Fragst Du für das Kind oder für die Eltern?
Aus diesem Merkblatt:
http://www.arbeitsagentur.de/zentra...ichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
Kindergeld erhalten die Eltern, nicht das Kind.
Die leiblichen Eltern oder das verbleibende Elternteil können also Kindergeld beantragen. (Arbeitsagentur, Familienkasse)
Wenn das Kind über 18 ist, muss es eine Ausbildung absolvieren, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr etc.
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird.
Wer als Kind keinen Beruf lernt oder nicht studiert, fällt also nach 18 raus, Ausnahme: Erwerblos und als solches gemeldet. (von Ausnahmen wie Mutterschutz mal abgesehen) Weitere Ausnahme: Bis 21 wird weiter gezahlt, wenn das Kind einen Beruf erlernen will, aber noch keinen Azubi-Platz hat. Hierfür sind Nachweise erforderlich, auch für das Bestehen eines Ausbildungsplatzes, Immatrikulation etc.
Edit: Es muss sich um eine regelhafte Ausbildung handeln, Selbststudium reicht nicht aus und als Folge muss sich daraus ein (angestrebter) Abschluß in einem der anerkannten Berufe ergeben.
Die Halbwaisenrente steht dem Kind selbst zu wenn es alleine wohnt, ansonsten dem verbleibenden Elternteil. Hat das Kind eigenes Einkommen, wird ihm das teilweise auf die Rente angerechnet, den genauen Satz kenne ich nicht, es ist aber nicht so viel. Wenn das Kind allerdings 3000,- im Monat verdient, dürfte nichts mehr an Rente rüberkommen ... schau mal hier:
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/18b.html ( 18a wäre für das Kind auch relevant, es wird also nahezu jede Art von Einkommen erfasst.)
Wenn Du für das Kind fragst: Halbwaisenrente ist also noch eine Weile drin, aber im Prinzip gelten hier die gleichen Einschränkungen wie beim Kindergeld:
Keine Ausbildung - kein Geld, mehr dazu:
http://www.unterhalt.net/blog/soziales/halbwaisenrente.html