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Öffentliche musikalische Aufführungen mit digitalen (Tablet) Noten = Grauzone?

Mecky
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Öffentliche musikalische Aufführungen mit digitalen (Tablet) Noten = Grauzone?

Wie allgemein für jedermann bekannt, dürfen die Spieler- Sänger- bei öffentlichen musikalischen Aufführungen nur mit, bzw. nach den erworbenen original Noten spielen- singen.

Demnach wäre, trotz vieler Vorteile, ein Umdenken und letztendlich der Weg, bei öffentlichen Auftritten, statt Papiernoten, umsteigen auf digital- auf Tablet, noch nicht rechtlich umsetzbar?
 
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Moin!

Für unsere Bigband werden viele Noten schon längere Zeit digital erworben. Ob man sie dann ausdruckt oder in ein Tablet packt, eine Arbeitskopie ist's ohnehin. Wir können ja nicht mit 17 Mann um des Bandleaders PC sitzen und aus der Partitur spielen.

"Modern problems require modern solutions."

Grüße
Omega Minus
 
Ob man sie dann ausdruckt oder in ein Tablet packt, eine Arbeitskopie ist's ohnehin.
Ja, genau das ist es, und genau das ist, wenn man den vielen Informationen, die auf xxx Seiten im Internet verbreitet sind Glauben schenkt, nicht erlaubt.
Ohne Zustimmungen der Rechtsinhaber- sei jegliches Kopieren nicht zulässig!

Wenn ich das alles richtig verstehe bedeutet das:
Das Kopieren der Originale ist, egal für welche Zwecke, -ob zum Proben und Üben, zum Mitlesen, Umblättern, zum Schonen der Originale-, verboten!
 
Das Kopieren der Originale ist, egal für welche Zwecke, -ob zum Proben und Üben, zum Mitlesen, Umblättern, zum Schonen der Originale-, verboten!
ist eingeschränkt durch Privatkopie (§ 53 UrhG)
 
Die Privatkopie hilft hier aber nicht weiter, weil sie nicht bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet werden darf.

Und vor allem in Klassik-Kreisen wird das auch weiterhin teils recht strikt gehandhabt. Da kleben Instrumentalisten oft ihre Kommentare mit leichten Aufklebern auf Originalnoten und machen die nachher rückstandslos wieder weg.

Unterschiedlich kann es gehandhabt werden, wenn die Noten bereits digital erworben wurden. Da muß man das Kleingedruckte lesen. Bei Papiernoten dagegen hat sich die Welt bislang noch nicht sonderlich weitergedreht.
Von Hand abschreiben, das geht immer ;)
 
Ja, genau das ist es, und genau das ist, wenn man den vielen Informationen, die auf xxx Seiten im Internet verbreitet sind Glauben schenkt, nicht erlaubt.
Ohne Zustimmungen der Rechtsinhaber- sei jegliches Kopieren nicht zulässig!

Ohne diese Zustimmung ist der Erwerb online von Big-Band-Arrangements, die als PDF zugeschickt werden, komplett sinnlos. Ich werde unsere Leader fragen.

Wenn ich das alles richtig verstehe bedeutet das:
Das Kopieren der Originale ist, egal für welche Zwecke, -ob zum Proben und Üben, zum Mitlesen, Umblättern, zum Schonen der Originale-, verboten!

Das Original ist ein PDF. Your Call.

Grüße
Omega Minus
 
Ohne diese Zustimmung ist der Erwerb online von Big-Band-Arrangements, die als PDF zugeschickt werden, komplett sinnlos.
Wieso sinnlos?

M. E. wäre eine digital- online zugeschickte PDF-Datei, welche nur einmal ausgedruckt werden dürfte ein Original. Jeder weitere Ausdruck, bzw. die mehrmalige Nutzung dieser Datei bei öffentlichen Aufführungen, wären, solange kein Kaufnachweis dafür vorliegt, Illegale Kopien.

Der Dirigent hat die Partitur, die Orchester- Bandspieler bekommen entsprechende- auf Instrument bezogene erworbene Stimmen. So kenne ich es.
Das ist ja nicht sinnlos aber kostenintensiv.
Für Papiernoten besteht quasi kein wirklicher kopierbedarf.

Wie das bei Handhabungen, wo die Spieler ihre Stimmen per Tablet ablesen, rechtlich geregelt werden könnte, ist mir noch nicht klar.
Zur notwendigen Kopie der Tablet-Noten, wäre ein original in Papierform m. E. nicht zulässig, da ja jegliches kopieren nicht erlaubt ist.
 
Wieso sinnlos?

M. E. wäre eine digital- online zugeschickte PDF-Datei, welche nur einmal ausgedruckt werden dürfte ein Original.

Ja ,mit Deiner zusätzöichen Einschränkung natürlich, Mir ging es darum, dass man sowiso ausdrucken muss wegen Praktikabilität.

Jeder weitere Ausdruck, bzw. die mehrmalige Nutzung dieser Datei bei öffentlichen Aufführungen, wären, solange kein Kaufnachweis dafür vorliegt, Illegale Kopien.

Aha, jetzt kommt noch zusätzlöich "sofern ein Kaufnachweis vorliegt". Noch mehr Zusatzbedingungen. :)

Für Papiernoten besteht quasi kein wirklicher kopierbedarf.

Notizen.

