• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Abtretung der Verlagsrechte

R
ray12
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
23.07.10
Registriert
21.07.10
Beiträge
2
Kekse
0
Hallo!
Ich habe zwar mit der Suchfunktion schon das Forum hier durchsucht, bin aber nur auf Beiträge gestoßen, in denen das Thema am eher Rande behandelt wird...

Deshalb meine Frage:
Welche Bedeutung habe die Verlagsrechte (z.B. im Zusammenhang mit Filmmusik)?
Was bedeutet es, wenn man z.B. im Rahmen eines Buy-Outs die Verlagsrechte abtritt?

Soviel ich bisher herausgefunden habe, geht es da vorallem um die Einnahmen über die Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
Was ist außerdem noch von den Verlagsrechten betroffen?


Schöen Grüße
Ray12
 
Eigenschaft
 
Wenn du die Verlagsrechte an einem deiner Titel mittels Verlagsvertrag abgibst, vertritt in Zukunft der Verlag die im Vertrag festgelegten nicht über die GEMA verwertbaren Rechte an dem Musiktitel. Er vergibt also Abdruck-, Medley- oder Bearbeitungsgenehigungen, genehmigt die Verwendung in Werbung oder Film und vergibt im Falle von Musicals o.ä. das sogenannte "große Recht", also die Bühnenaufführung mit Tanz. In den meisten Fällen ist im Verlagsvertrag auch noch festgelegt, dass der Verlag den Urheber gegenüber der GEMA vertritt und sich dafür einen Teil der GEMA Einnahmen einstreicht. In der Regel beträgt der Verlagsanteil an den Gesamttatiemen eines Werkes 4/12 (Siehe Gema-Verteilungsplan §4). Der Anteil kann natürlich auch im Verlagsvertrag separat geregelt werden.
In der Praxis gibt es Verlage, die zwar die gesamten Verlagsrechte wahrhaben, sich auf bestimmte Teilgebiete spezialisiert haben. Ein Blasmusikkomponist, für den der Notenverkauf wichtiger ist wird sich wahrscheinlich einen anderen Verlag suchen, wie ein Jinglekomponist. Bei Notenverlagen sind Urheber z.B. des öfteren über den Verlagsvertrag auch noch am Notenverkaufsgeschäft prozentual beteiligt.
Am Besten googelst du einfach einmal "Musikverlagsvertrag" und liest dir ein paar Muster durch.
 
o.k.

Vielen Dank mal, das hilft schon etwas weiter...


ray
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben