeister / Fachkraft / ... prüfen und erst dann bescheinigen. Wie umfangreich er die Prüfung ausgestaltet, ist seine Sache, soweit er zumindest die vorgeschriebenen Prüfungen durchführt. Auch was er berechnet, ist seine Sache. Der Besitzer der Kabel kann dann ja abwägen, was für ihn günstiger und praktikabler ist.

Es geht hier um die Haftung.
Einige Beispiel: Die Musik kommt gut beim Publikum an, alle tanzen wie wild. Das hat jedoch nichts mit der Musik zu tun, sondern mit den Kriechströmen auf feuchten Rasen. Denn normale Gummileitungen werden mit den Jahren porös. ...

Auch dieses Beispiel hat mit der Fragestellung nichts zu tun.

Der Prüfer des Kabels, wie auch der Prüfer bei TÜV, Dekra, GTÜ, ... prüft und bescheinigt ggf. die momentane Betriebssicherheit des Fahrzeugs bzw. des Kabels. Erkennbare kleine Schäden, die mittel- bis langfristig zu einem Sicherheitsrisiko werden, sollen dabei ebenfalls erkannt werden, soweit das mit den technisch aktuellen Prüfverfahren realisierbar und zumutbar ist. Niemand gibt dir die Garantie, dass das Fahrzeug / Kabel bis zum nächsten Prüftermin einwandfrei funktioniert. Wie soll er auch, weiß er doch nicht, was du mit Auto / Kabel in der nächsten Zeit anstellst.

Haftung und Sorfaltspflicht des Betreibers ist da nochmal ein anderes Thema.
Die STVO legt sinngemäß fest, dass der Autofahrer vor Antritt der Fahrt sich davon überzeugen muss, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Sie definiert also recht klar, dass die Verantwortung beim Fahrer liegt. Sinngemäß übertragbar wird man auch die Verantwortung für die eingesetzten Kabel nicht dem prüfenden Elektromeister übertragen können sondern selber tragen müssen.


Warum muss ich als Musiker für lange Leitungen zuständig sein? Macht doch einfach vernünftige Verträge und fordert auf der Bühne eine bestimmte Anzahl von Steckdosen mit einer bestimmten Absicherung (zum Beispiel rechts und links mit 16A).
Du bist hier im PA-Bereich. Der Fragesteller ist ggf. der jenige, der DIR diese Anschlüsse zur Verfügung stellt. Da sollte es dir doch recht sein, wenn er sich erkundigt, wie dies am effektivsten unter Einhaltung der gültigen Gesetze und Vorschriften ablaufen kann :nix:.
 
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Wenn die Fragestellung so einfach ist und der Fragesteller sogar der Veranstalter ist, dann kann man vor Selbstbau nur warnen, oder kürzer

N e i n ! zum Selbstbau.

J a ! zur Haftung.

Mal nebenbei bemerkt, falls zum Beispiel am 100m Verlängerungskabel bei 16A Sicherung am anderen Ende ein Kurzschluß auftritt, habe ich große Bedenken, dass die Sischerung auslösen wird. Das können wir dann in einem anderen Threat, oder wenn es zu spät ist, diskutieren.

Gruß heartrocker
 
Mal nebenbei bemerkt, falls zum Beispiel am 100m Verlängerungskabel bei 16A Sicherung am anderen Ende ein Kurzschluß auftritt, habe ich große Bedenken, dass die Sischerung auslösen wird. Das können wir dann in einem anderen Threat, oder wenn es zu spät ist, diskutieren.

Auch hier ist es wieder für den entstehenden Schaden nicht relevant, ob das Kabel entsprechend der geltenden Normen selbst konfektioniert wurde, oder fertig konfektioniert gekauft wurde.

Du musst mich nicht verstehen, aber nochmal erkläre ich es nicht: Ich bin raus!
 
Mal abgesehen davon, dass ich einem ordentlich (also von jemandem, der es halbwegs kann) selbst konfektionierten Kabel allemal mehr vertrauen würde als dem PVC-Chinakram, der im Baumarkt angeboten wird - und genau der wird sonst im Zweifel zum Einsatz kommen. Ein Kabel vom Fachhändler mit Gummischlauchleitung und ausreichend Querschnitt will in der Länge dann nämlich auch wieder keiner bezahlen. Die Rollenware geht ja noch, aber 100m konfektioniert in ordentlicher Qualität?
Und weil man sowas lieber aufgetrommelt hat, und dann die passende Trommel nicht dabei ist etc... ist dann selbst konfektionieren, so wie man es braucht, die bessere Variante.

Wenn man natürlich der "Qualitäts"ware aus dem Discounter mehr vertraut, weil da ein GS-Zeichen drauf ist, naja - jedem das seine. Ich glaube, zu vermeintlichen Qualitätsprodukten (irgendwas wie "Feuersessel" oder so...) und deren Auswirkungenen, die den Firmennamen in anderem Licht erscheinen lassen, kann Carl auch eine Menge erzählen.
 
...die den Firmennamen in anderem Licht erscheinen lassen, kann Carl auch eine Menge erzählen.

:rofl: Das ist wohl die treffendste Beschreibung! :great:

Und richtig, die Frage war von dem gestellt, der die Leitungen zur Bühne legt.
Wie herauszulesen bin ich kein Fachmann dafür, aber traue mir zu, das Zeug besser zu fertigen als [...].

Anforderung im Rider macht absolut Sinn, aber imo eher aus organisatorischen Gesichtspunkten. Wenn ich mir jetzt aber überlege: Der Veranstalter will auch was verdienen, bucht den nächst-billigsten Ton"kollegen" (aka Sohn seiner Schwägerin) und was dann da liegt... IKEA Verteiler wär dagegen wohl noch hochwertig.

MfG, livebox

P.S. Für Rechtschreibfehler haftet das Smartphone...
 

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