Grüße
Omega Minus
 
Ja ,mit Deiner zusätzöichen Einschränkung natürlich,
Aha, jetzt kommt noch zusätzlöich "sofern ein Kaufnachweis vorliegt". Noch mehr Zusatzbedingungen.
Ich schreibe hier meine Gedanken zu diesem Thema nieder, welche jedoch nicht als irgendwelche Einschränkungen- & Bedingungen verstanden werden sollten.

In erster Linie geht es mir um digitale Noten die ins Tablet kommen. Egal wie man sich dreht, ohne den berühmten Ritt auf einer Rasierklinge funktioniert das, soweit ich es beurteilen kann, noch nicht. Im Gegensatz dazu ist Handhabung- und Umgang von Papiernoten ganz klar vorgegeben.

Von Hand abschreiben, das geht immer ;)
Bedeutet das, analog mit Papier und Bleistift oder fällt darunter auch das Notensetzen mit entsprechender Software?
 
Danke für eure Antworten
 
Ich würde bei solchen Themen mal als erstes die betreffende Rechtsnorm zitieren, ansonsten ist jegliche Diskussion hinfällig. Was irgendwer im Internet meint, was Sache sei, ist relativ egal. An der Rechtsnorm kann man dann diskutieren und begründen, warum man meint, dass etwas so ist oder nicht. ;)
 
Was irgendwer im Internet meint, was Sache sei, ist relativ egal.

Immer daran denken: Wenn man Informationen ungeprüft aus dem Internet holt, bedient man sich derselben Informationsquelle, die behauptet, es hätte Reichsflugscheiben gegeben und es gibt Menschen, die zu Ashtar Sheran gechannelt haben.

Grüße
Omega Minus
 
Den eigenen logischen Menschenverstand einschalten wird immer und überall vorteilhaft sein.

Zu #13:
Wie ich schon erwähnte, für die Handhabung, das vervielfältigen von Papiernoten, gibt es ganz klare rechtliche Regeln. Darüber braucht es m. E. keine Diskussion.

Für das notwendige digitalisieren von Noten um sie ins Tablet zu bringen, sieht es soweit mir bekannt, nicht so klar mit der gesetzlichen Regelung aus. Jedenfalls ist mir diesbezüglich bislang noch nichts wirklich Brauchbares untergekommen.

Fall du @ Murenius dazu brauchbare Quellen hast oder kennst, gerne her damit.
 
Ich würde bei solchen Themen mal als erstes die betreffende Rechtsnorm zitieren, ansonsten ist jegliche Diskussion hinfällig. ;)

§ 53 UrhG regelt hier hauptsächlich den Spielraum.

§ 53 Abs. 4 UrhG stellt klar, das Musiknoten nur im Rahmen des § 53 Abs. 2 UrhG vervielfältigt werden dürfen.

§ 53 Abs. 4 S. 2 UrhG schließt eine digitale Nutzung kategorisch aus. Insofern dürfte in der Tat eine Nutzung von Vervielfältigungen per Tablett nur mit Zustimmung des Urhebers möglich sein.

Sonst bleibt also nur das Abschreiben - und das auch nur für den privaten Gebrauch. Dies geht dann auch digital, aber eben ohne späteres Vervielfältigen.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Moin!

Für unsere Bigband werden viele Noten schon längere Zeit digital erworben. Ob man sie dann ausdruckt oder in ein Tablet packt, eine Arbeitskopie ist's ohnehin. Wir können ja nicht mit 17 Mann um des Bandleaders PC sitzen und aus der Partitur spielen.

"Modern problems require modern solutions."
Aber ihr könntet 17 mal die Noten bzw. eine entsprechend umfassende Lizenz erwerben - was euer Band-Leader wahrscheinlich auch tut.

So sieht es - nach meinem Verständnis - das Urhebergesetz vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf die meisten Klassikkompositionen ist eh jedwedes Urheberrecht verfallen. Wir sind weit über 75 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Lediglich der Satz unterliegt noch Schutz, sobald ich die Partitur also selbst neu setze sollte es keinerlei Angriffspunkt geben.
 
§ 53 Abs. 4 S. 2 UrhG schließt eine digitale Nutzung kategorisch aus. Insofern dürfte in der Tat eine Nutzung von Vervielfältigungen per Tablett nur mit Zustimmung des Urhebers möglich sein.

Sonst bleibt also nur das Abschreiben - und das auch nur für den privaten Gebrauch. Dies geht dann auch digital, aber eben ohne späteres Vervielfältigen.
@ wary, vielen Dank für diese Info.
 
§ 53 (2) Abs. 4 S2 schließt die digitale Nutzung nicht kategorisch aus. Es limitiert nur die Ausnahmen auf analoge Kopien. Das klingt vielleicht ähnlich ist aber nicht das Gleiche. Es ist zwar klar, dass die ursprüngliche Frage darauf abzielte, ob man die gesamte Band bzw. das Orchester mit Kopien von digitalen Noten ausstatten darf, aber letzten Endes wurde das so nicht gesagt. :) Natürlich darf man auch das ganze Orchester mit Kopien ausstatten - wenn die Lizenz für die digitalen Noten, die man erworben hat das vorsieht, oder kein urheberrechtlicher Schutz greift. Die Frage des TE, ob der Umstieg auf digital machbar ist würde ich selbst daher für mich beantworten mit: Natürlich geht das, abhängig davon welche Art Musik/Noten man spielt, wieviel Geld man bereit ist zu investieren, oder wie viel Arbeit (in Form von Abschreiben).
 

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