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Begriff "DJ" frei benutzbar?

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Leodoom
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Hi!

Nehmen wir an, bei einem Konzert soll ein "DJ" vor der Show bei der Warm Up-Party etwas auflegen, und nach der Show bei einer "Aftershow-Party". Wenn man dies auf die Flyer drucken will, ist es dann legitim, diesen DJ auch als "DJ" zu betiteln (auch wenn dies eine Privatperson ist und kein eingetragener Entertainer), oder kommt einem dann irgendeinem Gesetz in die Quere?
Muss sonst irgendetwas beachtet werden (besondere GEMA-Gebühren etc.?)

MfG Leo
 
Eigenschaft
 
Hi,

es gibt zwar einen DJ-Führerschein des Verbandes DJ, "BVD", Pflicht ist das aber nicht.

Bei öffentlichen Veranstaltungen zahlt der Veranstalter auch Gema Gebühren. Die Meldekarten habe ich noch vorrätig. Als DJ bin ich aber meist nicht selbst Veranstalter.

Die Gebühren hängen vom Trägermedium ab sowie entweder m² der Räumlichkeit oder Anzahl der Leute.

Für eine Rechnunggstellung an den Auftraggeber kann man eben schreiben "die Mehrwertsteuer ist nicht ausweisbar als Kleinunternehmer" Dazu gibt es im USTG den § 19
 
Hi und danke für die Antwort!

Die GEMA-Gebühren werden von der Location übernommen, sind sogesehen also nicht das Bier des Veranstalters. Gezahlt wird normal (Kneipe) und für die Bands die spielen - zwischen den Bands wird so oder so Musik eingespielt, also muss man für einen DJ keine extra-Gebühren zahlen, oder?
Und der Begriff "DJ" ist frei verfügbar und kann problemlos auf einem Flyer landen, ohne dass sich wer beschwert, habe ich das richtig verstanden?
 
Doch, auf den Meldekarten gibt es Differenzierungen zwischen:

- von Bands & Coverbands erbrachten Live-Darbietungen
- Abspielen von Medien wie CD, LP
- MP 3 mit Aufschlag
- selbst gebrannten Medien

Die entsprechenden Rechnungen werden dann von der Gema erstellt, meist pauschal, die Sparten sollte man schon ankreuzen

DJ ist kein geschützter Begriff, nur Führerscheininhaber des BVD werben damit, vom Bundesverband DJ geprüft worden zu sein
 

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