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Als Musiker Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente?

  • Ersteller MarkFrisch20
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MarkFrisch20
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Was ist wenn man keine amtliche Ausbildung macht oder nach dem Abi studiert? Als Musiker wird man ja eher von Konzerten, Unterricht etc. "leben" oder besser gesagt dafür leben ;)
Das sind alles Dinge die man schlecht anmelden kann um Kindergeld und Halbwaisenrente zu erhalten. Wisst ihr wie da die Lage aussieht, ob man vielleicht ein Anrecht darauf hat weil man sich ja natürlich in einer gewissen Art "privat" vortbildet bzw. ausbildet?
 
Eigenschaft
 
Fragst Du für das Kind oder für die Eltern?

Aus diesem Merkblatt:

http://www.arbeitsagentur.de/zentra...ichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Kindergeld erhalten die Eltern, nicht das Kind.
Die leiblichen Eltern oder das verbleibende Elternteil können also Kindergeld beantragen. (Arbeitsagentur, Familienkasse)
Wenn das Kind über 18 ist, muss es eine Ausbildung absolvieren, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr etc.

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird.

Wer als Kind keinen Beruf lernt oder nicht studiert, fällt also nach 18 raus, Ausnahme: Erwerblos und als solches gemeldet. (von Ausnahmen wie Mutterschutz mal abgesehen) Weitere Ausnahme: Bis 21 wird weiter gezahlt, wenn das Kind einen Beruf erlernen will, aber noch keinen Azubi-Platz hat. Hierfür sind Nachweise erforderlich, auch für das Bestehen eines Ausbildungsplatzes, Immatrikulation etc.

Edit: Es muss sich um eine regelhafte Ausbildung handeln, Selbststudium reicht nicht aus und als Folge muss sich daraus ein (angestrebter) Abschluß in einem der anerkannten Berufe ergeben.

Die Halbwaisenrente steht dem Kind selbst zu wenn es alleine wohnt, ansonsten dem verbleibenden Elternteil. Hat das Kind eigenes Einkommen, wird ihm das teilweise auf die Rente angerechnet, den genauen Satz kenne ich nicht, es ist aber nicht so viel. Wenn das Kind allerdings 3000,- im Monat verdient, dürfte nichts mehr an Rente rüberkommen ... schau mal hier:

http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/18b.html ( 18a wäre für das Kind auch relevant, es wird also nahezu jede Art von Einkommen erfasst.)

Wenn Du für das Kind fragst: Halbwaisenrente ist also noch eine Weile drin, aber im Prinzip gelten hier die gleichen Einschränkungen wie beim Kindergeld:

Keine Ausbildung - kein Geld, mehr dazu:

http://www.unterhalt.net/blog/soziales/halbwaisenrente.html
 
Danke! Ich frage für das Kind.
Aber wenn dieses jedoch ein Jahrespraktikum im Musikalienhandel z.B machen würde, wäre es dann wieder berechtigt Kindergeld bzw. Halbwaisenrente zu erhalten?
Muss es Geld verdienen um Kindelgeld zu erhalten? Oder ist es egal wenn z.B der Praktikant kein Geld vom Arbeitgeber bekommt?
 

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